Hallo !
Angenommen - ein älterer Mann ist mit Atemnot / Herzproblemen umgefallen. Die Ehefrau möchte, daß er in ein Krankenhaus in der nächsten größeren Stadt kommt. Angenommen dort ist auf Anfrage des Rettungswagens alles belegt und der Mann kommt in ein kleines Kreiskrankenhaus in der Nähe.
Angenommen : Man möchte jetzt die Verlegung in das Stadtkrankenhaus. Könnte man das verlangen / durchsetzen ?
Oder hat ein Kassenpatient nur das Anrecht auf das nächst zugewiesene Krankenhaus ?
Vielen Dank für Eure Antworten !