Ein Verwaltungsbeirat muss wegen Rücktritts zweier Mitlgieder zum Teil neu gewählt werden. Es findet sich schnell ein Kandidat der auch gewählt wird. Nachdem kein weiterer Kandidat gefunden wird meldet sich die Ehefrau des neu gewählten Beirats (beide sind gemeinsamer Eigentümer einer Wohnung) und will kandidieren. Wäre eine solche Wahl gültig?
Hallo,
Nachdem kein weiterer Kandidat
gefunden wird meldet sich die Ehefrau des neu gewählten
Beirats (beide sind gemeinsamer Eigentümer einer Wohnung) und
will kandidieren. Wäre eine solche Wahl gültig?
ja, solange sie nicht von einem oder mehreren Eigentümern angefochten wird.
Die Wahl eines Wohnungseigentümers kann mit Aussicht auf Erfolg angefochten werden, wenn schwerwiegende Gründe gegen die Person sprechen und zu befürchten ist, das denke wird hier die Befürchtung sein von der übrigen Gemeinschaft , dass sie ihr Amt zum Nachteil der übrigen Miteigentümer ausübt oder missbraucht?
Zudem sollte in der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung hier etwas über die Bestellung des Beirates zu finden sein.
Gehe ich richtig in der Annahme, durch die Ausübung der genannten Personen, die Gemeinschaft einen Nachteil befürchtet?
Gruß
BHShuber
Vielen Dank, gerade die drohende Anfechtung wurde schon ausgesprochen. Die Teilungserklärung geht auf den Verwaltungsbeirat nicht über die Bestimmungen WEG hinaus.
Hallo,
in diesem Fall ist eine Anfechtung zwingend.
Verschiedene Gerichte sind sich hierüber nicht einig, dennoch nach Stellungnahme des BHG ist die Wahl nicht nichtig, solange bis jemand die Wahl des Beitrats erfolgreich anfechtet.
Gruß
BHSHuber