Waffenrecht, Deko-Waffe oder nicht..?

Hallo,

  1. Versuch, da vor einigen Wochen keine Antwort erhalten.
    Vielleicht liest ja inzwischen jemand mit, der die Frage beantworten kann und will.

A besitzt einen Revolver, welcher von einem Verwandten vor Generationen aus USA mitgebracht wurde. Dieser Revolver lag aber vermutlich ein rundes Jahrhundert im Erdreich, und entsprechend ist nur noch ein rostiges Skelett davon übrig. Ein Wildwest-Relikt.

Es fehlen Griffschalen, Trommel und weitere Kleinteile. Alles ist in einem Zustand, der sowohl dem Laien, als auch dem Expertern eindeutig erscheinen muss, dass dieser Gegenstand allenfalls als Schlag- u. Wurfwaffe brauchbar sein könnte.
Eine Gefahr als Schusswaffe geht definitv nicht mehr davon aus. Und wird auch nie mehr davon ausgehen können, davon kann man ausgehen…;~)

Nun erinnere ich mich aber an die Richtlinien zur wirksamen Unbrauchbarkeitmachung von Schusswaffen, um sie als Dekorationsgegenstände „sammeln“ zu dürfen.
Schlagworte wie „dauerhaft verschlossener Lauf“ und „nicht mit einfachen Mitteln wieder in Funktion zu versetzen“ fallen mir ein.

Nun ja, niemand (von natürlichen Zersetzungs- und Oxidationsprozessen mal abgesehen) hat die Waffe unbrauchbar gemacht. Der Lauf ist zwar restlos vergammelt, aber nciht verschlossen. Wie sieht das nun rechtlich aus?
Ist es eine Schusswaffe, der Besitz und Handel damit für einen nicht-WBK-Halter strafbar?
Oder ist das Ding offensichtlich rein dekorativer Natur, und dürfte beispielsweise auch veräußert (z.B. Internet-Auktion) werden.

Grüße
formica

es ist ein museumsartikel, der nicht mehr seine funktion ( die des schiessens ) ausführen kann. somit kannst du ihn behalten.

sowas gibt es ja bei ebay auch zu kaufen. altertümliche relikte ohne funktion

Hallo, dies ist kein rechtlicher hinweis, und ich bin auch kein RA, hab dazu nur eine Idee bezüglich des richtigen Googlewortes.

Es gibt verschiedene Waffenscheine, für einige (jener der mir einfällt)brauchst du nur ein pol. Führungszeugnis ohne Eintrag oder womöglich nur ohne passende Einträge (also zB. mal ein Btm aber jedenfalls nichts mit Banküberfall oder Gewalttaten), genaueres beim Ordnungsamt.

Falls du irgendwann einmal das bedürfnis verspürst das Ding aufzuhübschen, nicht zum Schiessen, aber doch irgendwie zu restaurieren, dann solltest du dich über eine Waffenbesitzkarte schlau machen. Das Ding ist gerade für Museumswaffen gedacht, die keiner ernsthaft ausprobiern möchte, aber die doch vorrätig gehalten werden, zur Not auch nur als Totschläger, da sie immer noch eine ordentliche Beule mit dem Knauf machen können.
Nicht zu verwechseln mit dem kleinen (Schreckschußwaffen und Stichwaffen?)oder großen Waffenschein (Echte Knarren, Jagdgewehre etc. oder so, dazu näheres beim passenden RA oder auch beim Ordnungsamt.
Mit einer Waffenbesitzkarte musst du das Ding auch nicht zukleben oder so, vermutlich ist das das was du suchst.

Schöne Grüße
Susanne