Wahlrecht Zuordnung Einkünfte aus Kapitalvermögen

Hallo zusammen,

mal eine kurze Frage zu obigem Thema:

Kann ein gemeinsam veranlagtes Ehepaar (mit Zugewinngemeinschaft) die Zinseinkünfte aus seinen Gemeinschaftskonten in der Steuererklärung beliebig aufteilen (Dispositionsrecht?)?

Z.B. bei 5000€ Gesamtzinsen 4000€ in der Anlage KAP des Ehemanns und 1000€ in der Anlage KAP der Ehefrau?

Und eine zweite Frage in dem Zusammenhang:

Angenommen man könnte, unser fiktives Ehepaar hätte aber dummerweise in der ESt-Erklärung für 2009 die Aufteilung 50%/50% gewählt und so stünde es auch im Steuerbescheid z.B. vom 8. Juli 2009 drin.

Nun wäre es aber besser, wenn die Aufteilung 80%/20% wäre. Könnte unser Ehepaar da noch was nachträglich ändern (lassen)?
Angenommen der Bescheid wäre nach §164 Abs. 1 AO unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangen.
Und wenn ja, was müsste unser Ehepaar tun und wie lange hätte es Zeit dafür?

Danke im voraus für Antworten von Wissenden.
Gruß Voithian

Bei Gemeinschaftskonten gibt es kein Wahlrecht, da gilt immer 50:50.

Wieso ist so etwas wichtig?
Ich denke egal wie man die Kapitalerträge aufteilt- das FA addiert sie, zieht 1602 € ab, und berechnet die Kapitalertragssteuer für den Rest.
Oder gibt es da andere Regelungen??
gruß pucky

weil es einige andere Sachen als „nur“ Steuern gibt, die davon abhängen: z.B. Krankenkassenbeiträge, Kindergeld…

E.

weil es einige andere Sachen als „nur“ Steuern gibt, die davon
abhängen: z.B. Krankenkassenbeiträge, Kindergeld…

E.

So isses. Z.B. die beitragsfreie Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung bei einem „Gesamteinkommen“ unter 365€ monatlich.

Und wie sieht es mit der Aufteilung aus? Tatsächlich nix zu machen außer 50/50, wie ‚Petz‘ in seinem Beitrag vom 21.7.10 schreibt?

Voithian

Hallo,

Kann ein gemeinsam veranlagtes Ehepaar (mit
Zugewinngemeinschaft) die Zinseinkünfte aus seinen
Gemeinschaftskonten in der Steuererklärung beliebig aufteilen
(Dispositionsrecht?)?

Ja. Dieses Verhältnis kann man übrigens schon bei Eröffnung des Kontos oder Depots gegenüber der Bank festlegen.

Z.B. bei 5000€ Gesamtzinsen 4000€ in der Anlage KAP des
Ehemanns und 1000€ in der Anlage KAP der Ehefrau?

Zum Beispiel.

Angenommen man könnte, unser fiktives Ehepaar hätte aber
dummerweise in der ESt-Erklärung für 2009 die Aufteilung
50%/50% gewählt und so stünde es auch im Steuerbescheid z.B.
vom 8. Juli 2009 drin.
Nun wäre es aber besser, wenn die Aufteilung 80%/20% wäre.
Könnte unser Ehepaar da noch was nachträglich ändern (lassen)?
Angenommen der Bescheid wäre nach §164 Abs. 1 AO unter dem
Vorbehalt der Nachprüfung ergangen.
Und wenn ja, was müsste unser Ehepaar tun und wie lange hätte
es Zeit dafür?

Also der Vorbehalt der Nachprüfung nach §164 Abs. 1 AO hält den ganzen Steuerfall offen. Auf Antrag kann also der Steuerpflichtige jederzeit neue Angaben machen, so dass dann ein entsprechend neuer Bescheid ergehen kann. Meiner Meinung nach verjährt dieser Vorbehalt nach vier Jahren, so dass noch genügend Zeit ist. Professioneller Rat kann hier aber nicht schaden.
Soweit das steuerrechtliche Problem. Ob nun eine Krankenkasse so einen neuen Bescheid akzeptiert / akzeptieren muss, weiß ich nicht. Schließlich könnte man erstmal eine Steuererklärung abgeben, die hinsichtlich der GKV vorteilhaft ist und nachdem man den entsprechenden Bescheid vorgelegt hat, eine in steuerlicher Hinsicht vorteilhafte Änderung erwirken und diese dann nicht der Kasse vorlegen. Steuerlich dürfte sich (abgesehen von einer eventuell zu zahlenden Kirchensteuer) kaum wesentlich etwas ändern.
Um ganz auf Nummer sicher zu gehen, ist hier die Konsulation eines entsprechend versierten und zugelassenen Fachmannes zu empfehlen. Möglicherweise ergeben sich als solchen Dispositionen noch mögliche weitere (steuer)rechtliche Implikationen.
Mal ganz ins Blaue geschossen, könnte es sein, dass sich da beim Erben oder der Haftung „negative“ Folgen ergeben können. Vielleicht muss der mit den 80% übermorgen in Privatinsolvenz und dann muss er die 80% als sein Vermögen hergeben, während er bei 50/50 eben nur die 50% hergeben muss.
Also ein guter Anwalt sollte hier eine möglichst umfassende und belastbare Beratung abgeben können.

Grüße

Hallo,

Kann ein gemeinsam veranlagtes Ehepaar (mit
Zugewinngemeinschaft) die Zinseinkünfte aus seinen
Gemeinschaftskonten in der Steuererklärung beliebig aufteilen
(Dispositionsrecht?)?

Ja. Dieses Verhältnis kann man übrigens schon bei Eröffnung
des Kontos oder Depots gegenüber der Bank festlegen.

Da gibt es in einem Beitrag ja anscheinend auch eine andere Meinung…

Soweit das steuerrechtliche Problem. Ob nun eine Krankenkasse
so einen neuen Bescheid akzeptiert / akzeptieren muss, weiß
ich nicht.

Wenn nicht rückwirkend für 2009, dann doch hoffentlich bei der ESt-Erklärung für 2010.
Wäre natürlich schade, wenn die GKV rückwirkend die rund 1600€ für die Familienversicherung der Ehefrau für 2009 einfordern könnte. Die rechnen ja mit einem fiktiven Einkommen von mindestens 850 Euro pro Monat, auch wenn es nur 370€ sind. Oder anders ausgedrückt: von 370€ Euro Zinsen gehen 138€ pro Monat (= schlappe 37%) für die GKV weg.

V.

Hallo,

Da gibt es in einem Beitrag ja anscheinend auch eine andere
Meinung…

Ja wir haben Meinungsfreiheit. Wenn man sich mal die Formulare der Banken für Gemeinschaftskonten bzw. -depots ansieht, dann kann man für die Abführung der Kirchensteuer angeben, in welchem Verhältnis die Kapitalerträge anzurechenen sind. Daraus schließe ich jetzt einfach mal, dass es eben geht. Aber eine belastbare Aussage ist das natürlich nicht.
Es wäre auch nicht vermittelbar, warum bei Gemeinschaftskonten, jedem jeweils die Hälfte gehören sollte. Auch in der Ehe hat und behält jeder sein eigenes Vermögen. Natürlich könnte es auch sein, dass man mit der Errichtung eines Gemeinschaftskontos eine Schenkung auslöst, so dass dann beide jeweils die Hälfte besitzen.

Wenn nicht rückwirkend für 2009, dann doch hoffentlich bei der
ESt-Erklärung für 2010.

Sowohl als auch. Im Übrigen müssen ja Kapitalerträge nicht mehr unbedingt in der Steuererklärung angegeben werden. Keine Ahnung, wie die Krankenkassen darauf reagiert haben.
Übrigens können in der Steuererklärung diverse Aufwendungen (etwa die für Haushaltsnahe Dienstleistungen) anteilmäßig berücksichtigt werden. Möglicherweise ließe sich da ein Gestaltungsspielraum finden.

Wäre natürlich schade, wenn die GKV rückwirkend die rund 1600€
für die Familienversicherung der Ehefrau für 2009 einfordern
könnte. Die rechnen ja mit einem fiktiven Einkommen von
mindestens 850 Euro pro Monat, auch wenn es nur 370€ sind.
Oder anders ausgedrückt: von 370€ Euro Zinsen gehen 138€ pro
Monat (= schlappe 37%) für die GKV weg.

Ja. So ist das. Sei froh, dass es nur Kapitaleinkünfte und nicht solche aus selbstständiger Tätigkeit sind. Ehepartner die selbstständig arbeiten, können sogar bei Verlusten über 330€ pro Monat abdrücken. Das ist der Mindestbeitrag. Die 365€-Grenze muss da nicht mal eine Rolle spielen. Aber spätestens bei 365x 12 + 0,01€ Einkünften aus Gewerbebetrieb sind die 330€ im Monat fällig.
Macht lustige 90% Beitrag nur für Kranken- und Pflegeversicherung.
Da soll noch mal jemand über die Einführung von Kopfpauschalen in der GKV schimpfen. Für freiwillig Versicherte gibt es die schon lange.

Grüße

Hallo,

Da gibt es in einem Beitrag ja anscheinend auch eine andere
Meinung…

Ja wir haben Meinungsfreiheit. Wenn man sich mal die Formulare

OK, unser fiktives Ehepaar hat gestern einfach mal den Antrag auf Änderung des Steuerbescheids nach §164 AO beim Finanzamt abgegeben. Mal sehen, ob es einen geänderten Bescheid gibt.

Wenn nicht rückwirkend für 2009, dann doch hoffentlich bei der
ESt-Erklärung für 2010.

Sowohl als auch. Im Übrigen müssen ja Kapitalerträge nicht
mehr unbedingt in der Steuererklärung angegeben werden.

Schon richtig, aber wenn unser Ehepaar die Abgeltungssteuer wiederhaben will, weil es steuerlich nur geringe Einkünfte hat, muss es schon „die Hosen runterlassen“.

Keine Ahnung, wie die Krankenkassen darauf reagiert haben.

Ich auch nicht, weil siehe oben.

Übrigens können in der Steuererklärung diverse Aufwendungen
(etwa die für Haushaltsnahe Dienstleistungen) anteilmäßig
berücksichtigt werden. Möglicherweise ließe sich da ein
Gestaltungsspielraum finden.

Bei Krankenkassen kannste vieles nicht abziehen, was du beim vielgeschmähten Finanzamt kannst.
Und wenn unser Paar eh keine Einkommensteuer zahlen muss, nützen selbst steuerlich die Abzugsmöglichkeiten nix.

Wäre natürlich schade, wenn die GKV rückwirkend die rund 1600€
für die Familienversicherung der Ehefrau für 2009 einfordern
könnte. Die rechnen ja mit einem fiktiven Einkommen von
mindestens 850 Euro pro Monat, auch wenn es nur 370€ sind.
Oder anders ausgedrückt: von 370€ Euro Zinsen gehen 138€ pro
Monat (= schlappe 37%) für die GKV weg.

Ja. So ist das. Sei froh, dass es nur Kapitaleinkünfte und
nicht solche aus selbstständiger Tätigkeit sind. Ehepartner
die selbstständig arbeiten, können sogar bei Verlusten über
330€ pro Monat abdrücken.

Ich weiss das. Ich kenne da so einen fiktiven Ehemann bei unserem fiktiven Ehepaar, der muss für 1916 € monatlich Krankenkassenbeiträge bezahlen, obwohl sein zu versteuerndes (und tatsächliches) Einkommen bei wenigen Tausend Euro pro Jahr liegt.

ElBuffo, ich wünsch’ trotzdem noch einen schönen Tag.

Gruß
Voithian