Wahlplakate entfernen

Hi,
nehmen wir an, vor einem Einzelhandesgeschäft sind an zwei Laternenmasten je ein Wahlplakat der Republikaner aufgehängt worden, etwas, was der Geschäftsinhaber neben persönlicher Aversionen auch als geschäftsschädigend betrachtet. Stellt es einen Strafbestand dar, wenn der Geschäftsinhaber die Plakate eigenmächtig entfernt bzw. durch Übermalung unkenntlich macht?

Dank & Gruß,

Anja

Moin, Anja,

Stellt es
einen Strafbestand dar, wenn der Geschäftsinhaber die Plakate
eigenmächtig entfernt bzw. durch Übermalung unkenntlich macht?

ja, das wäre Diebstahl bzw. Sachbeschädigung.

Vor kurzem habe ich gelesen, dass die NPD in manchen Gegenden ihre Plakate so hoch hängt, dass keiner mehr dran kann. Hoffentlich sieht sie dann auch keiner.

Gruß Ralf

Hi,

ja, das wäre Diebstahl bzw. Sachbeschädigung.

Und was kommt billiger? *sfg

Anja

Hi,

ja, das wäre Diebstahl bzw. Sachbeschädigung.

Und was kommt billiger? *sfg

Anja

…wie ist es denn, wenn der Ladeninhaber die Dinger woanders wieder aufhängt (am besten im Dunkeln, denn er will ja nicht mit einem plakateklebenden Parteianhänger verwechselt werden)?

Das ist dann weder Sachbeschädigung noch Diebstahl.

Viele Grüße
EK

Hi,

ja, das wäre Diebstahl bzw. Sachbeschädigung.

Und was kommt billiger? *sfg

Anja

strafrechtlich ( http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/index.html ):
Diebstahl §242 StGB: bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe
Sachbeschädigung §303 StGB: bis zu 2 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe

zivilrechtliche Ansprüche hätte die Partei dann natürlich auch noch (sprich: min. Ersatz des Wahlplakates)

gruß
Raoul

Für einen Diebstahl fehlt es hier wohl an der Zueignungsabsicht.

Levay

Für einen Diebstahl fehlt es hier wohl an der
Zueignungsabsicht.

Levay

hi
wahrscheinlich. ich habe mir aber ehrlich gesagt auch nicht wirklich über den sachverhalt gedanken gemacht sondern nur auf die frage geantwortet was worauf steht…

grüße

Hi,

…wie ist es denn, wenn der Ladeninhaber die Dinger woanders
wieder aufhängt:smiley:as ist dann weder Sachbeschädigung noch Diebstahl.

Wahrscheinlich Entführung, oder Freiheitsberaubung…

Gruß,

Anja

Hi,

ja, das wäre Diebstahl bzw. Sachbeschädigung.

Und was kommt billiger? *sfg

sich für eine andere partei mit entgegengesetzter gesinnung als kandidaten aufstellen lassen und aktiv mitarbeiten.

gruß
ann

Hi ann,

sich für eine andere partei mit entgegengesetzter gesinnung
als kandidaten aufstellen lassen und aktiv mitarbeiten.

Und Du meinst, damit würden mich die Rep-Plakate nicht mehr stören???

Gruß,

Anja

Hi ann,

sich für eine andere partei mit entgegengesetzter gesinnung
als kandidaten aufstellen lassen und aktiv mitarbeiten.

Und Du meinst, damit würden mich die Rep-Plakate nicht mehr
stören???

Ich wohne hier in einer Gegend, wo ich mit rechten Parteien kein Problem habe, da es sie nicht gibt bzw. sie sich nicht zeigen. Insofern habe ich auch kein Problem mit rechten Wahlplakaten. Was mich aber massiv stört ist die örtliche Parteizentrale der Linkspartei im Nachbarhaus mit dazugehörigen Plakaten/Sprüchen/Fotos/etc. im Schaufenster. Darf ich denen jetzt die Scheibe einschlagen/Fenster beschmieren/wasauchimmer nur weil es mich stört? Oder ist es nicht eher Sinn und Zweck einer Demokratie, dass es auch Parteien oder Meinungen geben kann, die nicht der meinigen entsprechen? Sollte ich, als Verfechter der Demokratie sowas dann nicht lieber im Sinne der Demokratie billigen?

grüße

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Hallo,

nehmen wir an, vor einem Einzelhandesgeschäft sind an zwei
Laternenmasten je ein Wahlplakat der Republikaner aufgehängt
worden, etwas, was der Geschäftsinhaber neben persönlicher
Aversionen auch als geschäftsschädigend betrachtet. Stellt es
einen Strafbestand dar, wenn der Geschäftsinhaber die Plakate
eigenmächtig entfernt bzw. durch Übermalung unkenntlich macht?

ich würde als erstes mal zart bei der Stadt nachfragen, ob die erforderliche Genehmigung eingeholt bzw. die Sondernutzung angezeigt wurde.

Gruß
Christian

Na ja, in Hinblick auf Art. 21 GG wird das am Ende wohl nicht viel ändern.

Levay

Na ja, in Hinblick auf Art. 21 GG wird das am Ende wohl nicht
viel ändern.

Och, naja, die Städte müssen zwar Werbung (unentgeltlich) zulassen, aber Plakate sind genehmigungs- bzw. anzeigepflichtig. Wenn das unterlassen wird, werden sie evtl. entfernt und ob dann noch genug Zeit und Geld bis zur Wahl übrig ist…

Gruß
Christian

Hi ann,

sich für eine andere partei mit entgegengesetzter gesinnung
als kandidaten aufstellen lassen und aktiv mitarbeiten.

Und Du meinst, damit würden mich die Rep-Plakate nicht mehr
stören???

nein, aber ich glaube, daß du alt genug bist, um zu wissen, daß du durch anhängen von von dir ungewünschten plakaten keine wirkung erzielst.

gruß
ann

Ich habe das leider nicht genau im Kopf, aber wenn es an der Genehmigung fehlt, so besteht jedenfalls ein Anspruch darauf. Das ergibt sich eben aus Art. 21 GG, der sich auf ein etwaiges Ermessen der Behörde auswirkt. Sollte es also (wovon ich kaum ausgehen würde) an der Genehmigung fehlen, wäre diese im Wahlkampf leicht zu beschaffen.

Levay

Hi ann,

nein, aber ich glaube, daß du alt genug bist, um zu wissen,
daß du durch an hängen

Hab’ ich gesagt, dass ich die angehängt habe???

von von dir ungewünschten plakaten keine
wirkung erzielst.

Doch, zumindest eine: ich muss mir das „Mach mich nicht an, Ali“, nicht jeden Tag angucken.

Liebe ann - bei aller Liebe zum Aktionismus - ich bin tatsächlich alt genug, um zu wissen, dass ich durch das Abhängen von Plakaten keine besondere politische Leistung erbringe, andererseits muss ich nicht alles zulassen, was mir gegen den Strich geht (auch wenn es „rechtlich“ aussichtslos ist).

Glaub’ mir, ich habe in „meinem Alter“ schon mehr Politik gemacht, erst in einer Partei, jetzt in der Kultur - ich brauch’ mir da wirklich kein neues Schuldgefühl-Fähnchen von wem auch immer anhängen lassen.

Gruß,

Anja