jemand hat sich vor einigen Jahren ein Luftgewehr gekauft. Damals konnte jeder der Volljährig war eins kaufen. Ist es wahr, dass sich das Waffengesetz mitlerweile geändert hat ? Und was ist mit den Gewehren, die damals legal verkauft wurden ?
Jemand möchte sein Luftgewehr verkaufen. Darf er das tun ? Wie sieht die Rechtslage aus ?
die Lektüre des folgenden Link beantwortet höchstwahrscheinlich Ihre Frage: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/waffg_2002/i…
Ich erlaube mir, Ihnen die fleissige Nutzung der Suchmaschine „Google“ ans Herz zu legen. Diese finden Sie hier: http://www.google.de/
Wenn Sie dort den Begriff „Waffengesetz“ eingeben und „Seiten auf Deutsch“ suchen lassen, zeigt Ihnen diese Suchmaschine 81.700 Seiten mit dem gesuchten Begriff an. Gleich der zweite Hinweis führt zu folgender Seite: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/waffg_2002/i…
Ein Klick gleich auf den ersten Link dort:
„WaffG 2002 Inhaltsübersicht“ führt Sie zu: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/waffg_2002/i…
Man könnte jetzt leichtsinnig der Vermutung anheim fallen, dass die Suche über „Google“ immer so einfach ist. Trugschluss. Ein klein wenig Übung darf schon sein.
ein Luftgewehr bis 7,5 Joule mit einem „F“ im Fünfeck darf auch heute noch jeder Volljährige legal kaufen und besitzen. Einem Verkauf steht also nichts im Wege.