Waffengesetze

Hallo!

Person A hat ein Seitengewehr („Bajonett“) für die Kalashnikov „AK 47“ in ihrem Besitz. Das Person A das Bajonett nicht führen (ausserhalb der eigenen vier Wände zB an ner Uniform-Koppel tragen) darf, ist ihr klar. Scheide u Klinge sind noch in gutem, „gebrauchsfähigem“ Zustand. Wie siehts aber mit dem Verkauf aus? Darf sowas beispielsweise über eBay verscherbelt werden? Oder verstösst das gegen irgendein (Waffen-)Gesetz? Mittlerweile wurden ja selbst Butterfly-Messer verboten.

Mal sehen, ob in Solingen demnächst auch die Lichter ausgehen, weil gute u scharfe Messer verboten werden…

Gruss

Mutschy

Hallo!

Person A hat ein Seitengewehr („Bajonett“) für die Kalashnikov
„AK 47“ in ihrem Besitz. Das Person A das Bajonett nicht
führen (ausserhalb der eigenen vier Wände zB an ner
Uniform-Koppel tragen) darf, ist ihr klar.

Wieso ist das klar? Solange A über 18 Jahre alt ist und die Waffe nicht iZm einer Versammlung/Kundgebung oder bei einer öffentlichen Veranstaltung führt ist das nicht verboten.
Allerdings könnte die Polizei das Bajonet ggf. aus gefahrenabwehrrechtl. Gründen sicherstellen, da jemand der hierzulande so rummrennt höchstwahrscheinlich nicht ganz dicht ist.

Scheide u Klinge

sind noch in gutem, „gebrauchsfähigem“ Zustand. Wie siehts
aber mit dem Verkauf aus?

Verkauf von A an B ist erlaubt, solange beide 18 Jahre alt sind. Allerdings nicht auf Flohmärkten, im Reisegewerbe o.ä.

Darf sowas beispielsweise über eBay
verscherbelt werden?

Bin mir nicht sicher.

Mittlerweile wurden ja selbst

Butterfly-Messer verboten.

Weil zuviele Spinner damit Unsinn gemacht haben.

Mal sehen, ob in Solingen demnächst auch die Lichter ausgehen,
weil gute u scharfe Messer verboten werden…

Was für ein Quatsch. Bis auf ganz bestimmte Messerarten, die eigentlich niemand braucht - ausser als Waffe - gibts da kaum einschränkungen. Rechtlich darf sogar ein fünfjähriger mit einem Fleischermesser rumlaufen - das ist nämlich keine Waffe iSd WaffG.

ElC.

ElC.

Hallo Mutschy!

Das Messermagazin hat in dem Zusammenhang eine Broschüre herausgebracht:

http://www.messermagazin.de/infothek/messer_und_rech…

Gruß
Beowolf

Habe Frage
Kann ich für Kampfkunst zwecke ein stumpfes Butterfly Messer besitzen?
Da ich Escrima betreibe, bin auch Mittglied in einen sehr grossen Verein, würde ich gerne wieder ein Schmetterlingsmesser haben.
die Klineg ansich braucht garnicht geschlisffen oder spitz sein.
Früher habe ich diese immer mit Tesafilm überklebt.

Ich habe keine Butterflymesser oder ähnliches mehr weil ich wegen den neuen Waffenegsetz keiner Ärger in irgend einer weise möchte.
Nur noch 2 Hickory Holz stöcke.

Oder kann man sich eine Genehmigung für wo holen und dann eines kaufen?

Sollte wenn aber unproblematisch sein. Es ist nicht das ich unbedingt eines brauche, hötte halt gerne zum Trainieren eines.