Wahl des Krankenhauses als Kassenpatient ?

Hallo !

Angenommen - ein älterer Mann ist mit Atemnot / Herzproblemen umgefallen. Die Ehefrau möchte, daß er in ein Krankenhaus in der nächsten größeren Stadt kommt. Angenommen dort ist auf Anfrage des Rettungswagens alles belegt und der Mann kommt in ein kleines Kreiskrankenhaus in der Nähe.

Angenommen : Man möchte jetzt die Verlegung in das Stadtkrankenhaus. Könnte man das verlangen / durchsetzen ?
Oder hat ein Kassenpatient nur das Anrecht auf das nächst zugewiesene Krankenhaus ?

Vielen Dank für Eure Antworten !

Hallo,

wenn von Seiten der Ärzte nichts entgegen steht kann man den Patienten verlegen lassen. Der Transport muss man vermutlich selbst zahlen.
Wenn der Pflegesatz dieses neu gewählten Krankenhauses höher als der des nächstgelegenen ist, dann ist der Differenzbetrag zusätzlich selbst zu zahlen.

Gruß Merger

Danke.

Wo findet man gesetzliche Grundlagen fuer solche Regelungen?

Wo findet man gesetzliche Grundlagen fuer solche Regelungen?

Das findest du hier : hier klicken

LG

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