Wahl der Steuerklasse vor Umschulung

Hallo,

angenommen ein Ehemann verdient deutlich mehr als die Ehefrau und hatte daher die Steuerklasse 3 und für die Frau die Steuerklasse 5 gewählt.

Angenommen die Ehefrau wurde arbeitslos und eine Umschulung stünde in den nächsten Monaten im neuen Jahr an.

Würde es Sinn machen, die Steuerklasse zu ändern ?

Beispiel:

Ehemann Brutto:
3000.- Steuerklasse 3

Ehefrau Brutto (vor Arbeitslosigkeit):
1400.- Steuerklasse 5

Fragen:

  • könnten in dem Beispiel dem Ehemann bei Arbeitslosigkeit der Ehefrau nun hohe Nachzahlungen drohen, wenn er in Steuerklasse 3 bleibt ?

  • Wäre ein Wechsel der Steuerklasse vor Umschulung zum nächsten Jahr in o.g. Beispiel von Vorteil ?

  • Um wieviel Geld Ersparnis könnte es bei einem Wechsel denn gehen ? Hat das Auswirkungen auf das Übergangsgeld ?

  • Was wäre denn, im o.g. Beispiel, eine ideale Kombination, um Nachzahlungen zu vermeiden ?

angenommen ein Ehemann verdient deutlich mehr als die Ehefrau
und hatte daher die Steuerklasse 3 und für die Frau die
Steuerklasse 5 gewählt.

Angenommen die Ehefrau wurde arbeitslos und eine Umschulung
stünde in den nächsten Monaten im neuen Jahr an.

Würde es Sinn machen, die Steuerklasse zu ändern ?

Ja. Das AlG ist für StKl. 4 höher als für 5 und für 3 höher als für 4. Vorher wäre aber sinnvollerweise mit der AA zu sprechen.

Fragen:

  • könnten in dem Beispiel dem Ehemann bei Arbeitslosigkeit der
    Ehefrau nun hohe Nachzahlungen drohen, wenn er in Steuerklasse
    3 bleibt ?

Einkommensteuernachzahlungen dürfen keine Grund für den Nichtwechsel von Steuerklassen sein. Das ggf. höhere AlG bzw. Unterhaltsgeld im Rahmen der Umschulung gleicht die scheinbar höhere Steuerbelastung auf jeden Fall aus. Meistens hat man unterm Strich mehr Geld, wenn man die Chancen für höheres AlG ausnutzt.

  • Wäre ein Wechsel der Steuerklasse vor Umschulung zum
    nächsten Jahr in o.g. Beispiel von Vorteil ?

Demnach ja.

  • Was wäre denn, im o.g. Beispiel, eine ideale Kombination, um
    Nachzahlungen zu vermeiden ?

Wie bereits erwähnt - den steuerlichen Aspekt muß man ausblenden. Es zählt nur, wie man höhere Bezüge von der Arbeitsagentur bekommt / bekommen könnte.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Guten Tag,

um bei o.g. Beispiel zu bleiben, würde sich dann bei Wechsel in Steuerklasse IV zwar das Arbeitslosengeld und vermutlich auch das Übergangsgeld um rund 120.- Euro erhöhen, das Nettogehalt des Ehemanns dagegen um rund 280.- Euro sinken.

Das würde im o.g. Beispiel unter dem Strich 160.- Euro weniger Einkommen monatlich bedeuten.

Bedeutet das im Umkehrschluss, sollte im Beispiel nicht auf 160.- Euro verzichtet werden können und die Steuerklasse 3/5 beibehalten, dass eine Nachzahlung von 160*12 also 1920.- Euro irgendwann droht ?

um bei o.g. Beispiel zu bleiben, würde sich dann bei Wechsel
in Steuerklasse IV zwar das Arbeitslosengeld und vermutlich
auch das Übergangsgeld um rund 120.- Euro erhöhen, das
Nettogehalt des Ehemanns dagegen um rund 280.- Euro sinken.

Das würde im o.g. Beispiel unter dem Strich 160.- Euro weniger
Einkommen monatlich bedeuten.

Sehe ich nicht so.

Wie hoch ist denn die Einkommensteuererstattung (gewesen) für den Fall, daß 3/5 belassen wurde und keine Umschulung stattfand? Die Erstattung /12 muß ja auf jeden Fall als monatliches „Einkommen“ mitberücksichtigt werden.

Oder anders: Wie hoch war denn bisher (oder wird sein) die ESt-Nachzahlung bei 3/5 und keiner Umschulung?

Bedeutet das im Umkehrschluss, sollte im Beispiel nicht auf
160.- Euro verzichtet werden können und die Steuerklasse 3/5
beibehalten, dass eine Nachzahlung von 160*12 also 1920.- Euro
irgendwann droht ?

Grundsätzlich muß man auch mal folgende Überlegung machen. Das einkommensteuerliche Bruttoeinkommen des einen Partners bleibt gleich, das des anderen sinkt. Es kann also nur eine Minderung der totalen Einkommensteuerbelastung erfolgen.

Da die Lohnsteuerklassen nur eine Einstufung in die monatliche Einkommensteuervorauszahlung bedeuten und keinen Einfluß auf die jährliche Einkommensteuer haben, ist es absolut egal, mit welchen Klassen das Gehalt versteuert wird. Sich zwangsläufig ergebende Über- oder Unterzahlungen werden mit der Einkommensteuerveranlagung ausgeglichen.

Andererseits ist die Höhe des Arbeitslosengeldes fest und nur von der Wahl der richtigen Lohnsteuerklasse abhängig. Hat der arbeitslose Ehepartner die 3, dann bekommt er das höchste Arbeitslosengeld und zwar ohne daß die zusammenveranlagten Ehegatten insgesamt mehr Einkommensteuer zahlen, als wenn er ohne Arbeitslosengeld in der 5 gewesen wäre.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

würde das die These nicht bekräftigen, dass sich im genannten Beispiel ein Wechsel nicht lohnen würde ?

Es fällt schwer momentan den Vorteil eines Wechsels zu erkennen. Von Seiten des Arbeitslosen Partners ist das jetzt einleuchtend, in diesem Fall aber wohl zu vernachlässigen da ja der Nettoverlust durch Steuerabzug des Ehemanns höher als der Zugewinn des Arbeitslosengeldes wäre.

Kann es nicht sein, dass das übliche Beispiel/Empfehlung in diesem Falle nicht greift, da der Gehaltsunterschied von vornerein zu hoch war ?

Zur Frage wie hoch die Nachzahlung vor Arbeitslosigkeit/Umschulung in der 3/5 Steuerklasse war, können wir für o.g. Beispiel : 240.- Euro Nachzahlung annehmen.

würde das die These nicht bekräftigen, daß sich im genannten
Beispiel ein Wechsel nicht lohnen würde ?

Thesen hierzu aufzustellen bringt erstmal gar nichts.

Fakt ist, daß die Jahres-Einkommensteuer bei gleichen Einnahmen und Einkünften immer gleich ist, egal, ob man nun mit 3/5 oder 4/4 oder 5/3 besteuert wurde.

Fakt ist auch, daß das AlG bei Klasse 3 am höchsten im Vergleich zu 4 oder 5 ist.

Es fällt schwer momentan den Vorteil eines Wechsels zu
erkennen. Von Seiten des Arbeitslosen Partners ist das jetzt
einleuchtend, in diesem Fall aber wohl zu vernachlässigen da
ja der Nettoverlust durch Steuerabzug des Ehemanns höher als
der Zugewinn des Arbeitslosengeldes wäre.

Nein. In die steuerliche Betrachtung muß immer auch die Nachzahlung bzw. Erstattung durch die Einkommensteuerveranlagung einbezogen werden. (Wenn der nicht arbeitslose Ehepartner die Lohnsteuerklasse 5 haben wird, wird es wahrscheinlicher zu einer Erstattung kommen! Man sollte es mal mit den echten Zahlen durchrechnen, um es zu verstehen. Programme z. B. bei www.elster.de)

Mit freundlichen Grüßen

Ronald