Wahlverfahren, Vertrauensperson der Scwherbehinderten

Liebe/-r Experte/-in,
folgende Frage zur Wahl der Vertrauensperson der Schwerbehinderten.
Nach § 94 Abs.6 SGB IX muß, sofern unter 50 Schwerbehinderte im Betrieb sind und Betriebsteile nicht weit auseinanderliegen das vereinfachte Wahlverfahren angewendet werden.
Jetzt ist es so, dass wir auch Schwerbehinderte auf in- und ausländischen Baustellen haben.
Muß ich das vereinfachte Wahlverfahren anwenden schliesse ich diese Schwerbehinderten an der Teinahme der Wahl aus, da Briefwahl nicht erlaubt ist?
Meine Frage: Muß in dem Fall das vereinfachte Wahlverfahren zwingend angewendet werden?
Wie sieht die Rechtslage aus? Wäre die Wahl anfechtbar, wenn man hier das förmliche Wahlverfahren anwenden würde? Wie weit geht das mit der Teilnahme an Wahlveranstaltungen? Muß der Ag eine Dienstreise zur Teilnahme bezahlen (Flug, Unterkunft…)?
Ein Schwerbehinderter hat einen 325 km entfernten Heimarbeitsplatz. Dieser ist angereist bekam Anreise und Übernachtung bezahlt. der Ag war darüber nicht besonders erfreut.

Danke für Ihren Rat
Wäre schön, wenn Sie auch ein entsprechendes Urteil oder eine Website dazu hätten

Uwe H.

Hallo,
Ihre Frage ist so spezifisch, da kann ich leider nicht verlässlich drauf antworten.
Bitte wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Sozialrecht oder an einen Sozialverband wie z.B. den VdK.
Grüße aus Bonn… siebengebirgler

Guten Tag,

Rechtshinweise für direkte Fälle sind ja nicht gestattet.
Ich möchte Ihnen aber folgende Seite für Schwerbehindertenvertreter ans Herz legen, die Ihnen vielleicht hilfreich sein kann.
http://www.schwbv.de/wahlen.html

Ferner empfehle ich Ihnen, mit dem zuständigen Integrationsamt und/oder Gewerkschaft Kontakt aufzunehmen, da ihr weitverzweigter Betrieb anscheinend ene ziemliche Besonderheit darstellt…

Viel Erfolg bei der Durchführung der Wahlen.

Frdl. Grüße
MG

Sorry, muss hierbei passen!

Hallo,
die Frage bzw. das Problem ist sehr Komplex und Stoff für ein ganzes Buch. Mein Hauptgebiet ist aber der § 69 SGB IX. Zwar habe ich mich mal mit meinem Integrationsamt in Verbindung gesetzt und fachkundige Informationen und viel Materiel bekommen. Die Schilderung ist doch etwas abstrakt und es müssten viele Fallvarianten erörtert werden. Deshalb kann ich nicht eindeutig Stellung nehmen.
Zunächst ist zu klären, ob die Baustellen als eigener Betriebsteile gelten, wohl eher nicht. § 4 BetrVG wäre mal zu beleuchten. Mit dieser Frage wird auch über das vereinfachte Wahlverfahren entschieden. Dazu gibt es kein Wahlrecht (aber wenn man die vereinfachte Wahl durchführt, obwohl förmliches Wahlverfahren vorgeschrieben ist, dann hat man „nur“ 2 Wochen schlaflose Nächte, weil nach § 19 BetrVG die Anfechtungsberechtigten diese Zeit für eine Anfechtung haben, danach ist die Wahl gültig).
Die Kosten für die Wahl, auch die Reisekosten muss der AG so oder so tragen -> § 20 Abs. 3 Satz 1 BetrVG.
Fazit: im zuständigen Integrationsamt gibt es Mitarbeiter, die auf das Wahlrecht spezialisiert sind, die Betriebe kennen und gezielte Auskunft geben. Vorallem bekommt man dort umfangreiches Informationsmaterial in die Hand gedrückt.
Viele Grüße
Remedium

Lieber Teilnehmer,

ich bin mir nicht sicher, ob die Beantwortung dieser Frage nicht in den Bereich der Rechtsberatung geht. Dann darf ich mich auf diesem Wege nicht dazu äußern. Hinzu kommt, dass mir einige Daten fehlen. So müsste man wissen, wie viele Beschäftigte der Betrieb hat, wie viele Schwerbehinderte und Gleichgestellte insgesamt und wie viele davon im Inland und wie viele im Ausland davon betroffen sind, dass sie weit entfernt arbeiten.
Wir hatten einen solchen Fall hier in der Beratung. Es war eine pharmazeutische Firma, die Anreisekosten für Mitarbeiter übernehmen musste - und auch übernommen hat - die eine Resiestrecke von über 600 km hatten!
Ich rate zu folgendem:

  1. Die Frage mit der örtlichen Vertretung der Gewerkschaft abklären. Wir haben bei der IG Metall dafür ein eigenes Ressort.
  2. Nachsehen, wie bei der letzten Wahl verfahren wurde.

Allerdings kommt die Frage auch etwas spät. Bis Ende November sind alle Wahlen durchzuführen. Würde jetzt noch ein förmliches Wahlverfahren eingeleitet, kommt man mit dieser Frist nicht mehr hin!

Einen konreteren Rat kann und darf ich an dieser Stelle nicht geben.

Gruß

Herbert Brüßeler

Hallo
und vielen Dank für die ausführliche Antwort.

Gruß

Uwe H.

Hallo
trotzdem vielen Dank.

Grüße

Uwe H.

Hallo,
vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort.

Gruß

Uwe H.