Hallo zusammen,
die Betreffzeile fasst meine Frage noch nicht ganz zusammen, daher will ich es noch einmal ausführlicher beschreiben:
Mal angenommen, in der Firma werden Umstrukturierungen von Abteilungen vorgesehen zu einem bestimmten Datum. Vorher weiß keiner richtig, was passieren wird. An diesem Tag bekommt man dann gesagt, Dein alter Chef ist nicht mehr Dein Chef. Du hast jetzt einen neuen Chef, der Deinem alten Chef übergeordnet ist und nebenher wurde noch einer Deiner alten Kollegen über Nacht zum Teamleiter, der Dir übergeordnet ist, Deinem alten Chef gleichwertig ist und Deinem neuen Chef unterstellt ist. Dein neuer Teamleiter ist immer noch über eine Leiharbeitsfirma beschäftigt.
Nun zu meiner Frage: Muss es da keine öffentlichen Stellenausschreibungen geben und können Chefs einfach so degradiert werden? Und kann ein Externer (aus der Personalleasing-Firma) Dein Vorgesetzter werden?
Ich möchte kein Chef oder Teamleiter sein, aber mich überrascht die Vorgehensweise arg, dass es schön wäre, wenn sich jemand findet, der darauf eine Antwort weiß.
Vielen Dank im Voraus!
Hans
Warum sollten Stellen zwingend ausgeschrieben werden?
Hallo,
bei uns sieht das die Betriebsvereinbarung so vor und diese kann nur in Ausnahmefällen und in Abstimmung mit dem Betriebsrat umgangen werden.
Die „kleineren Leitungsposten“ und die „normalen“ Stellen werden (müssen) auch intern ausgeschrieben.
VG
Monroe
Hallo zusammen,
Hallo,
Unter der Vorraussetzung, daß der betrieb keinen BR hat, folgende Antworten:
Nun zu meiner Frage: Muss es da keine öffentlichen
Stellenausschreibungen geben
Nein
und können Chefs einfach so
degradiert werden?
Grundsätzlich ja per Änderungskündigung. Außerdem ist das eine individualrechtliche Angelegenheit zwischen AG und (Ex-) Chef und geht den Rest des Teams nix an.
Und kann ein Externer (aus der
Personalleasing-Firma) Dein Vorgesetzter werden?
JA, warum nicht ?
Ich möchte kein Chef oder Teamleiter sein, aber mich
überrascht die Vorgehensweise arg, dass es schön wäre, wenn
sich jemand findet, der darauf eine Antwort weiß.
Gäbe es einen BR, hätte dieser in allen diesen Angelegenheiten ein Mitbestimmungsrecht. Ohne BR greift halt das Direktionsrecht des AG
Vielen Dank im Voraus!
&Tschüß
Hans
Wolfgang
Hallo,
Hallo,
bei uns sieht das die Betriebsvereinbarung so vor und diese
kann nur in Ausnahmefällen und in Abstimmung mit dem
Betriebsrat umgangen werden.
Für eine Betriebsvereinbarung braucht es einen BR als „Vertragspartner“. Davon war im UP keine Rede.
VG
Monroe
&Tschüß
wolfgang
Ja wenn es eine Betriebsvereinbarung gibt und AG so ein Prozedere auf sich nimmt… warum nicht.
Aber die ist dann betriebsindividuell