Hallo,
Da gibt es in einem Beitrag ja anscheinend auch eine andere
Meinung…
Ja wir haben Meinungsfreiheit. Wenn man sich mal die Formulare
OK, unser fiktives Ehepaar hat gestern einfach mal den Antrag auf Änderung des Steuerbescheids nach §164 AO beim Finanzamt abgegeben. Mal sehen, ob es einen geänderten Bescheid gibt.
Wenn nicht rückwirkend für 2009, dann doch hoffentlich bei der
ESt-Erklärung für 2010.
Sowohl als auch. Im Übrigen müssen ja Kapitalerträge nicht
mehr unbedingt in der Steuererklärung angegeben werden.
Schon richtig, aber wenn unser Ehepaar die Abgeltungssteuer wiederhaben will, weil es steuerlich nur geringe Einkünfte hat, muss es schon „die Hosen runterlassen“.
Keine Ahnung, wie die Krankenkassen darauf reagiert haben.
Ich auch nicht, weil siehe oben.
Übrigens können in der Steuererklärung diverse Aufwendungen
(etwa die für Haushaltsnahe Dienstleistungen) anteilmäßig
berücksichtigt werden. Möglicherweise ließe sich da ein
Gestaltungsspielraum finden.
Bei Krankenkassen kannste vieles nicht abziehen, was du beim vielgeschmähten Finanzamt kannst.
Und wenn unser Paar eh keine Einkommensteuer zahlen muss, nützen selbst steuerlich die Abzugsmöglichkeiten nix.
Wäre natürlich schade, wenn die GKV rückwirkend die rund 1600€
für die Familienversicherung der Ehefrau für 2009 einfordern
könnte. Die rechnen ja mit einem fiktiven Einkommen von
mindestens 850 Euro pro Monat, auch wenn es nur 370€ sind.
Oder anders ausgedrückt: von 370€ Euro Zinsen gehen 138€ pro
Monat (= schlappe 37%) für die GKV weg.
Ja. So ist das. Sei froh, dass es nur Kapitaleinkünfte und
nicht solche aus selbstständiger Tätigkeit sind. Ehepartner
die selbstständig arbeiten, können sogar bei Verlusten über
330€ pro Monat abdrücken.
Ich weiss das. Ich kenne da so einen fiktiven Ehemann bei unserem fiktiven Ehepaar, der muss für 1916 € monatlich Krankenkassenbeiträge bezahlen, obwohl sein zu versteuerndes (und tatsächliches) Einkommen bei wenigen Tausend Euro pro Jahr liegt.
ElBuffo, ich wünsch’ trotzdem noch einen schönen Tag.
Gruß
Voithian