Hallo !
Ich hoffe jemand von Euch kann mir mal wieder eine Frage beantworten.
Folgender Fall: es wurde 1999 eine schwere Körperverletzung begangen. Dafür gab es das Urteil " ein Jahr Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung - ausgesetzt auf 3 Jahre Bewährung ". Diese Bewährung wurde wegen „guter Führung“ noch verkürzt. Das „normale“ Führungszeugnis ist ohne Eintragung mittlerweile. ( Es gibt ja angeblich noch ein „großes“ Führungszeugnis - also ein von Behörden einsehbares Vorstrafenregister. So wurde mir das erklärt. Sollte das total falsch sein, wäre ich auch über Korrektur sehr froh.)
Bekommt man mit dieser Vergangenheit und einer bestandenen Waffensachkundeprüfung, in einem Geld- und Wertdienst als Geldbote die Waffentrageerlaubnis ?
Ich hoffe ich habe mich richtig ausgedrückt und jemand von Euch kann mir diese Frage beantworten.
Vielen Dank schonmal vorab und ein schönes Wochenende
Gruß
Sanny
Abend,
Ich hoffe jemand von Euch kann mir mal wieder eine Frage
beantworten.
hoffe ich auch
Folgender Fall: es wurde 1999 eine schwere Körperverletzung
begangen. Dafür gab es das Urteil " ein Jahr Unterbringung in
einer psychiatrischen Einrichtung - ausgesetzt auf 3 Jahre
Bewährung ".
Also eine Verurteilung wegen einem Verbrechen.
Hier die Erklärung aus dem WaffG §5
(1) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen Personen nicht ,
- die rechtskräftig verurteilt worden sind
a) wegen eines Verbrechens oder
b) wegen sonstiger vorsätzlicher Straftaten zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ,
wenn seit dem Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung zehn Jahre noch nicht verstrichen sind,
Ich hab mal die wichtigen abschnitte fett gemacht.
Bekommt man mit dieser Vergangenheit und einer bestandenen
Waffensachkundeprüfung, in einem Geld- und Wertdienst als
Geldbote die Waffentrageerlaubnis ?
Kann sein. Einfach mal beantragen, da ich den Artikel so lese, dass die Verurteilung mehr als 10 Jahre her ist und somit der §5 nicht mehr gilt.
Ich würde zur Behörde gehen und mit dem zuständigen Sachbearbeiter offen und ehrlich reden.
Ich hoffe ich habe mich richtig ausgedrückt und jemand von
Euch kann mir diese Frage beantworten.
paßt schon und bitte hör nicht auf die anderen beiden. Das ist nur schmarrn.
Vielen Dank schonmal vorab und ein schönes Wochenende
Gruß
Danke
RS 99
Danke vielmals !
Mal sehen, wie die Behörde das so sieht.
Lieben Gruß
Sanny