Wahlrecht, Sitzverteilung

Hallo,
hoffentlich bin ich hier richtig.
Vielleicht ist bekannt, daß in Bayern nächste Woche Kommunalwahlen sind. Nun habe ich mich mal nach der Auszählungsmethode umgesehen, und festgestellt, daß nach d’Hondt ausgezählt wird.
Ich dachte mich aber an ein Urteil zu erinnern, daß dieses Verfahren nicht mer verwendet werden darf, da es die kleinen Parteien benachteiligt.

  1. Erinnere ich mich richtig?
  2. Galt das Urteil (wie immer) nur für die eine Wahl, die angefochten wurde?
  3. Hat Bayern es verschlafen das Wahlrecht zu ändern?

Cu Rene

  1. Galt das Urteil (wie immer) nur für die eine Wahl, die
    angefochten wurde?
  2. Hat Bayern es verschlafen das Wahlrecht zu ändern?

Hi!

Es scheint noch viele Bundesländer zu geben, die nach d’Hondt auszählen. Das Urteil hat anscheinend nur die Bundesebene betroffen.

Ciao
Kaj

Hallo,
hoffentlich bin ich hier richtig.
Vielleicht ist bekannt, daß in Bayern nächste Woche
Kommunalwahlen sind. Nun habe ich mich mal nach der
Auszählungsmethode umgesehen, und festgestellt, daß nach
d’Hondt ausgezählt wird.
Ich dachte mich aber an ein Urteil zu erinnern, daß dieses
Verfahren nicht mer verwendet werden darf, da es die kleinen
Parteien benachteiligt.

  1. Erinnere ich mich richtig?

Hallo,
soviel ich weiß, war es kein Urteil sondern ein politischer Beschluss, dass bei Wahlen nicht mehr nach d’Hondt sondern nach Hare-Niemeier (oder so ähnlich) die Sitzverteilung bestimmt wird.
Wenn Bayern sich weiter für d’Hondt entschieden hat (wie fast alle Bundesländer auch), so ist es denen überlassen.

Gruß
HaWeThie

Hallo Rene,

vielleicht interessieren dich die Verfahren im Vergleich.
Hier sind zwei informative Links:

http://www.wahlrecht.de
http://www.bundestag.de/gremien/1431/azur/

Peace,
Kevin.