Wahl von 1990 im Osten möglicherweise ungültig?

Hallo zusammen!

Morgen schreibt ein Auszubildener unseres Instituts einen Test über Politik. Als politisch interessierter Mensch blätterte ich seine Unterlagen durch und fand eine Passage, die mich zum nachdenken brachte:
„Wählen darf:…
2. wer seit mindestens 3 Monaten im Geltungsbereich des Grundgesetzes lebt,
…“

nachgeschlagen unter

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bwahlg/__12…

steht dort:
„2. seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,“

Wenn die fünf neuen Bundesländer am 3. Oktober dem Geltungsbereich des Grundgesetzes beigetreten sind - und die zitierte Stelle schon Geltung hatte - ist es meiner Meinung nach unmöglich, daß es jemand in Ostdeutschland bis zum 2. Dezember(Wahltag) auf 3 Monate gekommen ist.

Weiß jemand genau, wie die Fassung des Wahlgesetzes 1990 ausgesehen hat?
Und selbst wenn: Diese Schlamperei wäre doch hoffentlich verjährt, oder?

Fragt sich grüssend
Denis

Hi Dennis,
stell die Frage doch dem GröBaz (Schröder)und seinem Propagandasprachrohr (Münte)dann kann er die Wahl auch noch anfechten und war viel früher GröBaz.
Antwortet grinsend
Gerhard

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Denis,

für die BRD galt meines Wissens nach das Grundgesetz schon immer auch für die Länder in der DDR. Nur für die Länder in der DDR galt das BRD Grundgesetz nicht dort. Da nun aber die Länder der BRD beigetregen sind, könnte man das durchaus so interpretieren, dass die Bürger dort schon seit Jahrzehnten im Geltungsbereich der BRD wohnten.

Alles Gute wünscht
… Michael

Hallo

für die BRD galt meines Wissens nach das Grundgesetz schon
immer auch für die Länder in der DDR. Nur für die Länder in
der DDR galt das BRD Grundgesetz nicht dort. Da nun aber die
Länder der BRD beigetregen sind, könnte man das durchaus so
interpretieren, dass die Bürger dort schon seit Jahrzehnten im
Geltungsbereich der BRD wohnten.

So habe ich das noch gar nicht betrachtet. Daher vielleicht die Formulierung „Geltungsbereich des Grundgesetzes“.
Dann kam die Einschränkung "in der Bundesrepublik " wahrscheinlich erst später.

Vielen Dank!
Denis