Ich bin schon so ziemlich oft das Waffenrecht durchgegangen. Trotzdem hab ich immer noch Fragen offen:
Nach dem Waffenrecht sind Luftdruck-, Federdruck- und CO2-Waffen (unter 7,5 Joule) genehmigungsfrei.
Heißt das, dass ich in jeden Waffenladen gehen kann und nach Vorlage meines Personalausweißes (ab 18 Jahren natürlich) solch eine Waffe ohne Waffenschein und Waffenbesitzkarte bekomme?
Kann ich diese auch problemlos in der Öffentlichkeit (außer auf Veranstaltungen) führen?
Was ist, wenn ich diese mal aufgrund von Notwehr gegen eine Person benutzen muss? Ist das rechtlich abgesichert ? (da diese Waffe ja nicht zum Schießen gegen Personen geeignet sein soll)
Ich bin schon so ziemlich oft das Waffenrecht durchgegangen.
Trotzdem hab ich immer noch Fragen offen:
Nach dem Waffenrecht sind Luftdruck-, Federdruck- und
CO2-Waffen (unter 7,5 Joule) genehmigungsfrei.
Heißt das, dass ich in jeden Waffenladen gehen kann und nach
Vorlage meines Personalausweißes (ab 18 Jahren natürlich)
solch eine Waffe ohne Waffenschein und Waffenbesitzkarte
bekomme?
Ja richtig
Kann ich diese auch problemlos in der Öffentlichkeit (außer
auf Veranstaltungen) führen?
Meines Wissens nach mußt du bzw. darfst du diese Waffe nur transportieren wenn sie nicht Einsatzbereit ist, d.h. sie muß auseinandergebaut sein ( soweit es möglich ist Lauf abschrauben etc. ) wenn du dann Gotcha spielen gehst darfst du sie erst auf dem Gelände wieder zusammensetzen
Was ist, wenn ich diese mal aufgrund von Notwehr gegen eine
Person benutzen muss? Ist das rechtlich abgesichert ? (da
diese Waffe ja nicht zum Schießen gegen Personen geeignet sein
soll)
Damit wäre ich vorsichtig denn aufgrund der Eneregie ( Joule )die die Waffe besitzt, und da ein „Geschoss“ ( Farbkugel den Lauf verläßt ist dies also eine Waffe im technischen Sinne.
Ich denke da dies wesentlich gefährlicher sein kann als bei einer Schreckschußpistole ( wobei das auch schon recht heftig ist ) wäre eine Benutzung zur Notwehr nicht unbedingt verhältnismäßig bzw. der Richter würde im Falle eines Falles bestimmt auch bei einer evtl. Verletzung des anderen die Notwehr mit dieser Waffe in Frage stellen.