Hallo,
was passiert, wenn - rein hypothetisch betrachtet - sich die Parteien NICHT auf einen Kandidaten einigen können? Sie da unsere Verfassung etwas vor?
Danke
Slides
Guten Abend,
die Parteien müssen sich nicht auf einen Kandidaten einigen.
Sie „wollen“ es nur, damit eine möglichst breite Zustimmung herrscht und nicht wieder 3 Wahlgänge notwendig sind.
In Wahlgang 1 und 2 müsste ein Kandidat die absolute Mehrheit der Stimmen haben (50%+), im 3. Wahlgang reicht die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen…
Onkel Wiki hat alles nett beschrieben… guggst Du hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesversammlung_(Deut…
Gruß
MG
was passiert, wenn - rein hypothetisch betrachtet - sich die
Parteien NICHT auf einen Kandidaten einigen können? Sie da
unsere Verfassung etwas vor?
erstens musst du dich von dem gedanken trennen, dass es zwingend wäre, dass die parteien sich auf einen/zwei/etc. kandidaten einigen. es ist lediglich pragmatisch, um die bundesversammlung schnell beenden zu können.
der präsident des bundestags legt zunächst einmal den termin für den zusammentritt der bundesversammlung fest. dabei ist er nicht in der entscheidung frei, Art 54 IV, V GG, § 1 GesetzüberdieWahldesBP.
das konkrete wahlverfahren, darunter fallen auch die wahlvorschläge, findest du vor allem in § 9 GesetzüberdieWahldesBP.
danach kann jedes mitglied der BV einen wahlvorschlag abgeben.
das grundgesetz in Art. 54 I GG bestimmt, dass die wahl des BP ohne vorherige aussprache erflolgt, d.h. für alle wahlgänge ist eine personaldebatte ausgeschlossen. das amt des BP sollte nach vorstellung des gesetzgebers von politischen auseinandersetzungen herausgehalten werden. deshalb ist die personaldebatte, die die parteien vor der wahl führen, vom grundgesetzgeber so nicht vorgesehen gewesen…stellt aber andererseits auch keinen ausdrücklichen verfassungsverstoß dar.
die einzelnen stufen des wahlverfahrens findest du in Art. 54 VI GG. gibt es keine absolute mehrheit in den ersten beiden wahlgängen, wird solange gewählt bis einer die relative mehrheit hat.
ergebnis: den von dir geschilderten fall wird es nie geben…
Hallo,
was passiert, wenn - rein hypothetisch betrachtet - sich die
Parteien NICHT auf einen Kandidaten einigen können? Sie da
unsere Verfassung etwas vor?danach kann jedes mitglied der BV einen wahlvorschlag abgeben.
Und, wenn keiner das macht? Ist natürlich extrem unwahrscheinlich (weil notfalls irgend ein Hinterbänkler sich selbst oder seinen Hinterbänklernebenmenschen vorschlägt), aber doch nicht unmöglich.
Cu Rene