Wahlplakate

Hallo!

Wir nehmen mal an, bei der Person X wurde an der Strassenlampe vor dem Haus bezüglich der nächsten Wahlen ein Plakat in 4 m Höhe aufgehängt.
Daran ist won weitem gut zu lesen „Ausländer raus“
Wenn man genauer hinsieht, sieht man darüber in kleinerer Schrift noch das Wort: „kriminelle“.
Die Person X will das nicht vor seiner Haustüre haben, und entfernt in der Abenddämmerung mit einer Leiter das Schild.
Dummerweise kommt zufälligerweise gerade ein Polizeifahrzeug vorbei, und sieht das.

Was für rechtliche Folgen könnte das im schlimmsten Fall haben?
Es ist eine Bundesstraße, die Lampe steht nicht auf dem Privatgrundstück von X,
sondern dicht daneben.

Oder könnte X das irgendwie andersweitig verbieten lassen, weil das an jeder 3. Lampe hängt?

Grüße, Steffen!

Warum sollte man etwas kaputt machen, dass einem gar nicht gehört, Steffen?

Ich kann den Ärger über die Äußerung verstehen, aber das tun wir hier einfach nicht, weil wir nicht so sind wie die, die die Plakate in Auftrag geben.

Könnte vermutlich in Richtung Sachbeschädigung etwas geben - theoretisch. In der Praxis passiert eher nichts, da die Parteien alle gewohnt sind, dass der Gegner ihre Plakate mal anknabbert und sich der ganze Ärger nicht unbedingt lohnt.

Möglicherweise sagt ein cleverer Planer ja sogar: Super! Das Abreißen unserer Plakate zeigt doch erst, wie gefährlich wir für die Regierenden sind!

Die Person X will das nicht vor seiner Haustüre haben, und

Hallo Steffen,
die Parteien (das wird immer wieder betont) sind für den Inhalt ihrer Werbung selbst verantwortlich, u-hu-nd nicht der Hauseigentümer vor dessen Strassenlaterne es prangert.

Halt durch Person X bald werden die Dinger wieder abgenommen.
Ganz legal.

grüsse borthi

Wir nehmen mal an, bei der Person X wurde an der Strassenlampe
vor dem Haus bezüglich der nächsten Wahlen ein Plakat in 4 m
Höhe aufgehängt.
Daran ist won weitem gut zu lesen „Ausländer raus“
Wenn man genauer hinsieht, sieht man darüber in kleinerer
Schrift noch das Wort: „kriminelle“.
Die Person X will das nicht vor seiner Haustüre haben, und
entfernt in der Abenddämmerung mit einer Leiter das Schild.
Dummerweise kommt zufälligerweise gerade ein Polizeifahrzeug
vorbei, und sieht das.

An dem Plakat hätte er sich nicht vergreifen sollen.

Allerdings gibt es ein Urteil:

„Ausländer raus!“ ist Volksverhetzung

Die aus einer größeren Personengruppe herausgegrölte Parole „Ausländer raus!“ ist nach Auffassung des Oberlandesgerichts Brandenburg geeignet, andere zum Hass aufzustacheln und zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen Teile der Bevölkerung aufzufordern, so dass der Straftatbestand der Volksverhetzung (§ 130 StGB) verwirklicht ist.

Urteil des OLG Brandenburg vom 28.11.2001

1 Ss 52/01

NJW 2002, 1440

Nun stellt sich die Frage, ob es ausreicht, das durch einen Schriftzug „Kriminelle“ zu relativieren, wenn man den nur aus kurzer Entfernung sehen kann.

Kann evtl. jemand beantworten, ob es erlaubt ist, ein rechtswidriges Plakat zu entfernen?

Was für rechtliche Folgen könnte das im schlimmsten Fall
haben?
Es ist eine Bundesstraße, die Lampe steht nicht auf dem
Privatgrundstück von X,
sondern dicht daneben.

Möglicherweise Sachbeschädigung. Schaden wird jedoch recht gering sein.

Oder könnte X das irgendwie andersweitig verbieten lassen,
weil das an jeder 3. Lampe hängt?

siehe oben.

Grüße

Holygrail

Danke für die Antworten!
Ich werde es die paar Trage ertragen können!

Grüße, Steffen!