angeregt durch die Diskussion, die hier in GB gerade ausgetragen wird, ob naemlich Gefangenen das Wahlrecht gegeben werden soll, habe ich mich gefragt, ob das in Deutschland auch so ist: Verlieren verurteilte Verbrecher (beziehungsweise Gefaengnisinsassen) in Deutschland auch ihr Wahlrecht?
Schoenen Gruss und Danke schon mal fuer Antworten,
Gnlwth
nein, Gefängnissinsassen verlieren nicht automatisch das aktive Wahlrecht. Hier ein Auszug aus Wikipedia:
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Aktives Wahlrecht
Das aktive Wahlrecht genießt nach dem Grundgesetz jeder Deutsche, der das 18. Lebensjahr vollendet hat. Dabei muss die Person nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen; es genügt, wenn diese Person Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist.
Ein Staatsbürger, der seit mehr als 25 Jahren außerhalb des Gebiets des Europarates wohnt oder seit dem 23. Mai 1949 weniger als drei Monate auf dem Gebiet der heutigen Bundesrepublik gelebt hat, ist nicht mehr aktiv wahlberechtigt. Hier wird argumentiert, dass sich dieser Staatsbürger nicht mehr in der Weise mit der deutschen Politik beschäftigt haben kann und deshalb von vorneherein keine qualifizierte Wahlentscheidung mehr zu treffen in der Lage ist.
Vom Wahlrecht ausgeschlossen ist,
wer durch Richterspruch vom Wahlrecht ausgeschlossen ist; dies kann geschehen, wenn eine Person wegen Wahlbehinderung, Wahlfälschung, Wählernötigung oder Wählerbestechung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten verurteilt wird,
wem „zur Besorgung aller seiner Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist“ (§ 13 Nr. 2 BWG),
wer aufgrund von Schuldunfähigkeit in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen ist.
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Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Bundestagswahlrecht