Wahlleistungsvereinbarung gültig?

Hallo,

Mal angenommen einem privatversicherter Patient P wird bei der Aufnahme im Krankenhaus eine Wahlleistungsvereinbarung zur Unterschrift vorgelegt und wird von der Sekretärin dabei nur dahingegend informiert, daß dem Patienten P keine weiteren Kosten entstehen, da er ja privat versichert ist. P unterschreibt gutgläubig und wir am nächsten Tag operiert und nach und nach kommen die Rechnungen in´s Haus, die P nicht von der Krankenversicherung erstattet bekommt, da er anscheinend nur einen Tarif hat, der allg. Krankehausleistungen übernimmt.

P findet allerdings folgenden Passus in der Wahlleistungsvereinbarung:

„Nach Paragraph 17 Krankenhausentgeltgesetz / Paragraph 22 Bundespflegesatzordnung ist jeder Patient vor Abschluss der Vereinbarung über die Entgelte der Wahlleistungen und deren Inhalt im Einzelnen schriftlich zu unterrichten!“

P wurde weder mündlich noch schriftlich über die Entgelte unterrichtet und hat auch die Empfangsbestätigung, die sich Ende des Vertrages befindet nicht unterschrieben.

Muß P zahlen???

LG Sandra

Also ohne Experte zu sein: einfach nichts tun (bzw. bezahlen) und abwarten was da noch kommt. bei mahnverfahren widerspruch einlegen und es dann im ernstfall auf ein gerichtsverfahren ankommen lassen (bei dem das krankenhaus wohl sehr sehr wenige beweise für ihre forderungen vorlegen kann).