Guten Morgen,
ich habe eine ganz dumme Frage anlässlich der heutigen EU-Wahl (wenngleich die Frage für alle Arten von Wahlen gilt):
Ein Wähler kreuzt in der Wahlkabine die von ihm präferierte Partei ordnungsgemäß im dafür vorgesehenen Kreis an. Er zeichnet allerdings kein normales X, sondern ein Hakenkreuz.
Ist diese Stimme gültig?
Ich wohne zwar in Österreich, aber auch wie es anderswo bewertet würde, wäre sicher interessant.
Mit freundlichen Grüßen
Jerry
Die Stimme ist ungültig. Meinungsäußerungen sind auf dem Wahlzettel unzulässig, z.B. zu einem Kandidaten etwas dazu zu schreiben, andere durchzustreichen, oder ähnliches. Hat das Kreuz also die Form eines Hakenkeuzes, wird die Stimme ebenfalls ungültig. Und das ist in Deutschland genauso wie in diesem anderen Heimatland dieser braunen Bewegung so.
Ist diese Stimme gültig?
Also so als völlig freiwilliger Wahlhelfer *seufz* hat man öfters mal so Sachen zu entscheiden. Generell gilt: Ein Wahlzettel ist dann gültig, wenn der Wille des Wählers eindeutig und ohne Zweifel zu erkennen ist und keine Zusätze oder Vorbehalte enthält. Ein Hakenkreuz bei einer Partei könnte jedoch als auch Meinung über diese Partei gewertet werden, also nicht als Ankreuzen, sondern als Kritik. Eine Eindeutigkeit wäre also mMn zu verneinen, die Stimme also ungültig. Das könnten andere Wahlhelfer/Wahlleiter aber auch sicherlich anders sehen. Andere Symbole als ein „normales“ Kreuz - z.B. ein Häkchen oder ein dicker Punkt - wären ja kein Problem, der Wille wäre eindeutig erkennbar.
Die Wahlhelfer bekommen ja vor der Wahl i.d.R. so kleine Hefte, die keine Sau versteht, weil das Beamtendeutsch da drin unlesbar ist. Mich wundert es immer wieder, daß da nicht viel mehr Fehler gemacht werden…
Es gab bei der Europawahl in Deutschland übrigens
596.661 ungültige Stimmen !!!
Grauenvoll…
Hallo, es gibt in Deutschland durchaus eine Menge LEute die bewusst ungültige Stimmen produzieren, da sie dies als Möglichkeit einer MEinungsäusserung ersehen. Die ungültigen Stimmen werden separat gesammelt und gehen im Wahlbüro durch zig Hände. MAnch einerbraucht halt diese Aufmerksamkeit.
Ein Hakenkreuz ist im übrigen ein BEschlußfall, der höchstwahrscheinlich bei einer rechtlastigen PArtei als eindeutiger Wählerwille gezählt werden würde (im übrigen womöglich auch noch nachträglich, selbst wenn die Wahlhelferlein im BEzirk diese Stmme gerne als ungültig bezeichnet hätten und der BEschluß entsprechend ausgefallen wäre). Dies wäre ähnlich, wenn jemand bei den Grünen eine Sonnenblume als PArteisymbol hinmalt.
Ein Hakenkreuz bei einer anderen Partei die nicht mit dieser Art Gedankengut zusammenpasst ist womöglich ungültig als Kritik an dieser PArtei ungültig
zudem ist v.a. der Wählerwille nicht eindeutig (Was will der Wähler damit sagen, wollte er evtl eigentlich etwas rechtes wählen oder die spirituellen Violetten, die das Hinduistisch-Buddhistische Symbol der Svastika evtl auch anders deuten). Steht so ein HAkenkreuz also zB. bei der SPD, wo es gar nicht hinpasst, ist die Stimme eher als ungültig zu beschliessen.
Nicht Eindeutigkeit des Wählerwillens ist meist das ausschlaggebende Argument für ungültige Stimmen.
Aber wie gesagt, das ist nur für die erste Sichtung, die so ungültig beschlossenen Stimmen kommen nicht mit den anderen Stimmzetteln in die Urne, sondern werden mit der Wahlniederschrft=Protokoll direkt ans RAthaus geliefert, wo sie zusammen mit den restlichen relevanten Unterlagen nochmals geprüft werden.
Daher steht auch meist erst nach 1-2 Wochen das endgültige Wahlergebnis fest.
Gruß Susanne
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Vielen Dank für die interessanten Infos! (owt)
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