Wahl richtiger Abschreibung

Hallo liebe Gemeinde,
der Gesetzgeber sagt, dass geringwertige Wirtschaftsgüter (bis 410 Euro) komplett in dem Anschaffungsjahr abgeschrieben werden können. Ist das Pflich? Oder kann man auch bei „kleinen“ Sachen, wie Drucker, Kabel, eine Abschreibung über Nutzungsdauer (z.B. 3 Jahre) vornehmen?

Der Hintergrund ist, das in dem Anschaffungsjahr wenig Gewinn erwirschaftet wurde, sodass es sich nicht dort Gewinn zu reduzieren.

Und noch eine Frage, Welche Abschreibungsschemas kommen für einen PC (Laptop) in Frage? Gibt es anderer Alternativen außer 3 Jahre liniear?
Interessant wäre eine progressive Abschreibung, also im ersten Jahr sehr wenig und den Folgejahren möglichst viel.

Viele Dank im Voraus

Eine progressive Abschreibung gibt es nicht sondern nur die Möglichkeiten des § 7 Abs. 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes.

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__7.html

Dann gibt es noch den § 6 Abs. 2 EStG

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__6.html

Dort spricht man von „können“. Das heißt, man darf auch geringwertige Wirtschaftgüter abschreiben, es ist zulässig.

. Disclaimer ausgetrickst…

Oder kann man auch bei
„kleinen“ Sachen, wie Drucker, Kabel, eine Abschreibung über
Nutzungsdauer (z.B. 3 Jahre) vornehmen?

hi,

nebenbei: drucker & kabel sind idR keine selbständig nutzbaren wirtschaftsgüter und somit auch kein GWG! das ist zubehör und mit der hauptsache zu aktivieren (vermutlich computer) und dann ist bei der gesamtheit zu prüfen, ob die 410,- grenze überschritten wurde. das gilt soweit der drucker wirklich nur drucker ist und nicht so ein multifunktions scanner-fax-drucker der auch als stand-alone funktioniert. ein kabel als ersatz (das alte hat der hamster zerknabbert) ist dann allerdings direkter aufwand (reparatur).

mfg vom

showbee