Hallo zusammen,
wie sieht das Waffengesetz in Deutschland aus? Wer darf welche Art von Waffen besitzen, in der Öffentlichkeit herumtragen und sonstiges?
Gibt es bei uns nur den sog. „Waffenschein“ oder gibt es da unterschiede? Bei der Suche im Netz habe ich gelesen, dass es in Österreich einen „Waffenschein“ und einen „Waffenpaß“ gibt, der v.a. Fausfeuerwaffen einbezieht und das öffentliche Tragen dieser genehmigt.
Gibt es eventuell sogar schon Europaweite Regelungen?
Stell mal eine detaillierte Frage
Wenn Du Dir den obigen Link mal angesehen hast, wirst Du merken - das ist echt etwas kompliziert - und Deine Frage in ihrer Gesamtheit zu beantworten hieße, ich müsste hier meinen 1 - 1,5 Stündigen Waffenrechts vortrag den ich so halte aufschreiben.
Das ist etwas zu weitgehend, findest Du nicht?
Also stell eine / ein paar konkrete Fragen und ich beantworte sie - so ich kann - denn das WaffG ist wie gesagt recht komplex.
Hallo Mike,
nun interessierts mich auch. Neuerdings soll man angeblich auch für Schreckschusswaffen einen Waffenschein beantragen müssen. Fällt sowas nicht in dn Bestandsschutz? Ich denke mal, man kann nicht jahrelang diese Waffen als genehmigungsfrei verkaufen und nun die Besitzer dazu verpflichten, einen Waffenschein zu beantragen (soll wohl jetzt in Hamburg so sein). In irgendeinem Karton im Keller hab ich wohl auch noch so ein Ding.
Gruss Sebastian
Brauchst für das Führen…
den sog. kleinen Waffenschein.
Im Sinne des Gesetzes führt eine Waffe, wer die tat-
sächliche Gewalt über sie außerhalb seiner Wohnung, Geschäfts-
räume oder seines befriedeten Besitztums ausübt.
Allerdings ist von der Waffenscheinpflicht ausgenommen, wer die Schreckschusswaffe mit Zustimmung eines anderen in dessen Wohnung, Geschäftsräumen oder befriedetem Besitztum oder in dessen Schießstätte führt oder eine nicht schußbereit und nicht zugriffsbereite Schreckschusswaffe lediglich von einem Ort an einen anderen verbringt, sofern er an beiden Orten nicht der Erlaubnis nach § 35 I WaffG bedarf.
Bedeutet, Du darfst die Waffe besitzen, nicht schußbereit und nicht zugriffsbereit transportieren und mit Erlaubnis auch auf bei deinem Kumpel geladen rumtragen.
Das Schießen in der Öffentlichkeit war übrigens schon lange verboten, nicht erst seit der Änderung und auch an Silvester.
Neuerdings soll man angeblich
auch für Schreckschusswaffen einen Waffenschein beantragen
müssen.
Seit der letzten Änderung des WaffenG für das Führen.
Fällt sowas nicht in dn Bestandsschutz?
Das ist eine Frage für Verfassungsrechtler… tut mir leid, das ist mir zulange her…
Ich denke mal,
man kann nicht jahrelang diese Waffen als genehmigungsfrei
verkaufen und nun die Besitzer dazu verpflichten, einen
Waffenschein zu beantragen (soll wohl jetzt in Hamburg so
sein).
Wie gesagt diese Waffen dürfen immernoch besessen und verkauft werden, nur nicht geführt.
Ansonsten muß man in ganz D den kleinen WS beantragen, kostet in Berlin 50 Euro - is auch gutso, weil zuviele Hirnis damit Blödsinn gemacht haben.
In irgendeinem Karton im Keller hab ich wohl auch noch
so ein Ding.
Herzlichen Dank
Hallo Mike,
erstmal Danke für die ausführliche Antwort.
Ich hatte mir das Ding wirklich mal für Sylvester gekauft, aber das ist wohl schon gut 20 Jahre her, inzwischen wird das Ding wohl sowieso hoffnunglos verrostet sein. Prinzipiell befürworte ich diese Regelung auch (siehe Hirnis), nur der Gedanke erst was als genehmigungsfrei zu verkaufen und hinterher zu sagen „Bätsch, war wohl nix“, damit kann ich mich nicht anfreunden. Wo kämen wir hin, wenn man heute sagen würde: „Ist ja toll, das Du einen Führerschein hast, das Auto darfst Du in Deinem Garten auch fahren, nur auf der Strasse nicht mehr“
Gruss Sebastian