Hallo,
aus gegebenem Anlaß würde mich mal interessieren, was eigentlich passiert, wenn man eine Waffe und/oder Munition rechtmäßig besitzt, diese aber nicht so aufbewahrt, wie es vorgeschrieben ist.
Ist das eine Ordnungswidrigkeit, man bezahlt x Euro und alles ist „vergessen“ oder bekommt man sofort und für (hoffentlich) lange Zeit das Recht entzogen Waffen zu besitzen und zu führen?
Cu Rene
Hallo,
das ist nach § 53 Abs. 1 Nr. 19 WaffG eine Owi.
Allerdings hat die Verwaltungsbehörde die Möglichkeit, den Besitz von Waffen zu untersagen (also Entzug der Waffenbesitzkarte und evtl. des Jagdscheins)weil dem Besitzer die erforderlich Zuverlässigkeit fehlt.
Sollten aber mit den Waffen Straftaten begangen worden sein, dann wären evtl. noch weitere strafrechtliche Schritte zu prüfen. Durch den Besitz der Waffen könnte man durchaus eine Garantenstellung für den Besitzer unterstellen - also dem Besitzer die Straftaten anlasten. Das hängt aber von der Beurteilung des Einzelfalls durch den StA ab. Ich denke, dass so ein Fall sicherlich genauestens von der StA geprüft wird.
Gruss
Iru