Hallo, ich ging davon aus, dass du im Wählerverzeichnis stehst. Das würde zB. in einem Telefonat geklärt werden und auch dafür gibt es einen Stichtag bzw. eine Zeitspanne in der man im Wählerverzeichnis nachschauen lassen kann, was ja insbes. wichtig ist, wenn man gerade zu einem gewissen Zeitpunkt umgezogen ist oder wenn man eben noch keine BEnachrichtigung erhalten hat.
Wenn du also drinstehst und deine BEnachrichtigung schon angekommen sein sollte, aber offenbar nicht bei dir, dann ist das auch ein Hinweis, dass da irgendwas schief lief, was evtl bei der Wahl dann ein Problem werden könnte.
Ich hatte da zB. im Hinterkopf eine Warnung die bei einer der letzten Wahlen an die Helfer eines BEzirkt rausging, dass ein Teil der BEnachrichtigungen doppelt gedruckt werden musste, und deshalb befürchtet wurde, dass irgendjemand sich derer bemächtigt hat, um das Wahlergebnis entweder in irgendein Extrem zu beeinflussen oder zu kippen/Neuwahlen zu erzwingen, wenn die Wahlhelfer nicht peinlich genau Ausweise und vorgezeigte BEnachrichtigungen kontrollierten.
Darum meinte ich, wenn du einen neuen Schrieb bekommen hast, dann halt trotzdem den Ausweis bereit, falls da schon wer mit deinem alten Schreiben zum Wählen da war. Dann haben die 3 die da sitzen (es dürfen niemals nur 2 sein) ein echtes Problem.
Mit Wahlschein (= Briefwahlbeiblatt) darf man auch meist nur in ausgewählten Lokalen zu Fuß wählen, dann aber auch in Wahllokalen die nicht dem Heimatbezirk entsprechen. Sonst hätte man ja auch keinen Wahlschein beantragen müssen, wenn man im Heimatbezirk vorbeischauen kann. Und dann steht man in diesem entfernten Wahllokal natürlich auch nicht im Wählerverzeichnis. KAnn ja keiner ahnen, dass der aus BEzirk 1 nun ausgerechte in Bezirk 2 und nicht in BEzirk 3 seinen Wahlschein (nicht BEnaschrichtigungskarte) oder Wahlbrief abgeben will.
Allerdings heißt Briefwahl ja nicht umsonst Briefwahl, denn eigentlich ist schon vorgesehen, dass man dann per Brief wählt. Das macht es für alle Beteiligten wesentlich einfacher.
Vor allem da dabei auch noch mehr Regeln zu beachten sind und sich jedesmal ändern. MAl darf man nur in der eigenen Stadt mit Wahlschein (nicht Wahlbenachrichtigung, sondern immer noch Briefwahlbeiblatt)in einem anderen Bezirk wählen. MAl auch in Köln statt München.
Auf der anderen Seite wer einen Wahlschein beantragt hat und dennoch in seinem HEimatbezirk anwesend ist und dort ankommt und dieser ist kein Wahlschein/Briefwahllokal, dann hat er ein Problem, denn dann darf er da auch nicht wählen, da er einen dicken Sperrvermerk mit einem W im Wahlverzeichnis stehen hat. Dafür muss er sich dann erst ans nächste BRiefwahllokal oder schlicht ans Rathaus (oder wo auch immer das örtliche MEga-wir-bieten jedem noch die letze Chance zur Stimmabgabe-wahllokal und sorgen für die Organisation vom ganzen ist) wenden.
Gruß Susanne
Also spätestens heute würd ich mal im Wahlamt anrufen