WAHNSINN - Führerschein D vs. CZ

Hallo,
vor zwei Monaten hatte ich schon wegen der Umschreibung des FS meiner Frau (aus CZ…) gepostet.
Wie ich erfuhr, musste sie die Prüfung in D nochmals ablegen.
Nun, 2 Fahrstunden und div. Gebühren später (~ DM 1000.- !!!) hatte sie prakt. u. theor. bestanden, und heute holten wir das neue Kärtchen bei der Führerscheinstelle ab.
Nun wird aber der (Original) FS aus CZ einbehalten, da der Hauptwohnsitz hier in D ist. Kann das sein…?
Auf die Frage, wie meine Frau nun in CZ fahren sollte, riet man ihr zum int. FS. (der natürlich wieder mit Gebühren verbunden und nur drei Jahre gültig ist!)
Zu allem Überfluss jedoch wählte sie bei der Heirat einen Doppelnamen, bei uns geschrieben mein Name (Bsp.: x) + ihr Name (Bsp.: y) incl. ová (weibl. Endung in CZ); d. h., x-yová.
In CZ - und damit in ihrem Pass - wird nur der Name nach cz-Recht verwendet, nämlich xová-yová, nach Sondergenehmigung auch x-y. (Damit hat sie, ich lache schon wieder… drei Nachnamenkombinationen, wovon zwei in CZ und eine bei uns gilt…:~))) Im D-FS steht also x-yová, das würde dann auch im int.FS stehen, aber, nachdem es im CZ-Pass eben nicht steht, in CZ auch nicht anerkannt werden! (Ihr seht mich am Rande der Verzweiflung…)
Meine banale Frage: Lässt sich irgendwie der CZ-FS wieder zurückfordern, schließlich ist es ja ein CZ-Dokument, das IMHO bei deutschen Behörden nichts zu suchen hat…
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Nach acht Monaten Behörden-Odyssee („Apostille“:~)(wenn jemand weiss, wovon ich rede, dann weiss er es…!) grüße ich noch immer freundlich
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Michael Zettler

Hi Michael,

mir fällt zu diesem Thema eigentlich nur ein, die Leidensgeschichte in der Zeitung zu veröffentlichen und die Behörde dadurch zu zwingen, den Führerschein nach dem Tschechischen Pass auszustellen oder den Tschechischen Führerschein zurückzugeben.

Rechtlich wird sich da nicht viel machen lassen…

Grüße aus Kempten :smile:
Rolf

HAHAHA,

ich lach’ hier gerade Tränen wg. der Apostille *grins*.
Bin in der exakt gleichen Situation (bis auf den Doppelnamen, weil sich der mit verlaub besch… anhören würde).

Meine Frau muß jetzt auch den FS nachmachen. Wie ich von einem Bekannten in CZ der Deutscher ist gehört habe, wird einem da der Deutsche auch eingezogen … es sei denn niemand weiß, daß er existiert :wink:. Der CZ-FS ist Eigentum des Staates und wird von den Behörden auch zurückgeschickt, da kann man wohl nix machen. Mit dem dt. FS hatte ich allerdings in CZ nie Probleme … braucht man überhaupt den Internationalen??

Wg. dem Namen würd ich mit auch keine Sorgen machen, soweit kann auch ein tschechischer Polizist noch kombinieren.

Gruss von einem Leidensgenossen

Steffen

Alles braucht seine Deutsche Ordnung… *grins*
Hallo Michael,

Deine Frau darf nur einen FS besitzen… da sie Ihren Hauptwohnsitz in D hat, also den Deutschen FS. Dieser wird aber in CZ anerkannt. (glaube Ich, habe mein „Führerscheinbuch“ nicht zur Hand).

Dennis

Grüße aus Kempten :smile:
Rolf

Hallo,
die Grüße hättest Du mir dann auch schreien können… bis nach Wiggensbach…:~)))

HAHAHA,

ich lach’ hier gerade Tränen wg. der Apostille *grins*.
Bin in der exakt gleichen Situation (bis auf den Doppelnamen,
weil sich der mit verlaub besch… anhören würde).

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>das macht aber alles noch viel lustiger…:~)
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Meine Frau muß jetzt auch den FS nachmachen. Wie ich von einem
Bekannten in CZ der Deutscher ist gehört habe, wird einem da
der Deutsche auch eingezogen … es sei denn niemand weiß, daß
er existiert :wink:. Der CZ-FS ist Eigentum des Staates und wird
von den Behörden auch zurückgeschickt, da kann man wohl nix
machen. Mit dem dt. FS hatte ich allerdings in CZ nie Probleme
… braucht man überhaupt den Internationalen??

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>für einen deutschen Touristen ergibt sich da kein Problem… wie auch für einen Touristen (bis 3 Mon.) aus CZ nach D… aber danach eben…
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Wg. dem Namen würd ich mit auch keine Sorgen machen, soweit
kann auch ein tschechischer Polizist noch kombinieren.

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KANN…:~)
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Gruss von einem Leidensgenossen

Steffen

Gruss zurück, werden wir ein bisschen gemeinsam leiden…?

Michael Zettler(der Apostillenkönig…:~))

Was soll der Blödsinn mit der Zeitung?

Sinn dieser gesetzlichen Vorschrift ist ganz einfach, dass man im Falle eines Führerscheinentzugs wegen eines Verkehrsdeliktes nicht einfach seinen „Zweitschein“ benutzt. Eine ganz logische und sehr sinnvolle Vorschrift.!

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Man braucht keinen internationalen Führerschein in CZ. (Den braucht man mittlerweile glaube ich in Europa nicht einmal mehr in Russland)

Sinn dieser gesetzlichen Vorschrift ist ganz einfach, dass man
im Falle eines Führerscheinentzugs wegen eines
Verkehrsdeliktes nicht einfach seinen „Zweitschein“ benutzt.
Eine ganz logische und sehr sinnvolle Vorschrift.!

Wieso??? Wenn der CZ-FS hier sowieso nicht gültig ist??! sonst hätte sie ja den deutschen FS nicht machen brauchen…

Zauberm@us

Natürlich ist der CZ Führerschein in D gültig. Aber eben nur eine bestimmte Zeit!

Dieser wird
aber in CZ anerkannt.

der fs aus d gilt auch dort.
-digi-