Wahl stellvertretender Bundestagspräsident

Ich habe eine Frage zur Wahl der Stellenvertreter des Bundestagspräsidenten. Die AfD beschwert sich ja gerade, dass sie mit ihrer Kandidatin mal wieder nicht durchgekommen sind. Aber wenn ich § 2 der Geschäftsordnung des Bundestages richtig interpretiere, könnten sie doch eigentlich mehrere Kandidaten gleichzeitig antreten lassen und dann würde einer definitiv einer schlussendlich die Wahl gewinnen?

(2) Gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages erhält. Ergibt sich im ersten Wahlgang keine Mehrheit, so können für einen zweiten Wahlgang neue Bewerber vorgeschlagen werden. Ergibt sich auch dann keine Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Bundestages, findet ein dritter Wahlgang statt. Bei nur einem Bewerber ist dieser gewählt, wenn er die Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt. Bei mehreren Bewerbern kommen die beiden Bewerber mit den höchsten Stimmenzahlen in die engere Wahl; gewählt ist, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los durch die Hand des amtierenden Präsidenten

Der Gegenzug der ‚Demokraten‘ ist nur zu gut vorherzusehen: Wenn die AfD weitere Kandidaten aufstellt, so stellen die anderen Parteien auch weitere Kandidaten auf und dann geht der freie Platz eben auch an die Systemparteien. Daher bringt es der Afd nichts mit solchen Geschäftsordnungstricks zu operieren.

„Systemparteien“? Alles klar!

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Was willst Du damit sagen? Bist Du gegen „das System“, also unser Grundgesetz?
Dann wärest Du ein Verfassungsfeind. Nicht schön.

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Oder, um es anders zu formulieren: Verwendung lupenreiner NS-Terminologie…

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Demokraten in Anführungszeichen und Systemparteien … du willst nicht ernstgenommen werden, oder?

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Nun leisten die anderen Parteien (bzw. nur Teile von ihnen) passiven Widerstand, indem sie sie in einer anonymen Wahl nicht gewählt haben. Hingegen wäre es, in so einem Fall einen eigenen Gegenkandidaten aufzustellen, aktiver Widerstand. Kann man das miteinander vergleichen? Warum probiert es die AfD nicht einfach mal mit zwei Kandidaten gleichzeitig oder warum nicht gleich alle 89 übrigen Abgeordneten? Ist die AfD vielleicht gar nicht daran interessiert, der Opferrolle zu entfliehen?

Viel Feind - viel Ehr, nach dem Motto schließen die AfDoitschen ihre durchaus heterogenen Reihen und erhalten die Aufmerksamkeit ihrer Supporter, die sowieso nur an Fundamentalopposition interessiert sind.

Zu mehr sind sie nicht fähig und das wird so weiter gehen.

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Warum?

Wortlaut:
„§ 2 Wahl des Präsidenten und der Stellvertreter
(1) Der Bundestag wählt mit verdeckten Stimmzetteln (§ 49) in besonderen Wahlhandlungen den Präsidenten und seine Stellvertreter für die Dauer der Wahlperiode. Jede Fraktion des Deutschen Bundestages ist durch mindestens einen Vizepräsidenten oder eine Vizepräsidentin im Präsidium vertreten.“

Damit könnte man der Maßgabe ja nicht entgehen, dass der AfD nun mal mindestens ein/e BTVP zusteht.

Gruß
F.