Wahltarif in der GKV

Hallo Wissende,

angenommen ein Selbständiger - seit Jahren bei einer GKV versichert und seit ca. 12 Monaten als freiwilliges Mitglied (Beginn der Selbständigkeit) - möchte in die PKV wechseln.

Um die Kündigungsfrist einzuhalten, wählt er den Beginn der PKV zum 01.03.2009; die Krankentagegeldversicherung soll zum 01.01.2009 beginnen, da er (eigentlich) keinen Anspruch mehr aus der GKV hätte.

Bei dem Gespräch mit dem Mitarbeiter der PKV fällt dem Selbständigen ein, dass er vor ca. 8 Tagen einen Antrag auf Wahltarif bei seiner GKV zum 01.01.2009 gestellt hat. Warum er dieses getan hat, ist ihm mittlerweile selbst nicht mehr klar.

Nun kann er in den gesamten Unterlagen der GKV keinen Hinweis auf sein Widerrufsrecht finden. Wenn er den Wahltarif nehmen würde, wäre er ja min. 3 Jahre an die GKV gebunden, was ihm nicht bekannt war (stand aber in den Unterlagen) und er auch nicht wollte.

Gibt es in diesem Fall ein Widerrufsrecht?
Und wie wären dann die Fristen geregelt (Datum der Antragstellung, Datum der Bestätigung, Beginn des Tarifes)?

Vielen Dank und Grüße
DerFragende

Hallo,
ich denke mal, vor dem 01.01.2009 ist eine Rücknahme in jedem
Falle möglich. Ich würde dies einfach der Kasse so schreiben,
möglichst heute noch, und um eine sofortige, schriftliche Bestätigung der Rücknahme bitten.
Gruss
Czauderna

Guten Abend.
Auch hier gilt § 355 BGB: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__355.html
Ohne oder vor Belehrung über das Widerrufsrecht erlischt dieses auch nicht wegen Verfristung.

Beste Grüße
Frank Bronak

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Vielen Dank
owt