Wahren Rückgabe

Angenommen ich kaufe im Fahrrad Geschäft  Beleuchtung. Binn aber nicht damit zufrieden möchte die Ware zurück geben und mein Geld zurück. Hätten  die Inhaber das Recht meinen Namen sowie meine Adresse zu erfahren ???

Hallo!

Angenommen ich kaufe im Fahrrad Geschäft  Beleuchtung. Binn
aber nicht damit zufrieden möchte die Ware zurück geben und
mein Geld zurück. Hätten  die Inhaber das Recht meinen Namen
sowie meine Adresse zu erfahren

Ein Ladengeschäft muss intakte verkaufte Ware grundsätzlich nicht zurück nehmen, es sei denn, das Rückgaberecht wurde freiwillig eingeräumt.

Der Verkäufer nahm die Ware zurück, griff deshalb in die Kasse. Für den Nachweis, wo das Geld geblieben ist, braucht man den Empfänger mit Namen und Anschrift.

Gruß
Wolfgang