Während einer Weiterbildungsmaßnahme ein Bewerbungsgespräch in einer anderen Stadt annehmen

In wie weit hat man das Recht eine Vorstellungsgespärch während der Unterrichtszeit wahrzunehmen, auch wenn es in einem anderen Bundesland ist. Hat der Kostenträger hier Ermessungsspielraum und kann andere Stellenangebote bevorzugen ? Bzw ist es ein versicherungsrechtlilches Problem mich von der Unterrichtszeit der Weiterbildung freizustellen ?

Hallo Grußloser,

Dazu gibt es sicher keine Rechtsvorschrift. Die AA wird sicher Eigenbemühungen nicht unterbinden wollen.
Wäre dadurch das Bildungsziel gefährdet?

Hier gilt das Gleiche.
Bzw ist es ein versicherungsrechtlilches Problem mich von der Unterrichtszeit der Weiterbildung freizustellen ?
Um welche Versicherung sollte es sich handeln?

Auch ohne Gruß

Hallo Danke für deine Antwort.
Das Ausbildungsziel wäre nicht gefährdet. Wenn man schon einen Praktikumsvertrag mit Übernahmemöglichkeit hat allerdings zweigleisig fahren möchte und noch ein Vorstellungsgespräch/Einstufungstest wahrnehmen möchte ist das doch sicherlich in Ordnung oder ?
Keine Ahnung um welche Versicherung es sich hierbei handeln soll :frowning:

Viele Grüße an alle Bronko :slight_smile:

Servus,

Du beschreibst etwas zu vage, worum es dabei geht.

Wenn die Maßnahme von der Bundesagentur für Arbeit getragen wird, gibt es eine klare Präferenz: Vermittlung hat Vorrang. Immer.

Wenn das allerdings dazu führt, dass Du z.B. bei der Maßnahme wegen Fehlzeiten am Schluss keinen Zettel bekommst, ist das nicht das Problem des Trägers der Maßnahme, sondern Deines.

Schöne Grüße

MM

ja das ding ist ich bin schon vermittlet in Praktikum und mit anschließender Übernahme möchte allerdings zu 120 % sicher sein und deswegen noch ein anderes Vorstellungsgespräch wahrnehmen die Arbeitsagentur meint ich soll mich auf eine Sache konzentrieren ich finde allerdings das es nichts schaden kann ein weiteres Vorstellungsgespräch wahrzunehmen, falls irgendetwas schief geht im Praktikum.

Viele Grüße

Du hast doch diese Frage gestellt. Wie sollen wir hier erkennen, welche Versicherung du meinst? Es gibt doch unzählige. Lebens-, Hausrat-, Sterbeversicheung usw.

Meinungen sind nicht rechtsverbindlich - nur schriftliche Bescheide.

Ich bin auch der Meinung,daß du ruhig beide Möglichkeiten parallel im Auge behalten und daher das zusätzliche Vorstellungsgespräch wahrnehmen solltest. Ganz einfach auch deshalb,weil viele Firmen,bei denen man ein Praktikum macht, mit einer Übernahmemöglichkeit winken,aber dann „zufällig“ die Arbeit ausgeht,wenn sie „Butter bei die Fische“ geben und den Praktikanten übernehmen sollen. Hab das selbst leider schon viel zu oft erleben müssen.
Auf die „Meinung“ (d.h. eine mündliche Aussage) der Arbeitsagentur sollte man nichts geben…die „vergessen“ solche Aussagen nämlich ganz gerne mal und würgen einem dann eine Sanktion rein,wenn man diesem „Rat“ gefolgt ist und Jobmöglichkeit 2 sausen gelassen hat und die Übernahme dann doch nicht klappt.