Hallo,
wenn nach der Gewerbeabmeldung noch Wahrenbestand vorhanden ist der dann mit ins Privatvermögen übernommen wird muß dann der Einkaufspreis oder der Zeitwert angegeben werden?
Gruß
Stephan
Hallo,
wenn nach der Gewerbeabmeldung noch Wahrenbestand vorhanden ist der dann mit ins Privatvermögen übernommen wird muß dann der Einkaufspreis oder der Zeitwert angegeben werden?
Gruß
Stephan
Servus,
die Entnahme zum Stichtag Betriebsaufgabe erfolgt zum Teilwert. Das ist der Wert, den ein Erwerber des gesamten Betriebes dem Warenbestand zubilligen würde.
Wenn man hilfsweise die Anschaffungskosten hernimmt, zu denen auch vorher bilanziert worden ist, liegt man in der Regel nicht verkehrt. Damit würde ein Aufgabegewinn = Null und die USt auf Entnahme würde grade die bei Anschaffung abgezogene Vorsteuer ausgleichen.
Zeitwert bei Warenbeständen? Versteh ich nicht recht. Warenbestände werden doch eigentlich nicht im Zeitablauf abgeschrieben, sondern bloß bei dauerhafter Wertminderung? Wenn eine begründete Teilwertabschreibung vorgenommen worden ist, würde die ja auch wieder zum Teilwert führen.
Schöne Grüße
MM