Hallo
Wenn jemand im Ausweis den Vermerk „ohne festen Wohnsitz“ hat, kann ihm logischerweise keine Wahlbenachrichtigung zugestellt werden.Ein Wahlrecht hat er aber sicherlich doch.
Wie ist dann die Vorgehensweise?
Einfach in das nächstgelegene Wahllokal gehen und einen Stimmzettel verlangen?
Könnte da nicht auch mehrfach von einer Person in verschiedenen Wahllokalen gewählt werden?
Wie sieht da der Kontrollmechanismus Aus?
Danke!
das wahlrecht hat man laut https://de.wikipedia.org/wiki/Wahlrecht#Aktives_Wahlrecht nur, wenn man einen wohnsitz hat. ohne wohnsitz keine wahl. was auch logisch ist, man könnte sonst ja mehrfach an verschiedenen orten wählen.
aber: ianal.
Auch Obdachlose haben grundsätzlich das Wahlrecht. Um es wahrnehmen zu können, müssen sie sich in der Stadt, in der sie leben, bis zu einem bestimmten Stichtag unter Vorlage ihres Ausweises ins Wählerverzeichnis eintragen lassen.
Welche Stelle vor Ort zuständig ist und wann der Stichtag ist, können Obdachlose bei den örtlichen Hilfseinrichtungen erfahren.
Das geht nicht. Er kann ja nicht in der Liste der Wähler drinstehen !
Dort im Wahllokal kann nur wählen, wer in der Wählerliste steht oder wer einen Wahlschein ( „Briefwahl“) hat.
Er muss sich rechtzeitig vorher (da gibt es Stichtage) in die Wählerliste eintragen lassen. Dazu muss man aufs Rathaus oder Gemeindeverwaltung gehen. Es gibt Wahlbekanntmachungen die öffentlich aushängen in denen steht das alles drin.
MfG
duck313
Servus,
kann es sein, dass Wikipedia das BWahlG (insbesondere den § 12 BWAhlG) nicht gelesen hat?
Schöne Grüße
MM