da es für den Plural mindestens zwei dieser Kollegien braucht, könnte hier der Kirchengemeinderat auch mit gemeint sein - bei der staatstragenden Bedeutung der Evangelischen Landeskirche in Württemberg darf man den wohl schon auch „bürgerlich“ nennen.
da können sämtliche Gruppierungen gemeint sein, die sich im Auftrag der Gemeindemitglieder um ein bestimmtes Thema kümmern, wie zum Beispiel ein einheitliches Erscheinungsbild der Gemeinde, die Ausstattung mit einer funktionierenden Feuerwehr, der Pflege von Abwässergräben, eine Schulpflegschaft etc. also Themen, die indirekt das Wohl aller Bürger der Gemeinde betreffen,
Und damit die auch im Interesse der Bürger handeln, sollten sie gewählt werden, weil man damit ja die Verantwortung in die Hände weniger legt.
„Beide bürgerliche Kollegien (Gemeinderat und Bürgerausschuß) hielten ihm entgegen, daß die meisten der armen Leute Unterboihingens dies ohnehin nicht bezahlen könnten.“