Waffenschein aberkennen?

hallo bescheidwisser,

angenommen, eine person ist in einem schützenverein und hat daher das recht, eine waffe zu besitzen. nun bekommt man hinweise, daß dieser psychisch nicht ganz stabil zu sein scheint und auch angedeutet hat, er hätte die wafee auch schon auf sich gerichtet.
wie wäre denn der am erfolgreichste weg, dafür zu sorgen, daß behörden diese erlaubnis wiederrufen?
reicht irgendeine anzeige?
einsicht bei der betroffenen person wäre nicht zu erwarten und ansprechen würde nichts nutzen, da derjenige choleriker ist.

strubbel
4:open_mouth:)

Hallo,

ein möglichst detaillierter Hinweis an die ausstellende Stelle (Ordnungsamt) wird bei nachvollziehbar dargestellten Umständen zu einer Überprüfung der Person und ggf. Einziehung der Waffenbesitzkarte führen.

Also nicht einfach schreiben, dass man meint, der Herr X habe nicht mehr alle Nadeln an der Tanne, und darf auf keinen Fall mehr eine Waffe haben, sondern eher so in dem Stil:

Herr Meier hat mir am 01.07.08 berichtet, dass er mit geladener Waffe auf seine Frau gezielt, es sich dann aber noch mal anders überlegt habe. Bei nächster Gelegenheit „sei die Alte aber dran“. Weitere Zeugen waren … Zudem wurde Herr Meier bereits am 10.03.2008 von … im Wald bei … aufgefunden, wo er an einem Baumstamm hockte, und sich die geladene und entsicherte Waffe in den Mund gehalten hatte. Er gab gegenüber … an, sich umbringen zu wollen, da seine Ehe gescheitert sei. Schon seit einigen Monaten wird von den Schützenbrüdern beobachten, dass Herr Meier zunehmend Suizidgedanken äußert, und sich regelmäßig betrinkt. Am 03.04.2008 hantierte er im betrunkenen Zustand mit einer geladenen Waffe, und hätte beinahe Frau … verletzt, als sich ein Schuss löste.

Aufgrund dieser Ereignisse sehe ich mich veranlasst, Sie zu ersuchen die Eignung von Herrn Meier zum Führen einer Waffe zu überprüfen, und ggf. die Waffenbesitzkarte einzuziehen.

Gruß vom Wiz

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§ 6 WaffG & Selbstgefährdung
Hi Strubbel,

nun bekommt man
hinweise, daß dieser psychisch nicht ganz stabil zu sein
scheint und auch angedeutet hat, er hätte die wafee auch schon
auf sich gerichtet.

Damit dürfte die persönliche Eignung des WBK-/WS-Besitzers nicht mehr gegeben sein (kuckst du: http://www.dbovg.niedersachsen.de/Entscheidung.asp?I…), so daß der Widerruf der Erlaubnis wegen Selbstgefährdung durchaus drin ist. Wenn die ‚Veranstaltung‘ in Berlin stattfindet, dürfte die hiesige Waffenbehörde die beste Anlaufstelle sein: http://www.berlin.de/polizei/service/waffen.html.

Grüße
Renee

irreführender Titel
Hi,

Du sprichst möglicherweise doch eher von einer Waffenbesitzkarte.
Diese berechtigt zum Besitz einer erlaubnispflichtigen Waffe.

Ein Waffenschein ist eine andere Erlaubnis und berechtigt zum Führen (geladen mit sich tragen) einer erlaubnispflichtigen Waffe.

Details können im Waffengesetz nachgelesen werden
hier ein erster Ansatz
http://de.wikipedia.org/wiki/Waffengesetz_(Deutschland)

Freundliche Grüsse
Ray

Danke!
hallo antwortende,

vielen lieben dank, ihr seid einfach großartig! das hilft ein großes stück weiter!!!

strubbel
=:open_mouth:DDD

hallo,

wenn der mensch psychisch nicht ok ist, dann erschießt er sich dann noch schnell … der entzug der waffenbesitzkarte hilft da vermutlich wenig.

lg dev