Hallo!
Bei dem Messer kann ich dir schonmal sicher helfen.
Messer sind verboten, wenn sie unter die in DE verbotener Gegenstände fallen!
Das tun z.B. Balisongs, bestimmte Springmesser oder Faustmesser.
Als nächstes sollte man darauf achten, dass das Messer kein Kampfmesser ist, denn dann besteht eine Altersbeschränlung im Verkauf.
Als letztes und am Wichtigsten:
Einige Messer fallen unter das Führungsverbot nach WaffG §42a:
Hiernach sind Messer, die eine Klinge über 12cm haben und feststehend sind sowie einhändig bedienbare Messer generell nicht zu führen erlaubt.
Unter „führen“ versteht man lauf WaffG das zugriffsbereite Tragen am Mann, auch z.B. im Rucksack.
Der Transport dieser Messer in einem VERschlossenen also abgeschlossenen Behältnis ist hingegen erlaubt!
Zudem besteht eine Regelung auch im WaffG, die besagt, dass man mit einem berechtigten Interersse ein Messer, das unter den §42a fällt führen darf.
Als berechtigtes Interesse sind insbesondere Hobbys, und Brauchtumspflege sowie die Berufsausübung genannt.
Das heißt für dich: Das Messer fält under §42a, du hättest aber unter Umständen ein berechtigtes Interesse.
Diese Regelung ist allerdings etwas schwammig, ich würde mich nicht zwingend darauf verlassen.
Zur Axt:
Wenn die Axt nicht als Hibwaffe eingestuft ist, dürfte das kein größeres Problem sein, sicherheitshalber würde ich allerdings auf das führen verzichten und die Axt transportieren, soweit möglich.
Wenn du möchtest, könnest du auch z.B. beim BKA nachfragen oder bei der Polizei.
Gerade im Hinblick auf die Mittelalterveranstaltung sehe ich allerdings kein gößeres Problem!
Ich hoffe dir geholfen zu haben, wenn du noch Fragen hast, insbesondere zum Führungsverbot, gerne…
Freundliche Grüße
Phijo