Wahl in NRW

Heute waren in NRW Kommunal- und Kreistagswahlen. Bei uns (und wie ich gehört habe, wohl in ganz NRW) gabe es nur Stimmzettel, aber keinen Umschlag. meiner Meinung nach verstößt das gegen das Wahlgesetz NRW, in dem ausdrücklich drin steht, dass man den Stimmzettel in den amtlichen Wahlumschlag zu legen hat, und dass Stimmzettel, die nicht im Umschlag sind, ungültig sind. Oder ist dieses Gesetz in letzter Zeit geändert worden?
Gruß,
Delia

Hi Delia,

in Köln gab es, bis auf die Briefwähler, überhaupt keine Stimmzettel.
In der Wahlkabine steht ein Computer!

Aber, daß auf die Umschäge verzichtet wurde ist doch klasse. Wenigstens weniger Müll und die Kosten werden gesenkt.
Die geheime Wahl ist trotzdem gewährleistet.

cu
Karl-Heinz

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Und in Dortmund mußte man seine Stimme per PC und Touchscreen eingeben.
Ist das rechtlich überhaupt möglich?

Und in Dortmund mußte man seine Stimme
per PC und Touchscreen eingeben.
Ist das rechtlich überhaupt möglich?

§26 Abs.5 LWahlG: „Der Innenminister kann zulassen, dass anstelle von Stimmzetteln amtlich zugelassene Stimmenzählgeräte verwendet werden.“

Ist doch cool! Als ich das vorhin schonmal gelesen habe, habe ich mich noch gefragt, was für Geräte das wohl sind…?

Gruß,
Delia

Die geheime Wahl ist trotzdem
gewährleistet.

Trotzdem verstösst es eindeutig gegen das LWahlGesetz. Es sei denn, es ist geändert worden.

Delia

PC´s mit „Touchscreen“ *g*

Viel Spaß bei der Klage! :smile:
Meinst Du etwa die Kommunalbeamten, Politiker und sonstige Fachleute führen eine Wahl durch, ohne die notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen bzw. zuändern???

cu
Karl-Heinz

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Wahl mit touchscreen??? :frowning:((
Kann das denn wirklich wahr sein? Muss nicht eine Wahl im Steitfall überprüfbar (= nachzählbar sein)? Ist es nicht viel leichter eingegebene Daten zu manipulieren als papiererne Stimmzettel?

Skeptisch
S_

Viel Spaß bei der Klage! :smile:

Ich habe nicht vor, dagegen zu klagen.

Meinst Du etwa die Kommunalbeamten,
Politiker und sonstige Fachleute führen
eine Wahl durch, ohne die notwendigen
rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen
bzw. zuändern???

Wenn Du das nicht meinst, dann sag mir doch, wo was über die Änderungen steht. Ansonsten finde ich Deine Antwort ziemlich überflüssig.

Delia

cu
Karl-Heinz

Die geheime Wahl ist trotzdem
gewährleistet.

Trotzdem verstösst es eindeutig gegen das
LWahlGesetz. Es sei denn, es ist geändert
worden.

Delia