Man hätte das Fahrzeug seiner Schwester auf den eigenen Namen angemeldet. Das Automobil sei nun aber (zusammen mit dem eigenen Schwager) nicht mehr auffindbar, vermutlich weilt dieser mal wieder für einige Wochen oder Monate in seiner Heimatstadt im europäischen Ausland. Eine Kontaktaufnahme sei bislang gescheitert. Der Wagen sei dem Halter völlig egal, aber die Schwester würde die Zahlungen eingestellt haben, was könnte man tun, um aus der Sache rauszukommen?
Bitte keine Belehrungen, was man hätte besser machen können, sondern nach Möglichkeit nur für den konkreten Sachverhalt ein paar hilfreiche Ratschläge.
Der Titel sagt „Wagen entwendet“. Und da gibt es nur eines: Bei der Polizei als gestohlen melden.
Was, wenn der Schwager es nicht war? Selbst wenn es der Schwager war: Was gibt ihm das Recht mit einem Auto das nicht seines ist abzudampfen?
Sollte es der Schwager gewesen sein und er entschuldigt sich brav, dann kann man das ganze immer noch als Irrtum und schlechte Kommunikation zurückpfeifen (die Polizei ist froh wenn sie so ein Verfahren einstellen darf). Gebühren und Lauferei bleiben natürlich nicht erspart.
Da der Fahrzeughalter , also der eingetragene Besitzer ja den KFZ Brief hat , den Wagen als gestohlen melden und falls es möglich ist , den Wagen abmelden
von vorneherein , allerdings ist das Kind jetzt schon in den Brunnen gefallen , beim Zulassen die Kontonummer der Schwester angeben , sowie auch bei der Versicherung die Bankdaten der Schwester hinterlegen.
So jedenfalls habe ich das gemacht mit dem Fuhrparkauto das meine Partnerin fährt.
Sie bekommt die Fuhrparkprozente , hat ein Fuhrparkkennzeichen , aber die Versicherung bucht von Ihrem Konto ab , sowie auch die Steuern von Ihrem Konto abgebucht werden.
Allerdings der Fahrzueughalter bin ich , der Kfz Brief liegt im Büro-Tresor
Wenn Sie mal nicht bezahlt , bekommt Sie den ärger und nicht ich
ziemlich wirr, das Ganze.
Vielleicht zur Klarstellung noch einige Infos:
Wer ist der Eigentümer des Kfz?
Wer ist der Halter des Kfz?
Welche Zahlungen erfolgen durch die Schwester?
Schwager = Ehemann der zahlenden Schwester?
Wird das Fahrzeug mit Zustimmung des Haltes durch den Schwager benutzt, bzw. wurde ihm der Gebrauch erlaubt?
Oder hat sich der Schwager das Fahrzeug einfach genommen und ist abgedampft?
„weilt mal wieder…“ weist darauf hin,dass dieser Vorfall nicht der erste seiner Art war; hat er schon einmal das Fz mitgenommen, dann aber wieder zurückgebracht?
Sie bekommt die Fuhrparkprozente , hat ein Fuhrparkkennzeichen
, aber die Versicherung bucht von Ihrem Konto ab , sowie auch
die Steuern von Ihrem Konto abgebucht werden.
Allerdings der Fahrzueughalter bin ich , der Kfz Brief liegt
im Büro-Tresor
Wenn Sie mal nicht bezahlt , bekommt Sie den ärger und nicht
ich
Verwegene Aussage! Der Steuerschuldner ist der Halter und an diesen wird sich das Finanzamt auch wenden, wenn die Kfz-Steuer „mal nicht bezahlt“ wird.
Das Gleiche gilt für die Versicherung: Auch hier wird man sich an den Versicherungsnehmer, nicht aber an den - abweichenden - Kontoinhaber, halten…
Ja, und was heißt „Fuhrpark“? Handelt es sich um einen Firmenwagen, dann wird das Finanzamt das prinzipiell sehr interessant finden, daß eine Privatperson dies bezahlt.
ziemlich wirr, das Ganze.
Vielleicht zur Klarstellung noch einige Infos:
Wer ist der Eigentümer des Kfz?
Im Brief steht unser Hauptdarsteller (derjenige, der sich nun halt Gedanken macht, bezahlt wurde der Wagen von Schwester und Schwager, den Fzg-Brief hat die Schwester)
Wer ist der Halter des Kfz?
Der Bruder der Schwester?! Person A?! Wie wollen wir ihn nennen, er ist ja der Titelheld unserer kleinen Anekdote.
Welche Zahlungen erfolgen durch die Schwester?
eine monatliche Rate an den Fzg-Halter für versicherung und Steuern.
Schwager = Ehemann der zahlenden Schwester?
Ja
Wird das Fahrzeug mit Zustimmung des Haltes durch den Schwager
benutzt, bzw. wurde ihm der Gebrauch erlaubt?
Ja
Oder hat sich der Schwager das Fahrzeug einfach genommen und
ist abgedampft?
nein
„weilt mal wieder…“ weist darauf hin,dass dieser Vorfall
nicht der erste seiner Art war; hat er schon einmal das Fz
mitgenommen, dann aber wieder zurückgebracht?
nix. Der Schwager bewegt sich immer noch im grünen Bereich. Lt. deiner Schilderung darf er das Fahrzeug nutzen, er ist sogar der Eigentümer (zumindest teilweise).
eine monatliche Rate an den Fzg-Halter für versicherung und
Steuern.
Lesen wir bald etwas ähnliches im (nicht vorhandenen) Scheidungsbrett? Oder warum stellt sie die Zahlungen einfach ein obwohl sie sich ja vermutlich dazu verpflichtet hat?
Wenn man sich nicht einigen kann, bleibt im worst Case nur Steuer und Versicherung nicht zu bezahlen. Diese wird dann der Zulassungsstelle mitteilen, daß kein Versicherungsschutz mehr besteht, und die wird das Fahrzeug amtlich Stillegen. Das sollte man dem Halter auch mitteilen, weil er sich um eine neue Zulassung kümmern muß, wenn er weiter fahren will. Sonst hat man ja wohl keine Mittel (sprich Brief) in der Hand.
Nein , kein Firmenwagen
in dem Falle sind Rabatte gemeint , weil 4 ( zeitweise 5 - 6 ) Fahrzeuge auf eine Privat-Person laufen
Es gibt lediglich eine Kennzeichen Fuhrparkreservierung
XXX-(kennbuchstaben)4X4 ( zur Zeit 414/454/464/494 ) auf den die Wagen alle laufen , dadurch gibt es Mengenrabatt und herabstufung der nachfolgenden mitverbundenen Fahrzeuge in den Prozenten
der 454 und 464 haben beide 35% in der TK , der 494 ist im September letzten Jahres dazu gekommen und zahlt obwohl es kein Vorgängerauto gab 65% TK