Waffengesetz

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe schon versucht mich im internet zu erkundigen, doch leider existieren unterschiedliche meinungen. Meine Frage wäre ob es bei einem messer nur um die Klingenlänge geht um es frei zu tragen, oder auch um die verwendung (werkzeug oder waffe).
Speziell geht es mir um ein Messer und eine axt, würde diese auf mittelalterveranstaltungen gerne mitnehmen und tragen. Das messer hat ein feststehende Klinge mit einer klingenlänge von 23,5 cm, ist einseitig geschliffen und wird in einer stichfesten lederscheide getragen. Bei der axt handelt es sich um ein einschneidiges beil. Ist es erlaubt diese im öffentlichen zu tragen?

Schon mal vielen Dank für die Mühen

Mit freundlichem Gruß
Alex

Hallo!

Bei dem Messer kann ich dir schonmal sicher helfen.
Messer sind verboten, wenn sie unter die in DE verbotener Gegenstände fallen!
Das tun z.B. Balisongs, bestimmte Springmesser oder Faustmesser.
Als nächstes sollte man darauf achten, dass das Messer kein Kampfmesser ist, denn dann besteht eine Altersbeschränlung im Verkauf.

Als letztes und am Wichtigsten:
Einige Messer fallen unter das Führungsverbot nach WaffG §42a:
Hiernach sind Messer, die eine Klinge über 12cm haben und feststehend sind sowie einhändig bedienbare Messer generell nicht zu führen erlaubt.
Unter „führen“ versteht man lauf WaffG das zugriffsbereite Tragen am Mann, auch z.B. im Rucksack.
Der Transport dieser Messer in einem VERschlossenen also abgeschlossenen Behältnis ist hingegen erlaubt!

Zudem besteht eine Regelung auch im WaffG, die besagt, dass man mit einem berechtigten Interersse ein Messer, das unter den §42a fällt führen darf.
Als berechtigtes Interesse sind insbesondere Hobbys, und Brauchtumspflege sowie die Berufsausübung genannt.

Das heißt für dich: Das Messer fält under §42a, du hättest aber unter Umständen ein berechtigtes Interesse.

Diese Regelung ist allerdings etwas schwammig, ich würde mich nicht zwingend darauf verlassen.

Zur Axt:
Wenn die Axt nicht als Hibwaffe eingestuft ist, dürfte das kein größeres Problem sein, sicherheitshalber würde ich allerdings auf das führen verzichten und die Axt transportieren, soweit möglich.
Wenn du möchtest, könnest du auch z.B. beim BKA nachfragen oder bei der Polizei.

Gerade im Hinblick auf die Mittelalterveranstaltung sehe ich allerdings kein gößeres Problem!

Ich hoffe dir geholfen zu haben, wenn du noch Fragen hast, insbesondere zum Führungsverbot, gerne…
Freundliche Grüße

Phijo

Die Antwort ist leicht und du kannst diese leicht im Waffengesetz selbst nach lesen.

Die Waffen die du führst, es sind Waffen da diese nach ihrer Zweckbestimmung dafür ersonnen und hergestellt wurden (§1 Abs. 2 Nr.2 und Abs. 3 WaffG), dürfen wie alle Waffen nicht in der Öffentlichkeit geführt werden (§42 WaffG Abs.1).

Die Behörden können aber eine Ausnahme genehmigen (§42 Abs. 2 Nr. 1 – 3) dies muss der Veranstalter oder Verein beantragen.

In Bayern ist das in der Regel kein Problem und wird erlaubt.

Das alles hilft jedoch Grundsätzlich nur wenn du über 18 Jahre bist (§2 WaffG Abs. 1), bist du jünger darfst du die Waffe nicht führen.

Ich hoffe das beantwortet deine Frage, über ein Feedback würde ich mich freuen.

Das Gesetz zum Nachlesen: www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/index.html

Meine Homepage: www.wbk-sachkundeprüfung.de

Hallo Alex,

Es ist verboten ein Messer mit einer Klinge von über 12cm zu tragen.
Wenn du es aber zu dem Fest mitnimmst(vorraussetzung der Veranstalter ist damit einverstanden)dürfte es keinen Ärger geben.

MfG

Marco

Vielen Dank für die schnelle und detailierte Antwort!
Hat meinen Fragenpunkt genau getroffen!
servus
alex

Vielen Dank für die schnelle und detailierte Antwort!
Hat meinen Fragenpunkt genau getroffen!
servus
alex

Sehr gerne.
Freut mich geholfen zu haben!

Gruß Phijo!

Sehr geehrter Alex,

lese dir per Internet die Waffengesetze §42 WaffG und §43 WaffG durch. Dort kannst Du erfahren, was erlaubt ist oder nicht.

Bei dem Messer habe ich gewisse bedenken. Allerdings handelt es bei dir um eine besondere Angelegenheit. Sicherlich musst Du Dir beim Ordungsamt oder wer sonst noch dafür zuständig ist, eine Genehmigung holen.

Mach dich im Internet lieber schlauer. Per Internet kannst Du sicherlich beim Ordunungsamt bzw. Polizei anonym nachfragen, ob Du beide Waffen mitführen darfst oder nicht. Ausnahmen sind immer möglich.

In Siegburg gibt es jedes Jahr einen Mittelalterlichen Weihnachtsmarkt. Dort sehe ich auch ständig lange Messer, Schwerter und Äxte.

Mit freudlichen Grüßen