Wahl eines Handwerkers

Hallo zusammen,

A ist bei B zur Miete (C ist Wohnungsverwalter). Nun ist die Balkontüre defekt und der Hausmeister merkt, dass dieser Schaden vom Vermieter getragen werden muss.

Rund 2 Monate später meldet sich ein Handwerker Z um einen Termin zu Vereinbaren. A sagt deswegen private Termine ab um rechtzeitig zu Hause zu sein. Z erscheint zum vereinbarten Termin nicht. A beschwert sich daraufhin bei C. Wenige Tage später meldet sich Z völlig entsetzt um 7:45 Uhr (!!!) morgens, er hätte zum letzten Termin keine Zeit gehabt und „es auch nicht eingesehen, den Termin zu abzusagen“. Z wird beleidigend und meinte, er möchte einen neuen Termin zu einem Zeitpunkt ausmachen, an dem A jedoch aus beruflichen Gründen keine Zeit hat. Verständlicherweise ist der Mieter A auch nicht bereit, erneut berufliche Termine abzusagen, da er aufgrund der negativen Erfahrungen wieder davon ausgehen muss, versetzt zu werden. Anstatt die Unannehmlichkeiten zu entschuldigen, wird der Handwerker Z beleidigend, sodass A das Gespräch beendet.

A verlangt deshalb von dem Wohnungsverwalter C die Beauftragung eines anderen Handwerkers, C verweigert dies, weil A anscheinend „immer mit Z“ zusammenarbeitet.

Hat A ein Recht darauf, aufgrund der negativen Erfahrungen einen anderen Handwerker zu beauftragen?

Die Türe ist nicht so defekt, dass es zur Beeinträchtigung des Wohnen kommst, lediglich die optik wird etwas beeinflusst.

Vielen Dank & Beste Grüße,
max

Hallo,

A spicht Z hausverbot aus und teilt dies C mit.
Gleichzeitig wird C aufgefordert den Mangel zu beseitigen.

Christian

Ok, kann C dann nicht sagen, dass der Handwerker dies tun sollte?

Bzw., wieviel Mietminderung kann A bis zur Reparatur abziehen? (Miete der Wohnung rund 880€ warm inkl. Wasser, exkl. Strom)

VIELEN DANK SCHONMAL!

Hallo

Ok, kann C dann nicht sagen, dass der Handwerker dies tun
sollte?

Hausverbot ist Hausverbot!

Bzw., wieviel Mietminderung kann A bis zur Reparatur abziehen?
(Miete der Wohnung rund 880€ warm inkl. Wasser, exkl. Strom)

Geht es um eine Mangelbeseitigunf oder um eine [unberechtigigte - da optischer Mangel] Mietminderung???

VIELEN DANK SCHONMAL!

Nicht schreien - sind nicht beim Public Viewing mit der Tröte!

Christian

Mangel melden
Handwerker wegen Nichtigkeit Hausverbot erteilen
Mangel weiterhin anmahnen
Miete mindern

Richter wird ja nachgesagt, dass sie mieterfreundlich seien. Aber den Richter möchte ich sehen, der das Spiel mitspielt.

Termine mit dem Handwerker nur noch schriftlich. Bestätigen mit Hinweis auf zu leistenden Schadenersatz bei schuldhaftem Versäumnis.

vnA (dem sich bei manchen Tipps der Magen umdreht)

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Okay, scheint mir rein intuitiv auch so :wink: Danke!