Wahlen in einem Verein

Hallo ihr lieben,
wenn in einem Verein Wahlen sind und man mit JA oder NEIN abstimmen kann, geht es dann, dass die NEIN Stimmen nicht zählen? Also als ungültig gewertet werden?
LG
Jenny

Hi Jenny,

im Protokoll hat zu stehen, wie viel Ja- und wie viel Nein-Stimmen abgegeben wurden. Ungültige Stimmen sind ungültige , also zB. leere Wahlzettel, mehr Kreuze als vorgesehen, blöde Bemerkungen statt Ankreuzen und ähnliches, die Anzahl muss ebenfalls vermerkt sein, genauso wie die Anzahl der Wahlberechtigten.

Gruß Ralf

Hi Jenny,

das war gerade das, was ich weiß, so ist es natürlich nicht zitierfähig :smile:

Aaalso: Maßgeblich ist immer die Satzung. Wenn das Wahlverfahren dort nicht geregelt ist, gilt schlicht der gesunde Menschenverstand. In der Satzung kann der erwähnte Unfug bei einem eingetragenen Verein jedenfalls nicht stehen, weil kein Amtsgericht so eine Satzung annehmen würde.

Gruß Ralf

Also wenn ich es richtig verstanden habe, ist jemand der z.B. 20 NEIN Stimmen und 10 JA Stimmen hat nicht gewählt? Ist das immer so?

Moin, Jenny,

Also wenn ich es richtig verstanden habe, ist jemand der z.B.
20 NEIN Stimmen und 10 JA Stimmen hat nicht gewählt?

gewählt ist der Kandidat, der die meisten Ja-Stimmen bekommen hat, wenn sonst nichts in der Satzung steht. Die Satzung kann vorschreiben, dass eine einfache Mehrheit der Mitglieder oder der Anwesenden erzielt werden muss. Wahlberechtigt müssen sie natürlich alle sein.

Gruß Ralf

Hallo ihr lieben,
wenn in einem Verein Wahlen sind und man mit JA oder NEIN
abstimmen kann, geht es dann, dass die NEIN Stimmen nicht
zählen? Also als ungültig gewertet werden?

Hallo,
jeder eingetragene Verein hat eine Satzung. Darin müßte eigentlich eine Stimmabgabe geregelt sein.
Man kann mit „Ja“ oder „Nein“ stimmen und sich auch der Stimme enthalten.
Auf keinen Fall dürfen „Nein“- Stimmen etwa nicht gezählt werden.
Sie müssen wie alle anderen Stimmen gezählt und im Protokoll aufgelistet werden.
Gruß:
Manni

Hallo Jenny,

Also wenn ich es richtig verstanden habe, ist jemand der z.B.
20 NEIN Stimmen und 10 JA Stimmen hat nicht gewählt? Ist das
immer so?

richtig verstanden wäer gewesen:

Vereinsrecht heißt als erstes „Satzung lesen“. Die muss bei einer Mitgliederversammlung verfügbar sein, sonst kann diese schon mal nicht sicher satzungskonform abgehalten werden.

Ich kenne übrigens eine Satzung, in der ausdrücklich drinsteht, dass ein Kandidat mehr Ja- als Nein-Stimmen haben muss. Das wäre ein Indiz, dass nicht immer so gezählt werden muss.

Gruß, Karin

Hallo!

Aaalso: Maßgeblich ist immer die Satzung. Wenn das
Wahlverfahren dort nicht geregelt ist, gilt schlicht der
gesunde Menschenverstand. In der Satzung kann der erwähnte
Unfug bei einem eingetragenen Verein jedenfalls nicht stehen,
weil kein Amtsgericht so eine Satzung annehmen würde.

Fast alles richtig, allerdings greift auch hier wieder der Einwand, dass das gesunde Volksempfinden, heute „Menschenverstand“ genannt, seit 1945 in Deutschland keine Gesetzeskraft mehr hat. Gerichte müssen also überprüfen, ob die Satzungen und Entscheidungen mit Recht und Gesetz im Einklang stehen.

Moin,

Aaalso: Maßgeblich ist immer die Satzung. Wenn das
Wahlverfahren dort nicht geregelt ist, gilt schlicht der
gesunde Menschenverstand. In der Satzung kann der erwähnte
Unfug bei einem eingetragenen Verein jedenfalls nicht stehen,
weil kein Amtsgericht so eine Satzung annehmen würde.

Fast alles richtig, allerdings greift auch hier wieder der
Einwand, dass das gesunde Volksempfinden, heute
„Menschenverstand“ genannt, seit 1945 in Deutschland keine
Gesetzeskraft mehr hat. Gerichte müssen also überprüfen, ob
die Satzungen und Entscheidungen mit Recht und Gesetz im
Einklang stehen.

Wenn ich Volksempfinden gemeint hätte, hätte ich das auch geschrieben, im Übrigen traue ich auch Richtern den gesunden Menschenverstand zu. Das Problem liegt einfach darin, dass per Satzung längst nicht alles geregelt ist, was hinterher in Frage gestellt wird. Andernfalls bräuchte ja kein Verein jemals ein Gericht zu bemühen.

Gruß Ralf