was passiert mit den Stimmen eines Wahlkreises, wenn sich herausstellt, dass ein Wähler (Türke mit deutschem Pass) aber doch noch einen türkischen Pass hat, und damit kein „Deutscher“ ist?
Soweit ich gehört habe, teilt die Türkei nicht mit, wem sie einen türkischen Pass gegeben haben. Mit türkischem Pass soll man ja die deutsche Staatsbürgerschaft verlieren.
Kann dadurch die Wahl ungültig werden?
Wenn er einen deutschen Pass hat, da ist er deutscher Staatsbürger und damit wahlberechtigt.
Und selbst wenn er einen türkischen Pass zusätzlich hat, bliebt er detuscher Staatsbürger, bis ihm die Staatsbürgerschaft aberkannt wird.
Das Problem stellt sich überhaupt nicht.
Auch alle wenn, sollte und könnte Möglichkeiten kommen am Sachverhalt der tatsächlich bestehenden Staatsbürgerschaft nicht vorbei.
was passiert mit den Stimmen eines Wahlkreises, wenn sich
herausstellt, dass ein Wähler (Türke mit deutschem Pass) aber
doch noch einen türkischen Pass hat, und damit kein
„Deutscher“ ist?
Soweit ich gehört habe, teilt die Türkei nicht mit, wem sie
einen türkischen Pass gegeben haben. Mit türkischem Pass soll
man ja die deutsche Staatsbürgerschaft verlieren.
Kann dadurch die Wahl ungültig werden?
Hallo,
derzeit ist die Rechtslage so, dass ein Türke, der einen deutschen Pass besitzt und nachträglich sich wieder die türkische Staatsangehörigkeit verschafft hat im Sinne unserer Gesetze keine deutsche Staatsangehörigkeit mehr hat.
Kommt dies heraus, so wird ihm der deutsche Pass abgenommen. Wer als Türke wählt, obwohl er sich nach der Übernahme der deutschen Staatsangehörigkeit wieder einen Pass der Türkei besorgt hat, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Es ist richtig, dass die Türkei den deutschen Behörden Auskunft verweigert, wer neben dem deutschen Pass auch die türkische Staatsangehörigkeit hat. Wer als Staatsbürger solche Fälle kennt, sollte seine Verantwortung wahrnehmen.
Die Wahl kann angefochten werden. Dabei wird, wie in den üblichen Wahlanfechtungsverfahren zu klären sein, ob die Anzahl der Stimmen in den Landtagen oder im Bundestag zu einer unzulässigen Verschiebung der Wähleranteile geführt hat. Kann der Beschwerdeführer den Beweis nicht antreten, wird der Wahleinspruch zurückgewiesen.
Verschiedene Innenministerien gehen derzeit dazu über, alle Türken anzuschreiben und diese aufzufordern, soweit sie die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten haben durch Erkärung an Eides Statt die Versicherung abzugeben, dass sie keinen türkischen Pass mehr haben und auch nach Erhalt unserer Staatsbürgerschaft sich nicht wieder die türkische verschafft haben. Diese Regelung ist auch richtig, denn ansonsten können Straftäter sich aus dem Zuständigkeitsgebiet unseres Landes entfernen und Hilfe aus der Türkei ist kaum von der dortigen Justiz zu erwarten.
Grüsse Günter
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
denn ansonsten können
Straftäter sich aus dem Zuständigkeitsgebiet unseres Landes
entfernen und Hilfe aus der Türkei ist kaum von der dortigen
Justiz zu erwarten.
Doch doch, in schweren Fällen klappt das ganz gut, wie letzthin Jagd auf einen „Feme- und Ehrenmörder“ (*kötzel*) gezeigt hat. Den haben sie in Adana eingesackt.
(Der Täter war Türke, der Prozess fällt wg. Suizid aus)
das ist seltsam - meine ehemalige Kollegin hat sowohl einen deutschen als auch einen tuerkischen Pass & da ist nix illegales dabei!
Sie ist in der Tuerkei geboren, hier aufgewachsen und hat irgendwann die deutsche Staatbuergerschaft beantragt und auch bekommen - und keiner hat ihr gesagt, dass sie dann die tuerkische aufgeben muss.
das ist seltsam - meine ehemalige Kollegin hat sowohl einen
deutschen als auch einen tuerkischen Pass & da ist nix
illegales dabei!
Sie ist in der Tuerkei geboren, hier aufgewachsen und hat
irgendwann die deutsche Staatbuergerschaft beantragt und auch
bekommen - und keiner hat ihr gesagt, dass sie dann die
tuerkische aufgeben muss.
Hi
Bei den Fällen, um die es hier geht, lief das wie folgt:
Antrag auf Einbürgerung wird gestellt, die türkische Staatsbürgerschaft wird im Falle der Bewilligung aufgegeben. nach der zuerkennung der Deutschen Staatsbürgerschaft wurde die türkische erneut beantragt. Somit haben diese Personen nach (!!!) zuerkennung der Deutschen SB eine ausländische SB angenommen… Damit verfällt die Deutsche SB, da so etwas vorher genehmigt werden muss. Natürlich gibt es hierzulande Leute mit Doppelstattsbürgerschaften, es gibt z.B. Länder, die ihre Bürger prinzipiell nicht aus ihrer Staatsbürgerschaft entlassen, bzw eine Entlassung gar nicht vorgesehen ist.
Wenn also deine Ex-kollegin Türkische Staatsbürgerin war und die Deutsche bekommen hat, ohne ihre Türkische aufgeben zu müssen, dann ist das in dieser Form in Ordnung. Sie hat ja nicht als Deutsche SB eine andere SB angenommen.
Wenn er einen deutschen Pass hat, da ist er deutscher
Staatsbürger und damit wahlberechtigt.
Und selbst wenn er einen türkischen Pass zusätzlich hat,
bliebt er detuscher Staatsbürger, bis ihm die
Staatsbürgerschaft aberkannt wird.
Nach dem Staatbürgerschaftsrecht würde ich das aber nicht so sehen. Bereits mit dem Erwerb verliert man die dt. Staatsbürgerschaft.
siehe:
StAG § 25
(1) Ein Deutscher verliert seine Staatsangehörigkeit mit dem Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit, wenn dieser Erwerb auf seinen Antrag oder auf den Antrag … des gesetzlichen Vertreters erfolgt, … der Vertretene jedoch nur, wenn die Voraussetzungen vorliegen, unter denen nach § 19 die Entlassung beantragt werden könnte.
(2) Die Staatsangehörigkeit verliert nicht, wer vor dem Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit auf seinen Antrag die schriftliche Genehmigung der zuständigen Behörde zur Beibehaltung seiner Staatsangehörigkeit erhalten hat. Hat ein Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland, ist die deutsche Auslandsvertretung zu hören. Bei der Entscheidung über einen Antrag nach Satz 1 sind die öffentlichen und privaten Belange abzuwägen. Bei einem Antragsteller, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat, ist insbesondere zu berücksichtigen, ob er fortbestehende Bindungen an Deutschland glaubhaft machen kann.
Bei den Fällen, um die es hier geht, lief das wie folgt:
Antrag auf Einbürgerung wird gestellt, die türkische
Staatsbürgerschaft wird im Falle der Bewilligung aufgegeben.
nach der zuerkennung der Deutschen Staatsbürgerschaft wurde
die türkische erneut beantragt. Somit haben diese Personen
nach (!!!) zuerkennung der Deutschen SB eine ausländische SB
angenommen…
Meines Wissens ist es im türkischen Staatsbürgerrecht so, dass die türkische Staatsbürgerscahft nicht aufgegeben werden kann, Bestätigt wird von den türkischen Behörden nur das der Ausweis (Pass) abgegeben wurde. Demnach würden Türken also auch keine neue SB beantragen sondern nur eine alte wieder aufleben lassen (womöglich sogar Antragsfrei)
Gruß
Nurgut
Meines Wissens ist es im türkischen Staatsbürgerrecht so, dass
die türkische Staatsbürgerscahft nicht aufgegeben werden kann,
Bestätigt wird von den türkischen Behörden nur das der Ausweis
(Pass) abgegeben wurde. Demnach würden Türken also auch keine
neue SB beantragen sondern nur eine alte wieder aufleben
lassen (womöglich sogar Antragsfrei)
war die Praxis, zuerst die türkische SA aufzugeben, danach die deutsche SA zu bekommen und dann als dritten Schritt sich - in Deutschland lebend - die türkische wieder zu holen bis vor einigen Jahren völlig legal (man könnte auch sagen, hier bestand eine Gesetzeslücke).
Wenn Du also einen Deutschtürken-Doppelstaatler triffst, der dieses Procedure vor 10 Jahren durchgezogen hat, dann besitzt er beide Pässe völlig legal. (Wie man auch immer dazu stehen mag, Gesetzeslücken für sich zu nutzen). Die Praxis wurde erst durch die Reform des Staatsbürgerschaftsrechtes zu Beginn der (man höre und staune) rot-grünen Regierungszeit abgeschafft.
[Zur Erklärung: Vorher hiess es sinngemäss: Ein Deutscher, der im Ausland lebt und eine weitere SA beantragt, verliert die deutsche SA. Die Worte „der im Ausland lebt“ waren der Knackpunkt und wurden bei der letzten Reform gestrichen.]
ist es durchaus möglich, eine doppelte SA genehmigt zu bekommen. Man darf dabei nur nicht einfach Fakten schaffen, sondern muss dies beantragen und begründen. Für einen Ausländer, der die deutsche SA erhalten möchte und für den der Verlust der alten SA schwerwiegende Nachteile (besonders vermögensrechtlicher Art) zur Folge hätte, kann sich ein solcher Antrag lohnen.
Ein Deutscher, der eine weitere SA beantragt, kann einen Beibehaltungsantrag der deutschen SA stellen (den muss er ebenfalls begründen). Anerkannte Gründe können nahe Verwandte im Ursprungsland sein (man will ja kein Visum beantragen müssen, wenn ein Elternteil Freitagabends einen Schlaganfall bekommt und die Botschaft erst am Montag wieder öffnet.) Oder auch Erbschaftsangelegenheiten, Besitz, der verwaltet werden muss, etc.
Ich weiss nicht, wie hoch die Anerkennungsquote solcher Anträge ist, aber man sollte sich klar machen, dass es berechtigte Interessen geben kann und dass nicht jeder, der 2 Pässe besitzt, sie unrechtsmässig erworben hat.
Es ist richtig, dass die Türkei den deutschen Behörden
Auskunft verweigert, wer neben dem deutschen Pass auch die
türkische Staatsangehörigkeit hat. Wer als Staatsbürger solche
Fälle kennt, sollte seine Verantwortung wahrnehmen.
Von solchem Denunziantentum halte ich nun gar nichts, nicht einmal wenn die Rechtslage eindeutig wäre.