Hallo,
ein möglichst detaillierter Hinweis an die ausstellende Stelle (Ordnungsamt) wird bei nachvollziehbar dargestellten Umständen zu einer Überprüfung der Person und ggf. Einziehung der Waffenbesitzkarte führen.
Also nicht einfach schreiben, dass man meint, der Herr X habe nicht mehr alle Nadeln an der Tanne, und darf auf keinen Fall mehr eine Waffe haben, sondern eher so in dem Stil:
Herr Meier hat mir am 01.07.08 berichtet, dass er mit geladener Waffe auf seine Frau gezielt, es sich dann aber noch mal anders überlegt habe. Bei nächster Gelegenheit „sei die Alte aber dran“. Weitere Zeugen waren … Zudem wurde Herr Meier bereits am 10.03.2008 von … im Wald bei … aufgefunden, wo er an einem Baumstamm hockte, und sich die geladene und entsicherte Waffe in den Mund gehalten hatte. Er gab gegenüber … an, sich umbringen zu wollen, da seine Ehe gescheitert sei. Schon seit einigen Monaten wird von den Schützenbrüdern beobachten, dass Herr Meier zunehmend Suizidgedanken äußert, und sich regelmäßig betrinkt. Am 03.04.2008 hantierte er im betrunkenen Zustand mit einer geladenen Waffe, und hätte beinahe Frau … verletzt, als sich ein Schuss löste.
Aufgrund dieser Ereignisse sehe ich mich veranlasst, Sie zu ersuchen die Eignung von Herrn Meier zum Führen einer Waffe zu überprüfen, und ggf. die Waffenbesitzkarte einzuziehen.
Gruß vom Wiz
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