Wahl der Steuerklassen

Hallo an alle !

Eine Frage zur Wahl der Steuerklassen. Folgender Fall:

Ein Ehepaar ist jeweils in St.Kl. 4 eingestuft. Beide sind berufstätig und bringen in etwa gleich viel Geld nach Hause.

Nach der Geburt eines Kindes geht die Mutter (verdient etwas weniger) in Erziehungsurlaub. Die Mutterschutzfrist tritt mitten im Jahr (z.B. Juli) in Kraft ab ca. Ende Sept. bekommt sie dann kein Gehalt mehr.
Wann ist es sinnvoll die Steuerklassen zu wechseln? Noch im laufenden Jahr (also sobald ein Gehalt wegfällt) oder zu Beginn des neuen Jahres, da ja noch rund 2/3 des Jahres verdient wurde.
Wie sieht es aus mit dem Mutterschaftsgeld (bis 8 Wo. nach der Geburt)? Wird das beim Lohnsteuerjahresausgleich als „normales“ Gehalt gerechnet oder nicht. Normalerweise werden dafür ja keine Steuern fällig,oder? Wenn es nicht berücksichtigt wird, dann würde ja praktisch für ein knappes halbes Jahr keine Steuerpflichtiges Einkommen bestehen.

Bin gespannt auf eure Ansichten…
Curry-King

Hi !

In den FAQ findest du unter anderem folgendes

FAQ:197 , FAQ:210 Verhältnis Lohnsteuer vs. Einkommensteuer
FAQ:201 Abgabeverpflichtung einer EInkommensteuer-Erklärung
FAQ:219 , FAQ:823 Wahl der Steuerklassen
FAQ:222 Berücksichtigung des Mutterschaftsgeldes als Progressionsvorbehalt

Sollten nach dieser Lektüre noch weitere Fragen bestehen, können diese ja gezielt mit dem Hinweis auf die FAQ gestellt werden. Meiner Meinung nach werden nämlich die gestellten Fragen dort beantwortet.

BARUL76

Hallo,

in Ergänzung zu meinem Vorredner kann man sich hier die günstigere Steuerkassenwahl ausrechnen, wenn beide arbeiten:
http://www.steuer.niedersachsen.de/Service/Stklwahls…

Wenn die Frau nicht mehr arbeitet, sollte der Mann in Steuerklasse III wechseln.

Petz

hallo,

zu den steuerklassenkombinationen wäre ja schon grundsätzlich alles gesagt…

bez. des mutterschaftsgeldes, wäre es doch eine variante rechtzeitig (glaube 3 monate vor der niederkunft) in die kl. 3 zu wechseln, um dann ein höheres steuerfreies mutterschaftsgeld zu bekommen - die einbußen durch die kl.5 beim gatten, werden über die est-erklärung wieder reingeholt und die „schädigung“ durch höheren progressionsvorbehalt ist nicht so groß, wie der vorteil durch die nettozahlung der MUG…

habs nicht durchgerechnet, sollte aber funktionieren…

gruß vom inder

Hallo!

Macht es Sinn doch noch mitten im Jahr zu wechseln, oder erst im neuen Kalenderjahr? Muß der Ehemann, wenn er 9 Monate lang Kl. 4 eingestuft war und dann noch in St.Kl.3 wechselt, beim Jahresausgleich evtl. mit einer Nachzahlung rechnen?

Curry-King

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi Btratwurst-King (oder so),

darauf gibt es keine pauschale Antwort.

Da der Steuertarif progressiv gestaltet ist, kann man so eine Frage nur anhand konkreter Daten beantworten, und das darf hier leider keiner !

Gruß

Petz