Hallo zusammen,
A ist bei B zur Miete (C ist Wohnungsverwalter). Nun ist die Balkontüre defekt und der Hausmeister merkt, dass dieser Schaden vom Vermieter getragen werden muss.
Rund 2 Monate später meldet sich ein Handwerker Z um einen Termin zu Vereinbaren. A sagt deswegen private Termine ab um rechtzeitig zu Hause zu sein. Z erscheint zum vereinbarten Termin nicht. A beschwert sich daraufhin bei C. Wenige Tage später meldet sich Z völlig entsetzt um 7:45 Uhr (!!!) morgens, er hätte zum letzten Termin keine Zeit gehabt und „es auch nicht eingesehen, den Termin zu abzusagen“. Z wird beleidigend und meinte, er möchte einen neuen Termin zu einem Zeitpunkt ausmachen, an dem A jedoch aus beruflichen Gründen keine Zeit hat. Verständlicherweise ist der Mieter A auch nicht bereit, erneut berufliche Termine abzusagen, da er aufgrund der negativen Erfahrungen wieder davon ausgehen muss, versetzt zu werden. Anstatt die Unannehmlichkeiten zu entschuldigen, wird der Handwerker Z beleidigend, sodass A das Gespräch beendet.
A verlangt deshalb von dem Wohnungsverwalter C die Beauftragung eines anderen Handwerkers, C verweigert dies, weil A anscheinend „immer mit Z“ zusammenarbeitet.
Hat A ein Recht darauf, aufgrund der negativen Erfahrungen einen anderen Handwerker zu beauftragen?
Die Türe ist nicht so defekt, dass es zur Beeinträchtigung des Wohnen kommst, lediglich die optik wird etwas beeinflusst.
Vielen Dank & Beste Grüße,
max