Hallo
Ich muss eine Firma aufziehen, um einen Auftrag abzuwickeln. Es gibt neben mir 4 Angestellte, die Finanzierung über 2 Jahre ist gesichert.
Ich habe einen GmbH-Mantel, den ich aktivieren kann und eine Personenfirma.
Unter was sollte ich aus steuerlichen Gründen den Auftrag abwickeln und Warum
Danke vorab
Michael
Hi Michael,
wenn du die GmbH-Form wählst, sind die Vorteile bei dem Haftungsrisiko zu sehen. Du sagst allerdings, die Finanzierung sei gesichert. Ich gehe davon aus, dass diese dann personengebunden ist, das heißt, du hast als Kreditnehmer oder Mitverpfichteter persönlich unterschrieben. Damit schmälerst du das Haftungsrisiko, weil du ja den wohl wichtigsten Teil als Risiko übernommen hast.
Der Nachteil bei der GmbH ist in diesem Fall, dass du für den erzielten Gewinn Körperschaftssteuer bezahlen mußt und bei entsprechender Gewinnverteilung dann noch einmal persönliche Einkommensteuer. Am Ende also wird der Gewinn doppelt besteuert.
Wenn du die Form der Einzelfirma wählst. trägst du zwar das gesamte Unternehmerrisiko (das du bei der GmbH teilweise ja auch übernommen hast, wenn meine Annahme richtig ist), der Gewinn wird aber nur der Einkommensteuer unterworfen.
Also sparst du bei der 2. Form die Körperschaftssteuer.
Gruß,
Francesco
Hallo Michael und hallo Francesco.
Bei der GmbH gibt es nicht nur die Vorteile der beschränkten Haftung, sondern auch Nachteile hinsichtlich der Besteuerung.
Zum Jahresbeginn 2000 hat sich viel durch die neue Besteuerungsform der Gesellschaftsformen geändert.
Zum einen unterfällt die GmbH nun immer dem Verdacht der „verdeckten Gewinnausschüttung“, zum anderen greift die beschränkte Haftung der GmbH nur dann, wenn man Dir keine Konkursverschleppung nachweisen kann. (Das nur so nebenbei).
Wie Francesco schon sagt ist die Körperschaftssteuer die Steuer der GmbH und konnte damals bei der Einkommensteuererklärung der Gesellschafter angerechnet werden. Das fällt nun ganz weg.
Wenn du die Form der Einzelfirma wählst. trägst du zwar das
gesamte Unternehmerrisiko (das du bei der GmbH teilweise ja
auch übernommen hast, wenn meine Annahme richtig ist), der
Gewinn wird aber nur der Einkommensteuer unterworfen.
Also sparst du bei der 2. Form die Körperschaftssteuer.
Sobald Michael die Voraussetzungen eines Gewerbetreibenden erfüllt, unterliegt er noch der Gewerbesteuer. (Unternehmer betrachten die Gewerbesteuer als eine zweite, zusätzliche Einkommensteuer. Die Höhe der Gewerbesteuer richtet sich nach den sog. Gewerbesteuerhebesätzen und ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich. Sie liegt bei ca. 300 bis max. 500 Punkten/ Prozentsätzen. Hannover hatte letztes Jahr 497, somit also verdammt hoch).
Wenn ich Dir etwas empfehlen darf, dann ein etwas dickeres Heft der Dresdner Bank. Dieses Heft heißt „Neue Steuerrefomen 2000“ (oder so ähnlich), dort sind Gegenüberstellungen aller Rechtsformen mit Vor- und Nachteilen. Sowohl hinsichtlich der Haftung als auch der Steuern und wie sie sich zusammensetzen.
Wenn Du Dich ein wenig damit beschäftigst, hast Du die nötigen Grundlagen um eine Entscheidung zu treffen.
Empfehlenswert in diesem Fall ist es jedoch auch immer noch einen Steuerberater und Rechtsanwalt aufzusuchen und sich dort beraten zu lassen.
Lieben Gruß …Melanie…
hi mel,
ich glaube, den francesco brauchst du diesbezüglich nicht aufklären.
in der tat, muss man abwägen. wenn die einnahme höhe feststeht (du schreibst glaub ich was von einem werkvertrag) und ggf. ausgaben hierzu kalkuliert sind, sollte man das ganze durchrechnen. hierbei muss man bedenken, das der gmbh-mantel ja auch erst aktiviert werden muss (kapitalbedarf). dann solltest du knallhart durchrechnen (gmbh und einzelunternehmesvar.),
dann musst du nur noch abwägen, wieviel dir haftungsrisiken etc. wert sind an mehrsteuern!
ggf. schreib mal per mail
gruss
der showbee