Wir nehmen mal an, bei der Person X wurde an der Strassenlampe
vor dem Haus bezüglich der nächsten Wahlen ein Plakat in 4 m
Höhe aufgehängt.
Daran ist won weitem gut zu lesen „Ausländer raus“
Wenn man genauer hinsieht, sieht man darüber in kleinerer
Schrift noch das Wort: „kriminelle“.
Die Person X will das nicht vor seiner Haustüre haben, und
entfernt in der Abenddämmerung mit einer Leiter das Schild.
Dummerweise kommt zufälligerweise gerade ein Polizeifahrzeug
vorbei, und sieht das.
An dem Plakat hätte er sich nicht vergreifen sollen.
Allerdings gibt es ein Urteil:
„Ausländer raus!“ ist Volksverhetzung
Die aus einer größeren Personengruppe herausgegrölte Parole „Ausländer raus!“ ist nach Auffassung des Oberlandesgerichts Brandenburg geeignet, andere zum Hass aufzustacheln und zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen Teile der Bevölkerung aufzufordern, so dass der Straftatbestand der Volksverhetzung (§ 130 StGB) verwirklicht ist.
Urteil des OLG Brandenburg vom 28.11.2001
1 Ss 52/01
NJW 2002, 1440
Nun stellt sich die Frage, ob es ausreicht, das durch einen Schriftzug „Kriminelle“ zu relativieren, wenn man den nur aus kurzer Entfernung sehen kann.
Kann evtl. jemand beantworten, ob es erlaubt ist, ein rechtswidriges Plakat zu entfernen?
Was für rechtliche Folgen könnte das im schlimmsten Fall
haben?
Es ist eine Bundesstraße, die Lampe steht nicht auf dem
Privatgrundstück von X,
sondern dicht daneben.
Möglicherweise Sachbeschädigung. Schaden wird jedoch recht gering sein.
Oder könnte X das irgendwie andersweitig verbieten lassen,
weil das an jeder 3. Lampe hängt?
siehe oben.
Grüße
Holygrail