Ein Verein möchte auf seiner Mitgliederversammlung zwei
Vorsitzende wählen. Es stehen drei Kandidaten zur Wahl.
Aufgrund der Satzung findet eine geheime Abstimmung statt;
gewählt ist der, der mindestens 50 % der Stimmen hat.
Was’n das für’ne Satzung?!
Normalerweise gewinnt immer der, der die meisten Stimmen kriegt. Die 50% würde ich so interpretieren, daß jeder Kandidat 50% der stimmberechtigten, anwesenden Mitglieder hinter sich vereinen muß. Gelingt das nicht, wird keiner gewählt.
Heißt also, bei 50 stimmberechtigten, anwesenden Mitglieder, muß man mindestens 25 Stimmen kriegen, um überhaupt als Gewinner in Frage zu kommen.
Von denen, die diese Auflage erfüllen, werde dann die beiden die Vorsitzenden, die die meisten Stimmen gekriegt haben.
Was aber sind bei einer solchen Wahl 50 %?
- Beispiel:
50 Wahlzettel mit je drei Kandidaten, von denen zwei
angekreuzt werden dürfen.
Ergebnis:
Kandidat A: 40 Stimmen
Kandidat B: 40 Stimmen
Kandidat C: 20 Stimmen
(insgesamt 100 Stimmen)
Lösung 1: Basis der Prozentberechnung sind die gesamten 100
Stimmen. Dann haben A und B je 40 % und C 20 %. Kein Kandidat
kann über genau 50 % kommen – also falscher Lösungsansatz.
Richtig, denn es geht nicht um 50% der Stimmen sondern um 50% der Mitglieder.
Lösung 2: Jeder Kandidat kann max. 50 Stimmen erhalten, also
haben A und B jeweils 80 % und C 40 %. A und B sind gewählt.
Allerdings haben wir insgesamt 200 % Wahlergebnis.
200% von was?!
Hier sind doppelnennungen möglich. Also sind 40 Stimmen zwar 80%, aber Du kannst sie nicht einfach addieren!
- Beispiel:
wie oben, aber
Kandidat A: 40 Stimmen
Kandidat B: 31 Stimmen
Kandidat C: 29 Stimmen
Nach Lösungsansatz 2 haben wir nun drei gewählte Vorsitzende.
A mit 80 % und B und C mit 62 % bzw. 58 %
Das widerspricht natürlich der Satzung und darf also nicht
sein.
Quatsch, weil ja A und B mehr Stimmen bekommen als C.
Gibt es eine bessere Berechnung, oder liegt die einzige
Rettung in einem zweiten Wahlgang zwischen B und C ?
Auf keinen Fall!
Stichwahlen sind nur erlaubt, wenn tatsächlich Stimmengleichheit besteht.
Nehmen wir mal folgenden Fall:
A: 40 Stimmen
B: 30 Stimmen
C: 30 Stimmen
Hier müßte eine Stichwahl zwischen B und C erfolgen.
Ich würde ja vorschlagen, ihr macht 2 Wahlgänge… Das vereinfacht die Geschichte erheblich!
Aus eigener Erfahrung: Das mit dem „2 Kreuzchen machen dürfen“ verstehen eh mindestens 5 Leute nicht
))
Viel Spaß beim Ändern der Satzung,
der Guido