Hallo,
Mal angenommen einem privatversicherter Patient P wird bei der Aufnahme im Krankenhaus eine Wahlleistungsvereinbarung zur Unterschrift vorgelegt und wird von der Sekretärin dabei nur dahingegend informiert, daß dem Patienten P keine weiteren Kosten entstehen, da er ja privat versichert ist. P unterschreibt gutgläubig und wir am nächsten Tag operiert und nach und nach kommen die Rechnungen in´s Haus, die P nicht von der Krankenversicherung erstattet bekommt, da er anscheinend nur einen Tarif hat, der allg. Krankehausleistungen übernimmt.
P findet allerdings folgenden Passus in der Wahlleistungsvereinbarung:
„Nach Paragraph 17 Krankenhausentgeltgesetz / Paragraph 22 Bundespflegesatzordnung ist jeder Patient vor Abschluss der Vereinbarung über die Entgelte der Wahlleistungen und deren Inhalt im Einzelnen schriftlich zu unterrichten!“
P wurde weder mündlich noch schriftlich über die Entgelte unterrichtet und hat auch die Empfangsbestätigung, die sich Ende des Vertrages befindet nicht unterschrieben.
Muß P zahlen???
LG Sandra