Hallo,
kann mir jemand den Unterschied zwischen wahr, unwahr, falsch und richtig in rechtlicher Hinsicht erklären?
Ich habe das so verstanden, dass eine Tatsache der Wirklichkeit (Realität) entspricht oder nicht, also nur wahr oder unwahr sein kann. In einem subjektiven Werturteil oder einer Meinung, fließen dagegen immer auch persönliche Elemente hinein, so dass diese immer nur falsch oder richtig nicht aber wahr oder falsch sein können, da sie nicht allein ein vorgegebene Wirklichkeit, sondern auch persönliche Elemente enthalten. Ein Urteil kann dann ebenso nur richtig oder falsch sein, da ein Urteil immer auch aus einem richterlichen subjektiven Element besteht. Eine Behauptung ist eine Aussage, die als wahr hingenommen wird und für den Beweis zugänglich ist. Deshalb kann eine Behauptung nur wahr oder unwahr nicht aber richtig oder falsch sein. Seht ihr das genau so?
Vielen Dank
Martin Unterholzner