Hallo zusammen,
ist es möglich den Faktor der Steuerklasse 4 mit Faktor so zu wählen, dass die Frau genau auf den maximalen Elterngeld-Betrag von 1.800 € über 12 Monate kommt und der Mann dann für seine zwei Monate Elternzeit somit dementsprechend ein höheres Elterngeld bekommt, als z.B. bei der Steuerklassenwahl III/IV?
Hab das mal durchgerechnet und ich käme auf den Faktor 0,784.
Wird der Faktor vom Finanzamt festgelegt (aufgrund des zu erwarteten Einkommens) oder kann ich den selbst bestimmen?
Vielen Dank für Eure Mithilfe!
Hallo,
der Faktor wird vom Finanzamt festgelegt.
Ein "vorübergehender! Steuerklassenwechsel ist jedoch legitim.
Bringt aber oft nur wenig und zahlt sich wirklich erst ganz am Schluß aus!
Gruß Lore
Hallo Lore,
vielen Dank für Deine Antwort. Gut zu wissen, dass der Faktor durch das FA festgelegt wird. Diese Festlegung baut aber doch auf den Angaben meinerseits über das zu erwartende Einkommen auf. Da meine Frau auf Provision arbeitet schwankt dieses Einkommen entsprechend der Auftragslage. Somit könnte das zu erwartende Einkommen deutlich vom tatsächlichen abweichen. Kann das, bis auf evtl. Steuernachzahlung zu Problemen führen?
Die Aussage, dass der Steuerklassenwechsel nur wenig bringt, kann ich so nicht bestätigen. Der Wechsel von IV/IV zu V/III bringt uns über 2.000 € mehr an Elterngeld. Bei IV/IV mit Faktor 0,784 sogar fiktiv über 2.500,- €. Vielleicht habe ich hier aber auch eine Milchmädchenrechnung aufgestellt, da aufgrund des Progressionsvorbehalts meine Steuerschuld ansteigt. Vielleicht sollte ich doch mal einen Steuerberater mit an Bord nehmen.
Wie kann ich das verstehen, dass sich der Wechsel erst ganz zum Schluss auszahlt?
Noch eine Frage zum Mutterschaftsgeld. Dieses wird ja aus dem Nettogehalt der letzten drei Monaten vor dem Mutterschutz berechnet. Wie bereits oben erwähnt arbeitet meine Frau auf Provision und das Gehalt wäre hier nicht repräsentativ (schlechte Auftragslage während Sommerloch). Ist es bei solchen Fällen möglich einen längerer Zeitraum zu berücksichtigen?
Schon mal recht herzlichen Dank!!!
Hallo Molmic,
wenn ihre Frau angestellt ist, werden die letzten 12 Monatsgehälter vor dem Mutterschutz zur Berechnung herangezogen. Wenn sie selbstständig ist wird anhand der vorherigen Steuererklärung berechnet und dann anhand der folgenden überprüft. Evtl. muß dann sogar ein Elterngeldteil zurückbezahlt werden.
Natürlich bring der Steuerklassenwechsel ihrer Frau einen Vorteil beim Elterngeld. Jedoch muß man berücksichtigen, daß Sie einen Nachteil mit Steuerklasse 5 haben. Dieser Nachteil + der Steuernachzahlung durch die Steuerklasse 5 schmälert das „gewonnen“ Elterngeld erheblich!
Bei mir persönlich wäre der effektive Mehrgewinn gerade mal kpl. 100€ gewesen.
„Ganz zum Schluß“ heißt mit der Steuererklärung. Da sie da ja erst tatsächlich wissen, was sie über die Progressionssteuer bezahlen müssen.
Ob das Mutterschaftsgeld anders berechnet werden kann müßten Sie mal bei der Krankenkasse abklären. Mit den drei Monaten vor der Mutterschutzfrist ist es eigentlich gesetzlich geregelt.
Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne nochmal melden.
Viele Grüße
Lore
Sorry, ich kenne mich mit dem Faktor bei der Steuerklasse nicht aus. Die Höhe des Elterngeldes ist aber natürlich abhängig von der Höhe des Nettoentgeltes.
Sorry, ich hab überhaupt keine Ahnung von Faktor …
Ich kann dir nur sagen, die Steuerklasse, die du die 12 Monate vor Geburt überwiegend hast… wird komplett hergenommen…