Hallo
Jemand hat eine Frage bezüglich des Waffenrechtes in Deutschland.
kurz zur Person:
-über 18 Jahre alt
-Deutscher und wohnt in Deuschland
-keine Vorstrafen
Jemand besitze eine CO2 Luftpistole Walther CP99 und ist am überlegen sich aus Österreich einen Laser für die CP99 zu bestellen.
Ihm ist bekannt,dass es in Deutschland verboten ist,an Waffen solche Laser zu montieren.
zur Frage:
Mit welcher Strafe kann er rechnen,wenn der Zoll/Polizei das Päckchen mit dem Laser beschlagnahmt?
mfg
und mit welcher Strafe ist realistisch zu rechnen?
gibt es Vergleichsfälle?
mfg
In der Regel hoch genug um einem im Führungszeugnis zukünftig Schwierigkeiten zu bereiten… würde es sich um dich handeln und die Polizei/Staatsanwaltschaft könnte dir auch noch diese Fragestellungen nachweisen, käme wahrscheinlich wegen Vorsatz ziemlich viel heraus…
Hallo,
zur Frage:
Mit welcher Strafe kann er rechnen,wenn der Zoll/Polizei das
Päckchen mit dem Laser beschlagnahmt
Allein der Besitz eines solchen Zielgeräts ist in D nicht verboten (vorausgesetzt der Laser ist nicht zu leistungsstark, aber das ist eine andere Baustelle…).
Ihm ist bekannt,dass es in Deutschland verboten ist,an Waffen
solche Laser zu montieren.
Hier wird es interessant!
Erst wenn ein Laser (oder auch nur eine normale Taschenlampe) an die erlaubte Schusswaffe montiert wird kommt das Waffengesetz ins Spiel!
Wie die Strafen aussehen wurde ja schon gepostet…
Grüße von
Tinchen
Öhmmm…
Allein der Besitz eines solchen Zielgeräts ist in D nicht
verboten (vorausgesetzt der Laser ist nicht zu leistungsstark,
aber das ist eine andere Baustelle…).
Erst wenn ein Laser (oder auch nur eine normale Taschenlampe)
an die erlaubte Schusswaffe montiert wird kommt das
Waffengesetz ins Spiel!
Anlage 2
(zu § 2 Abs.2 bis 4)
Waffenliste
Abschnitt 1:
Verbotene Waffen
Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:
…
1.2.4
für Schusswaffen bestimmte
1.2.4.1
Vorrichtungen sind, die das Ziel beleuchten (zB Zielscheinwerfer) oder markieren (zB Laser oder Zielpunktprojektoren);
…
ob sie montiert sind oder nicht, das ist egal; sie sind verboten. Die Zweckbestimmung ist das Ausschlaggebende.
Gruss
Iru