als langjährige Wahlhelfer habe ich es bisher immer strikt verneint, dass bei einer Wahl betrogen werden kann. Dies wäre nur möglich, wenn sich alle Beteiligten einig sind.
Nun ergibt sich aber ein anderes Problem, das wohl keinem Bürger wirklich bewusst ist. Dies betrifft die Feststellung des amtlichen Wahlergebnisses.
Während die Auszählung der Stimmzettel öffentlich ist, ist z. B. beim Nachzählen der Stimmen in den Wahlämtern keiner der Wahlhelfer dabei. Da entscheiden dann einige MitarbeiterInnen über gültige oder ungültige Stimmen. Sie entscheiden über Fehler bei der Stimmenzählung. Hier ist aber keinerlei Öffentlichkeit gegeben. Ergebnis siehe Landtagswahl in Schleswig-Holstein, Stimmen der „Linken“.
Das ist doch dann keine demokratische, sondern eine bürokratische Entscheidung.
Ich frage mich, ob diese Art der Stimmzettelverwaltung durch die Wahlämter legal ist, oder ob hier nicht viel mehr Transparenz notwendig ist.
Während die Auszählung der Stimmzettel öffentlich ist,
Als Wahlhelfer weißt du dann ja auch, wie oft da wirklich jemand anders, als die Wahlhelfer anwesend sind.
ist z.B. beim Nachzählen der Stimmen in den Wahlämtern keiner der
Ich weiß es nicht, denke aber, daß das auch öffentlich ist, nur kommen da vermutlich noch weniger Zuschauer, als in die Wahllokale.
Wenn jemand (wer das alles darf, kann man sicher im Gesetz nachlesen) Zweifel hat, kann er das Ergebnis ja immer noch prüfen lassen. Bei uns in der Gegend liegen zur Zeit zwei Fälle von der Kommunalwahl vor zwei Jahren vor Gericht. Da geht es allerdings in einem Fall darum, ob ein Kandidat überhaupt das passive Wahlrecht für den Wahlkreis hatte, in dem er kandidiert hat. Etwas, was eigentlich lange vor der Wahl geprüft gehört.
wenn Du Wahlhelfer durch MitarbeiterInnen ersetzt, dann schon;
zumindest unterschwellig (s. Überschrift).
Nuja, da kann man sicher drüber streiten. Ich sehe das Posting als neutral mit nur der Frage, ob es mit dem aktuellen Procedere möglich ist. Und da scheint die Wahl in S-H darauf hinzuweisen, dass dem so ist.