Wahlbenachrichtigung Europawahl

Hallo,
heute ist nach http://www.eu-info.de/deutsche-europapolitik/europaw… der Stichtag für die Wahlbenachrichtigungen. Bedeutet das, daß sie heute beim Wahlamt in die Post gegangen sein müssen oder, daß sie heute beim Wähler sein müssen?
Wenn ein Wähler (nicht umgezogen oder ähnliches) bis heute keine Benachrichtigung hat, muß er dann beim Wahlamt persönlich vorsprechen, schriftlich irgendetwas unternehmen oder genügt ein Anruf (Stichwort Datenschutz - da könnte ja jeder anrufen)?
Wähler fragt sich sowieso, warum das so kurz vorher erst alles passiert, wenn die Wahlen schon in den Ferien stattfinden, könnte man das alles schon etwas früher verschicken.

Cu Rene

Hallo das Wahlamt hat ja vorher auch schon vieles zu organisieren, erst mal müssen all die Wahl-Helfer einberufen werden, dann irgendwann sind KApazitäten frei für die Wählerbenachrichtigungen. Und vielerorts sind die schon angekommen. Also ja ruf da an und frag weshalb du noch keine bekommen hast. Die können dann nachschauen und dir noch eine nachschicken. Notfalls kannst du auch nur mit Ausweis wählen, aber wenn du keine BEnachrichtigung bekommen hast, dann kann das auch Gründe haben und jemand anderes geht schon mit deiner bEnachrichtigung wählen und du warst dann angeblich schon da oder so…
Also lieber anrufen und denen BEscheid sagen. Die biegen das dann schon hin und schicken eine neue raus und vermerken das im Wählerverzeichnis (falls da noch wer kommt, also auch mit Schrieb Ausweid bereithalten)
Gruß Susanne

Hallo

das Wahlamt hat ja vorher auch schon vieles zu
organisieren,

dann sollen sie halt früher anfangen, aber offensichtlich steht das ja so in der Verordnung/Gesetz/?, daß sie bis heute Zeit haben.

Schrieb Ausweis bereithalten)

Ich bin mir sicher mindestens zwei der drei Personen im Wahllokal persönlich zu kennen. Ich war schon oft genug selbst Wahlhelfer. Wer nicht im Wählerverzeichnis steht, darf trotz Ausweis nicht wählen, wenn er keinen Wahlschein hat (was ich im Wahllokal noch nie erlebt habe).

Cu Rene

Hallo, ich ging davon aus, dass du im Wählerverzeichnis stehst. Das würde zB. in einem Telefonat geklärt werden und auch dafür gibt es einen Stichtag bzw. eine Zeitspanne in der man im Wählerverzeichnis nachschauen lassen kann, was ja insbes. wichtig ist, wenn man gerade zu einem gewissen Zeitpunkt umgezogen ist oder wenn man eben noch keine BEnachrichtigung erhalten hat.
Wenn du also drinstehst und deine BEnachrichtigung schon angekommen sein sollte, aber offenbar nicht bei dir, dann ist das auch ein Hinweis, dass da irgendwas schief lief, was evtl bei der Wahl dann ein Problem werden könnte.
Ich hatte da zB. im Hinterkopf eine Warnung die bei einer der letzten Wahlen an die Helfer eines BEzirkt rausging, dass ein Teil der BEnachrichtigungen doppelt gedruckt werden musste, und deshalb befürchtet wurde, dass irgendjemand sich derer bemächtigt hat, um das Wahlergebnis entweder in irgendein Extrem zu beeinflussen oder zu kippen/Neuwahlen zu erzwingen, wenn die Wahlhelfer nicht peinlich genau Ausweise und vorgezeigte BEnachrichtigungen kontrollierten.

Darum meinte ich, wenn du einen neuen Schrieb bekommen hast, dann halt trotzdem den Ausweis bereit, falls da schon wer mit deinem alten Schreiben zum Wählen da war. Dann haben die 3 die da sitzen (es dürfen niemals nur 2 sein) ein echtes Problem.

Mit Wahlschein (= Briefwahlbeiblatt) darf man auch meist nur in ausgewählten Lokalen zu Fuß wählen, dann aber auch in Wahllokalen die nicht dem Heimatbezirk entsprechen. Sonst hätte man ja auch keinen Wahlschein beantragen müssen, wenn man im Heimatbezirk vorbeischauen kann. Und dann steht man in diesem entfernten Wahllokal natürlich auch nicht im Wählerverzeichnis. KAnn ja keiner ahnen, dass der aus BEzirk 1 nun ausgerechte in Bezirk 2 und nicht in BEzirk 3 seinen Wahlschein (nicht BEnaschrichtigungskarte) oder Wahlbrief abgeben will.

Allerdings heißt Briefwahl ja nicht umsonst Briefwahl, denn eigentlich ist schon vorgesehen, dass man dann per Brief wählt. Das macht es für alle Beteiligten wesentlich einfacher.

Vor allem da dabei auch noch mehr Regeln zu beachten sind und sich jedesmal ändern. MAl darf man nur in der eigenen Stadt mit Wahlschein (nicht Wahlbenachrichtigung, sondern immer noch Briefwahlbeiblatt)in einem anderen Bezirk wählen. MAl auch in Köln statt München.

Auf der anderen Seite wer einen Wahlschein beantragt hat und dennoch in seinem HEimatbezirk anwesend ist und dort ankommt und dieser ist kein Wahlschein/Briefwahllokal, dann hat er ein Problem, denn dann darf er da auch nicht wählen, da er einen dicken Sperrvermerk mit einem W im Wahlverzeichnis stehen hat. Dafür muss er sich dann erst ans nächste BRiefwahllokal oder schlicht ans Rathaus (oder wo auch immer das örtliche MEga-wir-bieten jedem noch die letze Chance zur Stimmabgabe-wahllokal und sorgen für die Organisation vom ganzen ist) wenden.

Gruß Susanne
Also spätestens heute würd ich mal im Wahlamt anrufen

Hallo,

Also spätestens heute würd ich mal im Wahlamt anrufen

hat sich zum Glück erledigt. Es könnte ja schlichtweg auch mal vergessen worden sein ins Wählerverzeichnis übernommen zu werden.
Womit die Ausgangsfrage, ob der Termin der ist, zu dem es rausgegangen sein muste oder der zu dem es angekommen sein muste noch nicht beantwortet ist. Das werde ich mal persönlich fragen, wenn ich wieder mal Wahlhelfer bin und es bis dahin nicht vergesse.

Cu Rene