Wahlgeheimnis - Stimmensplitting ?

Hallo,

bei manchen Wahlen, z. B. bei der letzten Landtagswahl in NRW, hat man ja zwei Stimmen und kann diese splitten. Mir ist aufgefallen, dass das Ergebnis dieses Stimmensplittings (also wie häufig gesplittet wurde und welche Kombinationen besonders oft gewählt wurden) in den anschließend bekannt gegebenen Wahlergebnissen (Tageszeitung, WDR-Videotext etc.) nirgends auftaucht und offensichtlich nur hin und wieder wissenschaftlich untersucht wird. Gerade aus diesen Stimmenkombinationen könnte man aber doch interessante Schlüsse ziehen. Unterliegt es dem Wahlgeheimnis, wie oft und in welchen Kombinationen die Stimmen in einem bestimmten Wahlbezirk gesplittet wurden?

Freundliche Grüße

myrtillus

Moin,

die einzelnen Stimmzettel unterliegen grds. dem Wahlgeheimnis. Es gibt aber sog. statistische Wahlbezirke. Dort werden die Stimmzettel nach versch. Kriterien ausgewertet (nach der Wahl).
Also: Grds. sollte eine Auswertung, wie von dir vorgeschlagen, möglich sein. Warum das noch niemand untersucht hat, kann ich dir nicht sagen.

Hallo,

natürlich unterliegt es grundsätzlich dem Wahlgeheimnis.
Aber bei den stichprobenartigen Auswertungen in den jeweiligen ausgewählten Stimmbezirken wir das idR mit ausgewertet. Für die allgemeine Wahlberichterstattung spielt das aber eine eher untergeordnete Rolle und taucht idR nur dann mal auf, wenn Erst- und Zweitstimmenergebnis in der Tendenz sehr stark voneinander abweichen.

&Tschüß
Wolfgang

Ja, danke @Ralph_Wilkes und @Albarracin
In den „normalen“ Wahlbezirken, in denen keine besondere statistische oder wissenschaftliche Auswertung erfolgt, erfahren vom Ausmaß des Stimmensplittings und den gewählten Kombinationen also nur die Mitglieder des Wahlvorstandes. Und die sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Auch darüber?

FG myrtillus

Prinzipiell sind die Daten vorhanden, man muss sie halt auswerten.
Am Wahltag ist das reine Zählen der Stimmen schon zeitraubend genug. Eine detaillierte Auswertung des Stimmensplittings ist für das Wahlergebnis ohne Belang, daher wird es nicht regelmäßig gemacht.

Bei, sagen wir mal 6 Direktkandidaten und 25 Listen müßten die Stimmzettel ja schon mal in 150 Kategorien sortiert werden, da jede Kombination prinzipiell möglich ist. Hinzu kommt: nicht jede Partei stellt Direktkandidaten in jedem Wahlkreis auf, dazu kommen auch noch Parteilose. Das wird ein ziemlicher Datenwust mit begrenztem Informationswert, da über Wahlkreise hinweg nur eingeschränkt vergleichbar.

Hin und wieder wird es aber schon gemacht, dann eher für das gesamte Wahlergebnis:

Ja, aber das sind Altersgruppen, also "weiblich, Altersgruppe 18- 28 J. " als Beispiel. Die bekommen besonders markierte Stimmzettel (die aber mit den Kandidaten/Parteien völlig identisch sind (!).
Das statistische Bundesamt/Landesamt kann daraus Informationen zum Wahlverhalten der Altersgruppen gewinnen. Diese Daten werden dann aufbereitet und veröffentlicht

das Wahlgeheimnis ist gewährleistet, die Gruppen sind ausreichend groß und außer den Altersstufen gibt es keine weiteren persönlichen Daten auf dem Zettel.

MfG
duck313

Nein, wie kommst Du darauf das diese Daten geheim sein sollen ?

es werden doch „nur“ die abgegebenen Stimmen für den Direktkandidaten (Erststimme) und die Stimmen für die Parteien (Zweitstimme) gezählt.

da jeder nur 2 Stimmen hat, ergibt sich aus dem Unterschied der abgegebenen Erst- und Zweitstimmen (unter Einbeziehung der ungültigen) ob jemand nicht alle Stimmen abgegeben hat.
mehr doch nicht.

Nur die Wahlhelfer sehen bei der Auszählung ob sich auf einem Zettel die Kreuze wild verteilen, also nicht Erst und Zweitstimme gleich vergeben wurden.
Es wird nur addiert ,nicht irgendwie festgehalten, so und so viel Zettel hatten Erststimme SPD und Zweitstimme FDP.
Das ist doch rein technisch und zeitmäßig nur sehr schwer machbar. Es hält unheimlich auf und was sollte es denn bringen ?

Man kann doch aus den Wahlergebnissen viele Infos zurückrechnen, wie sich Erst und Zweitstimmen der einzelnen Parteien verteilen. Und kann dann daraus Schlüsse ziehen.

Melde Dich doch mal als Wahlhelfer, da kannst Du mitzählen und siehst mit eigenen Augen wie das abläuft und wie unspektakulär (aber zeitaufwändig) das ist.

MfG
duck313

Mann kann daraus Schlüsse ziehen, ist aber recht müßig.

  1. jeder Wahlkreis hat andere Direktkandidaten, also andere Beweggründe.

  2. als Kleinstparteien-Wähler kann ich quasi nur splitten.

  3. als Kleinparteien-Wähler (<< 20%) kann ich meine Stimme meist nur verschwenden oder durch splitten mitwählen.

  4. Die CDU/CSU ging mal offiziell in den Wahlkamp mit Erststimme für uns, und wer uns nicht wirklich leiden kann, der kann auch FDP als Zweitstimme nehmen.

  5. Es wird auch immer zahllose Wähler geben, die das System nicht kapieren und die Zweitstimme der zweitliebsten Partei geben.

  6. Noch viel weniger wissen, bei welcher Wahl die Erststimmen einen Einfluss auf die Sitzverteilung haben. Das muss ich bei jeder Wahl auch erst immer wieder nachlesen, ich habe mich mal einmal damit vertan und wollte „taktisch“ wählen.

Besonderes Interesse erhält das Splitting bei der Bundestagswahl, wenn dort die Zahl der Überhang- und Ausgleichsmandate besonders groß ist.

Allerdings, wie bereits erwähnt, wäre der Aufwand viel zu groß, alle Kombinationen der einzelnen Wahlzettel händisch zu erfassen…als Wahlhelfer ist man schon froh, erfolgreich und korrekt alle Stimmen einfach gezählt zu haben…

Beatrix

Hallo,

hier https://www.wahlergebnisse.nrw.de/landtagswahlen/2017/ kannst Du die Infos einsehen. Du musst Dich nur etwas durchwurschteln.

Gruß
vdmaster

Hi,

sehr interessant und detailliert, aber keine Antwort auf meine Frage.

FG myrtillus

bei keiner.
Die Sitze werden nach dem Zweitstimmenergebnis ermittelt. Und dadurch gibt es ja überhaupt die Überhang- und Ausgleichsmandate und die unterschiedliche Sitzanzahl im Parlament bei jeder Wahl.

Hi,

das hatte ich gesucht, aber bisher nicht gefunden. Vielen Dank!

Aber jetzt trotzdem noch mal die eigentliche Frage:

Wäre es zulässig, solche Details auch über einzelne Stimmbezirke zu veröffentlichen?

Dürfen Mitglieder des Wahlvorstandes über auffällig häufige Kombinationen beim Stimmensplitting berichten oder fällt das unter ihre Verschwiegenheitspflicht?

FG myrtillus

Die Auszählung ist öffentlich, jeder darf dabei zusehen. Es gibt kein geheimes Wissen des Wahlvorstands.

Die Wahlordnung gibt sogar vor, wie ausgezählt wird. Dabei ist deutlich zu erkennen, wie viele Stimmen gesplittet sind oder nicht, und wie der Anteil der nicht gesplitteten Stimmen bei den jeweiligen Parteien ist.
http://www.gesetze-im-internet.de/bwo_1985/__69.html

Also alles kein Geheimnis, es darf darüber berichtet werden.

2 Like

wie kommst Du darauf, dass es immer Ausgleichsmandate gibt?

nenn mal ein Beispiel, wo das nicht stattfindet (hier bei uns).

Hallo!

Eine Wahl ist geheim, wenn niemand zu bestimmter Stimmabgabe gezwungen wird und man den einzelnen Stimmzettel keiner bestimmten Person zuordnen kann. Die Geheimniskrämerei ist erledigt, sobald der Wahlzettel in der Urne verschwindet. Der ganze Rest ist öffentlich. Soll heißen: Jedermann kann sich hinstellen und bei der Auszählung zugucken. Weil nichts still passiert, sondern das Ergebnis jeden Stimmzettels angesagt wird und der Stimmzettel danach auf einem bestimmten Stapel landet, ist niemand daran gehindert, mit Notizblock und Stift eine eigene Auswertung zu machen. Regelmäßig gibt es einen Stapel mit nicht eindeutig auslesbaren Stimmzetteln. Dieser Stapel erfreut sich besonderer Beachtung, weil Stimmzettel für Stimmzettel durchgegangen wird, um zu entscheiden, ob er ungültig ist oder nicht. Ein Kreuzchen zu machen, überfordert offenkundig manche Leute, von plötzlichem Tremor befallene Zeitgenossen und solche, die meinen, ihren Wahlzettel mit geistigen Ergüssen verzieren zu müssen. Ist zusätzliche Arbeit, geht zu Lasten der ehrenamtlichen Wahlhelfer, ist aber ansonsten nur nutz- und fruchtlos.

Ein besonderes Prozedere ist das Bündeln und Verschnüren der Stimmzettel nach deren Auswertung. Immerhin kann es passieren, dass von irgendwoher irgendwas von Wahlbetrug gekräht wird. Dann muss eben die ganze Prozedur wiederholt werden. Alles geschieht öffentlich; außer bei der Stimmabgabe gibt es keine Geheimnisse. Dass von den Wählern zumeist kaum jemand bei der Auszählung anwesend ist, steht auf einem anderen Blatt. Ist aber jedem Bürger möglich; nichts geschieht hinter versperrten Türen.

Mich treiben vielerlei Zweifel um. Abgesehen davon, dass mir die Bestrebungen vieler Politiker gegen den Strich gehen (Kommunalebene lasse ich mal unberücksichtigt, weil am ehesten frei von Parteiengedöns an Sachfragen orientiert), ich zudem etliche Leute dieser Kaste vom Plakatkleber bis in die Spitzenfunktionen als schlicht inkompetent (postengeil, strunzdumm, stromlinienförmig, autoritätenhörig, zu eigenen Gedanken unfähig) einstufe und auch mein Vertrauen in staatliche Institutionen mit begrenzt noch großzügig umrissen ist, bringe ich der Auszählung von Wahlergebnissen auf Kommunal-, Landes-, Bundes- und EU-Ebene sehr weitgehendes Vertrauen entgegen. Sei einfach mal während einer Auszählung anwesend und Du wirst meinen Eindruck bestätigen.

Gruß
Wolfgang

Nunja. Gemäß:


gibt es das nicht überall in D. Und vor 2013 auch nicht bei der Bundestagswahl.