Wahlhelferschreiben - ist es bereits verpflichtend zum Ausfüllen?

Angenommen, man erhält per Post ein personalisiertes, auszufüllendes Formular mit dem Titel Bereitschaftserklärung zur Wahlmitarbeit. Ist dieses schon verpflichtend oder stellt es erst die Option, sich zu entscheiden? es ist auch nicht angegeben bis wann es zurück geschickt werden muss.

Guckst Du hier:

„Bei der Tätigkeit als Wahlhelfer handelt es sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit, zu deren Übernahme jeder Wahlberechtigte verpflichtet ist. Sie kann nur aus wichtigem Grund abgelehnt werden.“ http://www.bundeswahlleiter.de/de/glossar/texte/Wahl…

Hallo!

Wäre aber reichlich spät für die Europawahl( 25. Mai 2014), wenn Gemeinde sich erst jetzt rühren sollte und noch Wahlhelfer bestellen muss !

Es muss im Schreiben drin stehen, ob es sich um ein allgemeines Anschreiben handelt, das über das Ehrenamt „Wahlhelfer“ informiert und man es freistellt, ob man sich dafür bereit erklärt.
Wie gesagt, dazu wäre es zeitlich m.E. zu spät.

Sonst könnte es sich um die formelle Berufung zum Wahlhelfer handeln. Dann steht bereits Ort(Wahllokal) und Datum/Uhrzeit drin, die Funktion (Beisitzer,Schriftführer,Vorsteher).
Und dann hats ein Rückschreiben/Rückumschlag  " ich nehme das Wahl-Ehrenamt an/ nicht an"

Und bei Ablehnung, muss man seine Gründe darlegen. Info dazu liegt bei.

Anm.
Europawahl ist leicht auszuzählen, geht schnell.
und sollten zeitgleich noch Direktwahlen stattfinden (Landrat,Bürgermeister), dann wirds etwas länger, aber auch das sind Einstimmen-Wahlen,die schnell gehen.

Ich  bin auch schon eingeteilt, Aber schon seit Mitte März !

MfG
duck313

Ich bin mir zu 100% sicher, dass das alles aus dem Schreiben hervorgeht. Im Zweifelsfall mal bei der Stelle nachfragen, die das Schreiben verschickt hat.

Die Frage nach dem Inhalt eines Schreibens zu stellen, dessen Inhalt man hier nur mutmaßen kann, ist wenig zielführend…

Hallo Duck,

ich habe meine „Einladung“ letzte Woche bekommen.

Ich weiß gar nicht, ob es da eine Grenze gibt, bis wann die Schreiben rausmüssen.

Viele Grüße

Gesine

Hallo!

lass mich mal raten, es ist eine Großstadt ?
Die haben Schwierigkeiten genug Helfer zu finden, trotz der zum Teil hohen Entschädigungen.
Wenn ich höre, z.B. in Bielefeld gibt’s 80 € für alle plus deutliche Zulage für die, die noch zu Schulungen eingeladen werden (Schriftführer, Wahlvorsteher).

Und wir hier müssen mit 40 € auskommen, haben noch 2 Direktwahlen extra und womöglich Stichwahlen 2 Wochen später. Gut, dann gibt’s noch einmal Entschädigung.

Einen ordnungsgemäßen Wahlverlauf und gute Nerven beim Auszählen wünscht

duck313

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Hallo Duck,

nee, ist eine Kleinstadt mit 50.000 Einwohnern. Wir haben Europa und Bürgermeister. Hier gibts glaube ich nur 25 €. Davon wird immer Pizza gekauft, der Rest wird gespendet an Projekte im Ort.
Bei uns werden auch oft politisch oder ehrenamtlich engagierte Leute gefragt. O-Ton „Ortsvorsteher“ Da kann man sich wenigstens drauf verlassen.

Ich überlege schon wegen der garantiert miserablen Wahlbeteiligung Karten mitzunehmen. Skat geht immer, vielleicht habe ich ja Glück und wir können sogar Doppelkopf spielen *g*.

Viele Grüße

Gesine

Hallo, leider war der Inhalt unklar…es geht zwar um die Europawahl, aber es sollte selbst angekreuzt werden, welche Funktion ( kA was diese jeweils beeinhalten) und Ort stand auch nicht drin und es liegt ein Rückumschlag bei, aber keine Option es nicht anzunehmen…was nun? Grüße, Sandra

Frag den Absender (owT)
.

Hallo,

Hallo, leider war der Inhalt unklar…es geht zwar um die
Europawahl, aber es sollte selbst angekreuzt werden, welche
Funktion ( kA was diese jeweils beeinhalten)

Ehrenamtliche Tätigkeit als Wahlhelfer - etwas anderes ist nicht möglich.

und Ort stand auch nicht drin

dafür wird man dann eingeteilt und zwar in einem Wahllokal der Gemeinde in der man wohnt.

und es liegt ein Rückumschlag bei, aber keine
Option es nicht anzunehmen.

Es besteht eine Verpflichtung, wenn keine außergewöhnlichen Gründe dagegen stehen,
diese Tätigkeit anzunehmen.

Außergewöhnliche Gründe wären z.B. Krankheit, an dem Tag muss man arbeiten, oder man befindet sich im Urlaub (bitte beachten dann muss man allerdings einen Nachweis antreten, dass dieser davor gebucht war).

Wähler kann man sogar im Wahllokal zu der Tätigkeit zum Wahlhelfer verpflichten !

Näheres dazu kann mir hier nachlesen:

http://www.bundeswahlleiter.de/de/glossar/texte/Wahl…

…was nun?

Dürfte doch mal eine Abwechslung sein und vielleicht lernt man nette Leute kennen.
Viel Spaß dabei.

Grüße, Sandra

Gruß Merger

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Hallo Sandra!

Angenommen, man erhält per Post ein personalisiertes,
auszufüllendes Formular mit dem Titel Bereitschaftserklärung
zur Wahlmitarbeit…

Wahlberechtigte Bürger können als Wahlhelfer verpflichtet werden. Ablehnung erfordert triftige Gründe. Davon abgesehen ist es verdammt noch mal die Pflicht eines jeden Bürgers im Gemeinwesen, für Elementares der Demokratie ohne Winden und Suche nach Auswegen zur Verfügung zu stehen.

Andererseits hat niemand Interesse an lustlosen Dödeln, die nur im Weg stehen würden, nachlässig agieren, unfreundlich reagieren oder ungepflegt erscheinen und den Wahltag nutzen, ihre Demotivation zu demonstrieren. Manche Leute sind auch schlichtweg zu dumm für die Tätigkeit. Von daher werden Bürger angeschrieben, die man kennt und von denen man annehmen kann, dass sie den Brief überhaupt lesen können und zumindest eine dunkle Ahnung haben, was eine Wahl ist. Abseits amtlicher Möglichkeiten wird lieber freundlich angefragt, ob der Bürger das ihm angetragene Ehrenamt anzunehmen gedenkt. Aber tatsächlich ist es im Zweifel eine Pflicht, als Wahlhelfer zur Verfügung zu stehen.

Gruß
Wolfgang

Hallo Wolgang,

Andererseits hat niemand Interesse an lustlosen Dödeln, die
nur im Weg stehen würden, nachlässig agieren, unfreundlich
reagieren oder ungepflegt erscheinen und den Wahltag nutzen,
ihre Demotivation zu demonstrieren.

Richtig - und deshalb besteht die Möglichkeit, wenn ein Wahlhelfer solches absichtlich macht und er auch noch die Wahl dabei stört, ihm ein Bußgeld aufzuerlegen
und ihn unter Umständen auch wieder aus dem Wahllokal mit polizeilicher Hilfe entfernen zu lassen.

Selbst erlebt - vor einigen Jahren.

Gruß Merger