Hallo Experten des BWahlG,
die Wahl ist vorbei und Hohmann auch nur noch eine Episode. Aber im Zusammenhang mit diesem Herrn ist eine Bestimmung des BWahlG publik geworden, die ich beim besten Willen nicht verstehe. Vielleicht kann mir ja jemand den Sinn dieser Regelung erläutern: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bwahlg/__6.html (Absatz 1, Satz 2 und folgende)
Kurz zusammengefasst: wird in einem Wahlkreis ein Bewerber gewählt der keiner Partei angehört die eine gültige Landesliste hat, werden die Zweistimmen seiner Wähler nicht berücksichtigt.
Wie ist das denn mit dem Prinzip der gleichen Wahl zu vereinbaren? Mir stellt sich das so dar, daß mit dieser Regelung unabhängige Kandidaten verhindert werden sollen. Zumindest in Fulda scheint dies ja auch funktioniert zu haben, die CDU hat dort wohl deutlichst darauf hingewiesen, daß im Falle eines Hohmann-Sieges die Zweitstimmen seiner Wähler verloren sind…
Gruß Stefan