Waffenrecht Luftdruckwaffe

Also nehmen wir mal an:

eine Person ( m ) 18 kommt in einen Verkehrskontrolle, in seinem Kofferraum wird im rahmen der o.g. Kontrolle eine Luftdruckgewehr gefunden.

Dieses Gewehr hat kein Prüfsiegel und wurde in der Ehemaligen DDR gefertigt.

Es kann davon ausgegangen werden das die Waffe die 7,0 joul nicht überstegt.

Wie müsste man den jetzt als Kolleg. Verfahren.

Meine Ansicht ist das es weder eine Straftat noch eine OWI darstellt, aber ich zweifle dran.

Ihr könnt ja mal über das Thema nachdenken und mal schreiben!!!

Hi!

eine Person ( m ) 18 kommt in einen Verkehrskontrolle, in
seinem Kofferraum wird im rahmen der o.g. Kontrolle eine
Luftdruckgewehr gefunden.

Die Luftdruckwaffe muss in einem verschlossenen Behältnis transportiert werden (d.h. nicht zugriffsbereit), ansonsten ist dieses nur mit einen Waffenschein erlaubt.
(WaffG Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4), Abschnitt 2, Nr. 13)

War es ein Wagen, dessen Kofferraum nicht von innen zugänglich ist?
War der Kofferraum verschlossen (d.h. abgeschlossen)?
–> Wenn ja, dürfte m.E. keine Verstoß vorliegen.

Dieses Gewehr hat kein Prüfsiegel und wurde in der Ehemaligen
DDR gefertigt.

Kein Problem, wenn folgendes zutrifft:
„Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, die vor dem 1. Januar 1970 oder in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet vor dem 2. April 1991 hergestellt und entsprechend den zu diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen in den Handel gebracht worden sind.“
(WaffG Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4) Waffenliste, Abschnitt 2, Unterabschnitt 2, Nr. 1.2)

Gruß
Beowolf

luftdruckwaffe?!
Meine Mutter hat ‚mal einen Schuß aus einer ‚Luftdruckwaffe‘ (Luftgewehr) aus unmittelbarer Nähe von einem dämlichen Nachbarskind abgekriegt ca. auf die Stirn oder so … den Schädel, halt.
Sie hat laut ‚‚Aua‘‘ gesagt und ich stand nebendran und war bis auf’s Blut geschockt, weil ich dachte, jetzt muß Mami sterben.
Sie behielt aber nur einen roten Fleck von dem Aufprall, und ich hab‘ das Nachbarmädchen seitdem verflucht als ‚‚dämlich, sooo blöd, saudumm‘‘ usw. …

wie ein zB Auge auf einen solchen Schuß aus einer Luftwaffe reagiert, weiß ich nicht.

informieren Sie sich und handeln Sie entsprechend, würd’ ich vorschlagen.

… denn jemanden erblinden gehört wohl eher zu Straftaten, als zu den Ordnungswidrigkeiten … (auch wenn es sich dabei um ein ein saudummes Nachbarmädchen handelt, oder?)

Vorgesetzter?
oder haben Sie nicht einen Vorgesetzten, der Rat weiß?
… es mutet doch seltsam an, daß ein ‚Ordnungshüter‘ Rat hier im internet sucht, und es wohl keine internen Kompetenzen bei sowas geben sollte?? *fragfrag*
… bestimmt haben Sie sich ‚verlaufen‘ mit Ihrem Anliegen (?)
(oder Sie haben einen unkommunikativen Vorgesetzen?.. in diesem Fall empfehle ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde … schließlich geht es um das Augenlicht unbescholtener, unschuldiger, unverantwortlicher Bürger, nee?)

wie das Kängeruh: …
… Große Sprünge und nichts im Beutel!

Hi,

wenn Du nicht auf die Frage antworten kannst, dann lasse es doch einfach bleiben.
Alles andere ist kontraproduktiv…

Gruß
Beowolf

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TROLL?!? (owT)
Betreff reicht doch :wink:

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