Hallo!
An unserer Universität finden demnächst Wahlen zum Fachschaftsrat statt, wofür Studenten als Wahlhelfer gesucht werden. Gesetz den Fall, ein minderjähriger Student würde sich dazu bereit erklären, ist es zulässig, dass er hilft oder wird die Wahl dadurch ungültig?
Danke und liebe Grüße, Katharina
Hallo Katharina,
Du schriebst:
An unserer Universität finden demnächst Wahlen zum
Fachschaftsrat statt, wofür Studenten als Wahlhelfer gesucht
werden. Gesetz den Fall, ein minderjähriger Student würde sich
dazu bereit erklären, ist es zulässig, dass er hilft…
Für die Wahl dieses Organs müsste es doch eine rechtliche Grundlage geben, oder? Da solltest Du mal reinschauen. So konkret wirst Du dazu dort bestimmt nichts finden. Aber vielleicht hilft Dir ja der Vergleich mit dem Bundeswahlgesetz. Dort steht auch nirgendwo explizit, dass die Wahlhelfer volljährig sein müssen. Das wird aus der Formulierung in § 9 Abs. 2 S. 3 BWG
Die Wahlvorstände bestehen aus dem Wahlvorsteher als Vorsitzendem, seinem Stellvertreter und weiteren drei bis sieben vom Wahlvorsteher berufenen Wahlberechtigten als Beisitzern; …
in Verbindung mit § 12 Abs. 1 Nr. 1 BWG
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltage das achtzehnte Lebensjahr vollendet habe…
geschlussfolgert.
…oder wird die Wahl dadurch ungültig?
Von allein sicher nicht. Aber die Wahl würde dadurch zumindest anfechtbar.
Ich hoffe, das hilft Dir weiter.
Viele Grüße
HeinzEric
Hallo!
Von allein sicher nicht. Aber die Wahl würde dadurch zumindest
anfechtbar.
Die Wahlen sind im Hochschulgesetz des Landes geregelt, in NRW steht dort nicht viel, die Universitäten dürfen sich eine eigene Wahlordnung geben. Wahlberechtigt ist, wer der Studierendenschaft angehört. Das sind die Studenten, die als ordentliche Studenten eingeschrieben sind. Wenn jemand minderjährig ist, aber dennoch ordentlicher Student, ist er wahlberechtigt, dann muss er wohl auch als Wahlhelfer mitwirken können. Ich würde mal in die entsprechenden Vorschriften und des Landes und die Wahlordnung der Hochschule hineinsehen. Ich denke aber nicht, dass da irgendwelche Voraussetzungen an das Alter geknüpft sind.
Gruß,
Florian.