"Wahlen der Mitglieder der bürgerlichen Kollegien"

Hallo zusammen;

in einem Textaus dem Jahr 1900, der das Alltagsleben in einem Dorf in Baden-Württemberg schildert, findet sich der Satz:

„Bei den Wahlen der Mitglieder der bürgerlichen Kollegien giebt es nichts Besonderes.“

Ich denke hierbei an den Gemeinderat.
Sind hier noch andere „bürgerliche Kollegien“ vorstellbar?

Für Eure Mühe vielen Dank im Voraus!

Es grüßt
Renardo

Servus,

da es für den Plural mindestens zwei dieser Kollegien braucht, könnte hier der Kirchengemeinderat auch mit gemeint sein - bei der staatstragenden Bedeutung der Evangelischen Landeskirche in Württemberg darf man den wohl schon auch „bürgerlich“ nennen.

Schöne Grüße

MM

Hi

da können sämtliche Gruppierungen gemeint sein, die sich im Auftrag der Gemeindemitglieder um ein bestimmtes Thema kümmern, wie zum Beispiel ein einheitliches Erscheinungsbild der Gemeinde, die Ausstattung mit einer funktionierenden Feuerwehr, der Pflege von Abwässergräben, eine Schulpflegschaft etc. also Themen, die indirekt das Wohl aller Bürger der Gemeinde betreffen,

Und damit die auch im Interesse der Bürger handeln, sollten sie gewählt werden, weil man damit ja die Verantwortung in die Hände weniger legt.

Gruß h

Hallo,

Der Begriff „bürgerliche Kollegien“ wird in diversen Quellen definiert als ‚Gemeinderat + Bürgerausschuss‘:

Zeitschrift für Württembergische Landesgeschichte:
grafik (Snippet)

Verhandlungen der Württembergischen Kammer der Abgeordneten (S 1907):
grafik

https://stetter.uni-mannheim.de/Stamm/Varia/Erg.html → Stetter / e1:

Beide bürgerliche Kollegien (Gemeinderat und Bürgerausschuß) hielten ihm entgegen, daß die meisten der armen Leute Unterboihingens dies ohnehin nicht bezahlen könnten.

Gruß
Kreszenz

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Das hilft mir weiter!
Vielen herzlichen Dank!

Renardo

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