Angenommen ich kaufe im Fahrrad Geschäft Beleuchtung. Binn aber nicht damit zufrieden möchte die Ware zurück geben und mein Geld zurück. Hätten die Inhaber das Recht meinen Namen sowie meine Adresse zu erfahren ???
Hallo!
Angenommen ich kaufe im Fahrrad Geschäft Beleuchtung. Binn
aber nicht damit zufrieden möchte die Ware zurück geben und
mein Geld zurück. Hätten die Inhaber das Recht meinen Namen
sowie meine Adresse zu erfahren
Ein Ladengeschäft muss intakte verkaufte Ware grundsätzlich nicht zurück nehmen, es sei denn, das Rückgaberecht wurde freiwillig eingeräumt.
Der Verkäufer nahm die Ware zurück, griff deshalb in die Kasse. Für den Nachweis, wo das Geld geblieben ist, braucht man den Empfänger mit Namen und Anschrift.
Gruß
Wolfgang